Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl wird von der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht beantragt und dem Beschuldigten per Post zugestellt — ohne mündliche Verhandlung, ohne dass Sie vorher gehört werden. Zulässig ist er bei Vergehen, die vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt würden (§ 407 Abs. 1 Satz 1 StPO) — etwa in Verkehrsstrafsachen, bei Diebstahl, Körperverletzung, Betrug oder Verstößen gegen das BtMG.
Der Strafbefehl sieht aus wie ein behördliches Formular, steht aber ohne rechtzeitigen Einspruch einem rechtskräftigen Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 StPO). Wer ihn ignoriert, ist verurteilt — mit Eintrag im Bundeszentralregister und gegebenenfalls im Führungszeugnis.
Was kann ein Strafbefehl enthalten?
Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, bei einer Gesamtstrafe bis zu 720 (§ 40 Abs. 1 Satz 2, § 54 Abs. 2 Satz 2 StGB), Fahrverbot bis sechs Monate, Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von höchstens zwei Jahren (§ 407 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO), Einziehung von Gegenständen und Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung — letztere nur, wenn Sie einen Verteidiger haben (§ 407 Abs. 2 Satz 2 StPO).
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Sinnvoll kann ein Einspruch sein, wenn die Beweislage angreifbar ist, die Strafe unverhältnismäßig hoch ausfällt, ein Eintrag im Führungszeugnis vermieden werden soll, die Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht oder verfahrensrechtliche Fehler vorliegen. Ob ein Einspruch in Ihrem Fall empfehlenswert ist, beurteile ich erst, wenn ich die Akte gelesen habe.
Der Einspruch kann bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug zurückgenommen werden (§ 411 Abs. 3 Satz 1 StPO). Ab Beginn der Hauptverhandlung geht das nur noch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft (§ 411 Abs. 3 Satz 2 StPO in Verbindung mit § 303 StPO). Von diesem Zeitpunkt an kann das Gericht auch eine härtere Strafe aussprechen als im Strafbefehl, und ob Sie den Einspruch noch zurücknehmen können, liegt nicht mehr allein bei Ihnen. Ich sehe deshalb vor dem Einspruch die Akte durch und bespreche das Ergebnis mit Ihnen. Informationen zu den Kosten finden Sie unter Was kostet ein Strafverteidiger?
Was passiert nach dem Einspruch?
Wenn Sie rechtzeitig Einspruch einlegen, wird der Strafbefehl nicht rechtskräftig. Das Amtsgericht setzt daraufhin einen Termin zur Hauptverhandlung an — der Strafbefehl gilt dann als Anklage. Das bedeutet: Sie bekommen die Chance, den Vorwurf vor Gericht zu bestreiten und Beweise zu präsentieren.
Bei der Urteilsfällung ist das Gericht an den Ausspruch im Strafbefehl nicht gebunden, soweit Einspruch eingelegt ist (§ 411 Abs. 4 StPO). Ein Verschlechterungsverbot gibt es hier nicht: Das Urteil darf höher ausfallen als der Strafbefehl. Nicht zu Ihrem Nachteil abweichen darf das Gericht allein dann, wenn Sie den Einspruch auf die Höhe der Tagessätze beschränkt haben und es mit Zustimmung von Ihnen, mir und der Staatsanwaltschaft ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheidet (§ 411 Abs. 1 Satz 3 StPO). Ich prüfe deshalb, ob der Einspruch der richtige Weg ist oder ob eine andere Strategie näher liegt, etwa eine Einstellung nach § 153a StPO.
Strafbefehl und Führungszeugnis — was bleibt?
Die entscheidende Grenze liegt bei 90 Tagessätzen. Bleibt der Strafbefehl darunter und weist das Register keine weitere Strafe aus, wird die Verurteilung nicht in das Führungszeugnis aufgenommen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG); für eine Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten gilt dasselbe. Steht im Register schon eine Strafe, ist auch ein Strafbefehl über 30 Tagessätze im Führungszeugnis zu lesen. Ab 91 Tagessätzen und bei einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten wird die Verurteilung in jedem Fall aufgenommen. Bei Sexualdelikten nach den §§ 174 bis 180 und § 182 StGB greift die Ausnahme nicht (§ 32 Abs. 1 Satz 2 BZRG). Für die berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger wird ein erweitertes Führungszeugnis erteilt (§ 30a Abs. 1 Nr. 2 BZRG); dort gelten weitergehende Regeln. Wie sich Anzahl und Höhe der Tagessätze berechnen und wo sich beides angreifen lässt, steht auf der Seite Geldstrafe und Tagessätze.
Im Bundeszentralregister bleibt die Verurteilung länger gespeichert als im Führungszeugnis. Für eine Geldstrafe bis 90 Tagessätze läuft die Tilgungsfrist fünf Jahre, sofern das Register weder Freiheitsstrafe noch Strafarrest oder Jugendstrafe ausweist (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BZRG); liegt eine dieser Strafen im Register oder mehr als 90 Tagessätze vor, sind es zehn Jahre (§ 46 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BZRG). Solange ein Eintrag besteht, kann er in einem neuen Verfahren strafschärfend berücksichtigt werden.
Kann ich den Einspruch beschränken?
Ja. Wer Einspruch nur gegen die Höhe der Strafe einlegt, akzeptiert den Schuldspruch und streitet nur noch um das Strafmaß. Das kann sinnvoll sein, wenn der Tatvorwurf eindeutig belegt ist und es vor allem darum geht, eine möglichst geringe Strafe oder einen Eintrag im Führungszeugnis zu vermeiden. Der Einspruch kann auch auf einzelne Nebenfolgen beschränkt werden — etwa auf den Führerscheinentzug. Welche Beschränkung in Ihrem Fall trägt, sage ich Ihnen nach Akteneinsicht.
Strafbefehl und Ausländerstatus
Für ausländische Staatsangehörige hat ein Strafbefehl besondere Bedeutung: Verurteilungen — auch rechtskräftige Strafbefehle — können aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben. Ob es zur Ausweisung kommt, entscheidet eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Ausreise und Ihrem Interesse am weiteren Verbleib (§ 53 Abs. 1 AufenthG); an welche Strafen das Ausweisungsinteresse anknüpft und wie schwer es wiegt, regelt § 54 AufenthG. Die Ausländerbehörde wird über rechtskräftige Strafbefehle nach den Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) unterrichtet. Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis, eine Aufenthaltserlaubnis oder einen laufenden Einbürgerungsantrag haben, sollten Sie die aufenthaltsrechtlichen Folgen unbedingt prüfen lassen, bevor Sie über Einspruch oder Hinnahme entscheiden.
In solchen Fällen arbeite ich wenn nötig mit auf Ausländerrecht spezialisierten Kollegen zusammen, um die strafrechtliche und aufenthaltsrechtliche Strategie aufeinander abzustimmen.