Schwerpunkte
Verkehrsstrafrecht Wirtschaftsstrafrecht Betäubungsmittelstrafrecht Jugendstrafrecht Sexualstrafrecht Auslieferungsrecht Wehrstrafrecht Beamtenstrafrecht Untersuchungshaft Revision
Hilfe & Wissen
Erste Hilfe im Notfall Ablauf des Strafverfahrens FAQ — häufige Fragen Aktuelles Broschüren & Downloads
Kanzlei
Rechtsanwalt Meyer Die Kanzlei Erfolge Honorar & Erstberatung
Notfall · 0171 – 40 75 75 8
Anrufen24/7
24/7 für Sie erreichbar

Strafverteidiger.
Konsequent.
In Kiel.

Wenn es darauf ankommt — ich bin da.

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht in Kiel — mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung und mehreren tausend abgeschlossenen Verfahren in allen Instanzen, vom Amtsgericht bis zum Bundesverfassungsgericht. Persönlich. Konsequent. Auf Ihrer Seite.

Erste Einschätzung kostenlos & unverbindlich Verschwiegenheit ab dem ersten Anruf
Sofort-Hilfe bei Festnahme
  1. 1Schweigen Sie — keine Angaben zur Sache.
  2. 2Unterschreiben Sie nichts — kein Geständnis, kein Protokoll.
  3. 3Rufen Sie mich sofort an — 24/7, auch nachts.
Rechtsanwalt Andreas Meyer — Fachanwalt für Strafrecht in Kiel
Blick in die Kanzleiräume der Kanzlei Meyer an der Holstenbrücke in Kiel
5
BVerfGerfolgreiche Verfahren
20+
Jahre Erfahrung
2.000+
Verfahren
5
BVerfG-Erfolge
8
Schwerpunkte
5,0
26 Bewertungen
Kanzleigebäude an der Holstenbrücke im Zentrum von Kiel

Im Herzen Kiels

Holstenbrücke 2 — am Holstenfleet, mitten im Zentrum. Kurze Wege zu Amts- und Landgericht — Strafverteidiger in Kiel.

Von hier aus verteidige ich an Gerichten im ganzen Land — Strafverteidigung in ganz Schleswig-Holstein.

Was Mandanten oft fragen

Die Fragen, die mir am häufigsten beim ersten Telefonat gestellt werden — mit klaren, verständlichen Antworten.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Rufen Sie an — ich nehme mir Zeit.

0171 – 40 75 75 8
Was soll ich tun, wenn die Polizei vor der Tür steht?
Ruhe bewahren. Ausweis zeigen. Nichts sagen. Sie sind verpflichtet, den Beamten Zutritt zu gewähren, wenn ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Sie sind aber nicht verpflichtet, Fragen zu beantworten oder Gegenstände freiwillig herauszugeben. Rufen Sie mich sofort an.
Ich habe eine Vorladung bekommen — muss ich hingehen?
Eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter müssen Sie nicht wahrnehmen. Sie sind nicht verpflichtet, zur Polizei zu gehen oder auszusagen. Eine Vorladung der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts ist bindend. Klären Sie den Status unbedingt vorher mit einem Verteidiger.
Was kostet eine Strafverteidigung?
Die erste telefonische Einschätzung ist unverbindlich und kostenlos — mehr aber nicht. Die Akteneinsicht und deren Auswertung biete ich zu einem Festpreis an; erst auf dieser Grundlage lässt sich der Aufwand seriös beurteilen. Anschließend erhalten Sie eine konkrete Kostenkalkulation — in der Regel eine Pauschalvereinbarung, die Ihnen Planungssicherheit gibt. Keine versteckten Stundensätze, keine Überraschungen.
Ich bin Beamter — droht durch ein Strafverfahren mein Status?
Ja, das Risiko ist real und wird oft unterschätzt. Bereits die Einleitung eines Strafverfahrens kann ein Disziplinarverfahren auslösen. Bei einer Verurteilung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe wegen einer vorsätzlichen Tat verlieren Sie nach § 24 BeamtStG Ihren Beamtenstatus kraft Gesetzes — ohne gesondertes Verfahren, auch bei Bewährung. Bei bestimmten Delikten wie Bestechlichkeit genügen bereits sechs Monate. Ich führe Straf- und Disziplinarverfahren parallel und abgestimmt — damit Strafzumessung und Statuserhalt zusammengedacht werden. Das gilt genauso für Soldaten (WDO).
Strafbefehl erhalten — soll ich Einspruch einlegen?
Ein Strafbefehl wird rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Die Frist ist kurz und wird streng gehandhabt. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab — manchmal ist der Strafbefehl das mildeste mögliche Ergebnis, manchmal lässt sich mit Einspruch und Akteneinsicht noch deutlich mehr erreichen. Melden Sie sich vor Ablauf der Frist.
Mein Führerschein ist weg — was jetzt?
Bei einer vorläufigen Entziehung nach § 111a StPO haben Sie sehr kurze Fristen zur Beschwerde. Je früher ich eingreife, desto eher lässt sich der Führerscheinerhalt noch steuern. Rufen Sie umgehend an.
Gilt die Schweigepflicht auch bei einem Erstgespräch?
Ja, absolut. Bereits die erste Kontaktaufnahme fällt unter § 203 StGB und § 43a BRAO. Ob Sie mich anschließend mandatieren oder nicht — alles, was Sie mir erzählen, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.
Andreas Meyer — Fachanwalt für Strafrecht in der Kanzlei

Über zwei Jahrzehnte
Strafverteidigung.

