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FAQ Strafrecht

Antworten vom Fachanwalt für Strafrecht auf die häufigsten Fragen — strukturiert nach Situation. Jede Antwort verständlich, mit klaren Handlungsanweisungen.

Polizei, Vernehmung & Ihre Rechte

Die Polizei steht vor meiner Tür — was soll ich tun?
Ruhe bewahren, Ausweis zeigen, nichts zur Sache sagen. Liegt ein Durchsuchungsbeschluss vor, müssen Sie den Zutritt gewähren — Fragen beantworten oder Gegenstände freiwillig herausgeben müssen Sie jedoch nicht. Rufen Sie sofort einen Strafverteidiger an, bevor Sie irgendetwas erklären. Ausführlich lesen →
Ich habe eine Vorladung von der Polizei — wie reagiere ich?
Eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter müssen Sie nicht wahrnehmen — Sie sind weder zum Erscheinen noch zur Aussage verpflichtet. Eine Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts ist dagegen verbindlich. Klären Sie Ihren Status und das richtige Vorgehen vorher mit einem Verteidiger. Ausführlich lesen →
Darf ich bei der Polizei einfach schweigen?
Ja. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht; verpflichtend sind nur Angaben zur Person wie Name, Anschrift und Geburtsdatum. Ihr Schweigen darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden — eine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht und Verteidiger schadet dagegen häufig. Ausführlich lesen →
Kann ich als Beschuldigter meine Akte selbst einsehen?
Ja, mit Einschränkungen. Nach § 147 Abs. 4 StPO darf ein Beschuldigter, der keinen Verteidiger hat, die Akten einsehen — soweit der Untersuchungszweck auch in einem anderen Strafverfahren nicht gefährdet werden kann und keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen Dritter entgegenstehen. Einen festen Anspruch, die Akte oder vollständige Kopien überlassen zu bekommen, gibt es nicht — praktisch bleibt es häufig bei einem Lesetermin in den Räumen von Gericht oder Staatsanwaltschaft. Meine Erfahrung: Schon kurz nach einer solchen Einsicht ist Wesentliches vergessen oder verwechselt. Als Verteidiger erhalte ich die Akte dagegen in die Kanzlei übermittelt — im Regelfall vollständig — und werte sie in Ruhe systematisch aus.
Erkennungsdienstliche Behandlung — muss ich mitmachen?
Die erkennungsdienstliche Behandlung — Fingerabdrücke und Lichtbilder nach § 81b StPO — können Sie durch bloße Weigerung nicht verhindern; sie ist notfalls zwangsweise durchsetzbar. Angreifbar sind aber die Anordnung selbst und vor allem die anschließende Speicherung Ihrer Daten. Lassen Sie die Verhältnismäßigkeit anwaltlich prüfen. Ausführlich lesen →
Mein Handy wurde beschlagnahmt — muss ich den PIN herausgeben?
Ihren PIN oder Ihr Passwort müssen Sie nicht herausgeben — niemand muss aktiv an der eigenen Überführung mitwirken. Die Entsperrung per Fingerabdruck oder Gesichtsscan kann allerdings erzwungen werden; im Zweifel schalten Sie diese vorsorglich ab. Gegen die Beschlagnahme selbst ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung möglich. Ausführlich lesen →

