Gesetzliche Gebühren nach dem RVG
Die Grundlage der Vergütung bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es sieht für jedes Verfahrensstadium — Ermittlungsverfahren, gerichtliches Verfahren, Rechtsmittelverfahren — sogenannte Rahmengebühren vor. Innerhalb dieses Rahmens richtet sich die konkrete Gebühr nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache.
Für ein Strafbefehlsverfahren vor dem Amtsgericht mit einer Hauptverhandlung bewegen sich die gesetzlichen Gebühren typischerweise zwischen 1.000 und 2.500 €. Bei umfangreichen Verfahren vor dem Landgericht oder bei Wirtschaftsstrafsachen steigen die Gebühren entsprechend.
Individuelle Honorarvereinbarung
Bei Mandaten mit erhöhtem Arbeitsaufwand wird eine individuelle Vergütungsvereinbarung geschlossen — üblicherweise auf Stundenbasis oder als Pauschalhonorar für bestimmte Abschnitte. In unserer Kanzlei besprechen wir die voraussichtlichen Kosten immer offen und verbindlich, bevor ein Mandat beginnt. Detaillierte Informationen finden Sie unter Honorar & Mandat.
Pflichtverteidiger — wirklich kostenlos?
Ein Pflichtverteidiger wird vom Gericht bestellt, wenn eine Verteidigung vorgeschrieben ist. Zunächst zahlt die Staatskasse. Aber: Bei einer Verurteilung werden die Kosten dem Angeklagten auferlegt. Und die Pflichtverteidigergebühren sind gedeckelt — oft deutlich unter dem, was eine engagierte Verteidigung erfordert. Sie können Ihren Pflichtverteidiger selbst wählen — nutzen Sie dieses Recht.
Kosten bei Freispruch
Bei Freispruch oder Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO trägt die Staatskasse Ihre notwendigen Auslagen — allerdings nur die gesetzlichen Gebühren. Bei Einstellung nach § 153a StPO (gegen Auflage) gibt es in der Regel keine Erstattung. Betrachten Sie die Kosten einer qualifizierten Verteidigung als Investition: Ein Strafverfahren kann Ihre berufliche Existenz, Ihre Freiheit und Ihren Ruf gefährden. Die Erste-Hilfe-Seite gibt einen ersten Überblick.