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und seit über zwei Jahrzehnten als Strafverteidiger tätig. Mehrere tausend abgeschlossene Verfahren in sämtlichen Instanzen — von Amts- und Landgerichten über die Oberlandesgerichte bis hin zum Bundesgerichtshof und zum Bundesverfassungsgericht.

Strafverteidigung ist keine reaktive Pflichtübung, sondern aktive, strategische Arbeit für den Mandanten — vom ersten Telefonat bis zur letzten Instanz.

Ausschließlich Strafrecht. Kein Familien- oder Zivilrecht, keine Allgemeinpraxis. Diese Fokussierung schlägt sich in einer Tiefe der Sachkunde nieder, die Mandanten in kritischen Situationen spüren.

Seit Juni 2025 bin ich Teil einer Bürogemeinschaft an der Holstenbrücke 2 in Kiel — gemeinsam mit Rechtsanwalt Axel Höper und der Kanzlei Bruck & Goerke.

ECBA IBA SH Strafverteidigervereinigung RAK Schleswig-Holstein

Die Königsdisziplin
der Strafverteidigung

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist das höchste deutsche Gericht für verfassungsrechtliche Fragen. Seine Entscheidungen binden alle anderen Gerichte. Verfassungsbeschwerden zählen zu den anspruchsvollsten Verfahren im deutschen Recht — nur ein Bruchteil wird überhaupt zur Entscheidung angenommen. Fünf Verfahren habe ich erfolgreich geführt — mit acht Beschlüssen zugunsten der Beschwerdeführer; teils für eigene Mandanten, teils als Verfasser der Beschwerde für Kollegen.

2 BvR 908/21
Verfassungsbeschwerde erfolgreich
2 BvR 1285/20
Verfassungsbeschwerde erfolgreich
2 BvR 1661/19
Verfassungsbeschwerde erfolgreich
2 BvR 894/19
Zwei einstweilige Anordnungen erwirkt
2 BvR 37/18
Verfassungsbeschwerde erfolgreich

Alle fünf Verfahren im Detail — mit Aktenzeichen und Volltext-Links →

Wie eine Verteidigung ansetzen kann

Drei beispielhafte Szenarien aus typischen Verfahrenskonstellationen meiner Praxis — zur Veranschaulichung möglicher Verteidigungsansätze. Es handelt sich nicht um die Wiedergabe eines einzelnen, tatsächlich so verlaufenen Mandats.

Wirtschaftsstrafrecht
Vorwurf Untreue in Millionenhöhe — Verfahrenseinstellung möglich

GmbH-Geschäftsführer, Ermittlungen über 18 Monate, Hauptverhandlung angesetzt. Durch Gutachtenstrategie und Aufzeigen der wirtschaftlichen Plausibilität lässt sich in vergleichbaren Konstellationen häufig eine Einstellung des Hauptverfahrens erreichen.

Denkbares Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
Auslieferungsrecht
Europäischer Haftbefehl — Auslieferung lässt sich verhindern

Haftbefehl aus einem EU-Mitgliedstaat mit kritischer Haftbedingungslage. Eine Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG wegen unzureichender Haftzusicherung kann in solchen Fällen Erfolg haben — wie die oben genannten, tatsächlich von mir geführten BVerfG-Verfahren zeigen.

Denkbares Ergebnis: Auslieferung wird abgelehnt
Verkehrsstrafrecht
Trunkenheitsfahrt — Führerschein bleibt oft erhalten

Bundeswehr-Angehöriger, BAK 1,4 ‰, disziplinarrechtliche Konsequenzen drohend. Je nach Beweislage lässt sich ein Freispruch vom Vorwurf der vorsätzlichen Trunkenheit oder zumindest eine kurze Sperrfrist erreichen.

Denkbares Ergebnis: Fahrerlaubnis nach kurzer Sperrfrist wiedererlangt

Hinweis: Die dargestellten Szenarien sind beispielhaft und veranschaulichen typische Verfahrenskonstellationen aus meiner Praxis. Sie geben keinen einzelnen, real so abgelaufenen Fall wieder. Ergebnisse hängen stets vom Einzelfall ab und lassen keine Rückschlüsse auf den Ausgang künftiger Verfahren zu.