Strafbefehl, Geldstrafe & Folgen

Ich habe einen Strafbefehl per Post bekommen — was tun?
Ein Strafbefehl wird nach zwei Wochen rechtskräftig, wenn Sie keinen Einspruch einlegen — diese Frist ist kurz und wird streng gehandhabt. Mit Einspruch und Akteneinsicht lässt sich oft noch eine Einstellung oder ein milderes Ergebnis erreichen. Melden Sie sich unbedingt vor Fristablauf. Ausführlich lesen →
Geldstrafe: Wie werden Tagessätze berechnet?
Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen: Ihre Anzahl richtet sich nach der Schwere der Tat, die Höhe des einzelnen Tagessatzes nach Ihrem Nettoeinkommen — grob Ihr Monatsnetto geteilt durch 30. So trifft dieselbe Tat unterschiedlich Verdienende gleich spürbar. Eine zu hohe Einkommensschätzung lässt sich korrigieren. Ausführlich lesen →
Was bedeutet Bewährung — und was passiert bei Verstößen?
Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren kann das Gericht zur Bewährung aussetzen (§ 56 StGB) — meist verbunden mit Auflagen und einer Bewährungszeit. Bei einer neuen Straftat oder einem Verstoß gegen Auflagen droht der Widerruf und die Vollstreckung der Strafe. Entscheidend ist eine günstige Sozialprognose, auf die die Verteidigung gezielt hinarbeitet. Ausführlich lesen →
Erfährt mein Arbeitgeber von dem Ermittlungsverfahren?
In aller Regel nein: Das Ermittlungsverfahren ist nicht öffentlich, und weder Polizei noch Staatsanwaltschaft informieren Ihren Arbeitgeber. Eine Pflicht, den Arbeitgeber selbst zu informieren, besteht grundsätzlich nicht. Sonderregeln gelten für Beamte und Soldaten (Mitteilungen in Strafsachen, Disziplinarrecht) sowie für einzelne Berufsgruppen mit besonderen Zulassungen. Ich achte von Anfang an darauf, dass Ihr Berufsleben so unberührt wie möglich bleibt.
Was steht im Führungszeugnis — und wann wird es gelöscht?
Nicht jede Verurteilung erscheint im Führungszeugnis: Geringe Strafen — etwa eine erste Geldstrafe bis 90 Tagessätze — werden dort nicht aufgenommen. Eingetragene Verurteilungen werden nach Tilgungsfristen von in der Regel drei bis zehn Jahren gelöscht. Schon im Verfahren lässt sich auf ein eintragungsfreies Ergebnis hinwirken. Ausführlich lesen →

Festnahme, Verkehr & Jugend

Mein Angehöriger wurde verhaftet — was kann ich tun?
Bewahren Sie Ruhe und beauftragen Sie umgehend einen Strafverteidiger — Angehörige selbst erhalten keine Akteneinsicht und keinen unüberwachten Zugang zum Inhaftierten, der Verteidiger beides. Wirken Sie darauf hin, dass Ihr Angehöriger keine Angaben zur Sache macht. Gerade in den ersten Stunden nach der Festnahme werden die wichtigsten Weichen gestellt. Ausführlich lesen →
Ab wie viel Promille verliere ich meinen Führerschein?
Ab 0,5 ‰ drohen Bußgeld und Fahrverbot; ab 1,1 ‰ liegt absolute Fahruntüchtigkeit und damit eine Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis vor. Zeigen Sie Ausfallerscheinungen oder bauen einen Unfall, kann schon ab 0,3 ‰ eine Straftat vorliegen. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige gilt 0,0 ‰. Ausführlich lesen →
Mein Kind ist in ein Strafverfahren geraten — was jetzt?
Für Jugendliche von 14 bis 17 und häufig auch für Heranwachsende von 18 bis 20 gilt das Jugendstrafrecht, in dem der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht — vorrangig sind Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel statt Strafe. Die Eltern werden eng eingebunden. Eine frühe Verteidigung kann den Verlauf und die Folgen für die Zukunft Ihres Kindes entscheidend beeinflussen. Ausführlich lesen →

Rechtsmittel & Kosten

Berufung oder Revision — was ist der Unterschied?
Die Berufung rollt das Urteil vollständig neu auf — in Tat- und Rechtsfragen, mit erneuter Beweisaufnahme. Die Revision prüft dagegen nur Rechtsfehler, ohne neue Beweise. Welcher Weg möglich und sinnvoll ist, hängt vom Gericht der ersten Instanz und der Strategie ab; die Frist zur Einlegung beträgt jeweils eine Woche. Ausführlich lesen →
Was kostet ein Strafverteidiger — und wer bezahlt das?
Die erste telefonische Einschätzung ist kostenlos. Die Akteneinsicht und deren Auswertung biete ich zu einem Festpreis an; darauf folgt eine transparente Kalkulation, in der Regel als Pauschalvereinbarung. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Strafverteidigung nur eingeschränkt — ob Ihr Tarif einsteht, kläre ich im Erstgespräch. Und warum ein Pflichtverteidiger am Ende nicht kostenlos ist, erkläre ich in der ausführlichen Antwort. Ausführlich lesen →

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