Wie ich arbeite

01

Akteneinsicht zuerst

Keine Verteidigung ohne vollständige Kenntnis der Ermittlungsakte. § 147 StPO unmittelbar nach Mandatsübernahme.

02

Kommunikation

Regelmäßige Information in klarer Sprache. Jeder Schritt wird besprochen, bevor er unternommen wird.

03

Erreichbarkeit

Strafrechtliche Notfälle kennen keine Geschäftszeiten. Festnahme, Durchsuchung, Haftbefehl — rund um die Uhr.

04

Alle Instanzen

Ermittlungsverfahren, Berufung, Revision, Verfassungsbeschwerde. Nicht der schnellste, sondern der beste Ausgang.

Notfall

Verhaftung, Durchsuchung, Vorladung?

Rufen Sie sofort an — bevor Sie eine Aussage machen. Jede Minute zählt. Die erste Einschätzung ist kostenlos und streng vertraulich.

Google ★★★★★ 5,0

Was Mandanten sagen

★★★★★

So wünscht man sich einen Anwalt, wenn man ihn braucht. Gute Kommunikation, fachlich kompetent und hilfsbereit.

Rolf Bertram · 04.04.2026
★★★★★

Sehr gerne empfehle ich Herrn Meyer weiter. Er hat schnell und zuverlässig reagiert und dabei kompetent und auf Augenhöhe kommuniziert.

Christiane Ness · 28.06.2025
★★★★★

Ich kann Herrn Meyer absolut und uneingeschränkt empfehlen! Von Verfügbarkeit, Kompetenz und Ergebnis, einfach perfekt! Jeder der in irgendeiner Form juristischen Beistand oder Beratung benötigt, ist bei Herrn Meyer bestens aufgehoben und durch ihn hoch professionell vertreten.

Lydia Cohrs · 05.12.2024
★★★★★

Ich habe mich bei Herrn Meyer sehr sicher umfassend betreut gefühlt. Seine Kompetenz gab mir starken Rückhalt.

Claudia Schmidt · 17.10.2024
★★★★★

Herr Meyer hat mir super schnell und unkompliziert geholfen. Er ist in meinen Augen ein Top Anwalt in Sachen Strafrecht an den man sich immer wenden kann. Ich würde immer hingehen da mich seine fachliche Kompetenz und die schnelle Bearbeitung meiner Probleme wirklich sehr überzeugt hat.

Dennis Zielinski · 16.07.2024
★★★★★

Ich habe äußerst positive Erfahrungen mit Herrn Andreas Meyer gemacht. Er war schnell verfügbar, hat sich eingehend um meinen Fall gekümmert und alle Details verständlich erklärt. Hoffentlich benötige ich keine rechtliche Unterstützung mehr, aber falls es dazu kommt, ist Herr Meyer meine erste und einzige Wahl. Insgesamt bin ich äußerst zufrieden und werde ihn jedem weiterempfehlen, der juristische Hilfe benötigt.

Emil Richter · 22.02.2024
★★★★★

Ich war mit der Arbeit von Herrn Meyer mehr als zufrieden. Er ist ein Anwalt, der sich zu 100% für seine Klienten einsetzt, eine sehr gute und professionelle Vorbereitung tätigt. Er war für mich rund um die Uhr erreichbar, hat sich für mich immer Zeit genommen und auch alle meine Anliegen schnellstens bearbeitet. Ich hoffe natürlich nicht, aber sollte ich nochmal juristische Hilfe benötigen, gibt es für mich keinen anderen Anwalt, den ich vorziehen würde.

Tasha P. · 30.06.2023
★★★★★

Herr Meyer hat mir dabei geholfen einen Vorwurf von Steuerhinterziehung für meinen Vater aus dem Weg zu räumen, dies gelang Herrn Meyer recht schnell. Die Kommunikation war stets unkompliziert. Ich würde diesen Anwalt jederzeit weiter empfehlen.

Yvonne Göring · 24.10.2022

Auszug aus echten Google-Rezensionen (Auswahl). Alle Bewertungen finden Sie ungekürzt in meinem Google-Unternehmensprofil. Ich gebe die Rezensionen im Wortlaut wieder; eine eigene Echtheitsprüfung über die Verifizierung durch Google hinaus nehme ich nicht vor.

Nachricht senden

Oder rufen Sie direkt an — Erreichbarkeit rund um die Uhr bei Notfällen.

Direkte Anfrage

Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden — bei Notfällen sofort.

Hinweis: Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und unterliegen bereits ab der ersten Zeile der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 203 StGB). Details in der Datenschutzerklärung.

Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden · streng vertraulich

Notfall · 24/7
Mobil · jederzeit, auch Wochenende
Kanzlei
Montag – Freitag · 9:00 – 18:00 Uhr
Adresse
Holstenbrücke 2 · 24103 Kiel
Zentrum, am Holstenfleet — Route auf Google Maps
Termin buchen