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FAQ Strafrecht

Antworten vom Fachanwalt für Strafrecht auf häufige Fragen, geordnet nach Situation. Jede Antwort erklärt die Rechtslage und nennt die nächsten Schritte.

Polizei, Vernehmung & Ihre Rechte

Die Polizei steht vor meiner Tür — was soll ich tun?
Ruhe bewahren, Ausweis zeigen, nichts zur Sache sagen. Liegt ein Durchsuchungsbeschluss vor, müssen Sie den Zutritt gewähren — Fragen beantworten oder Gegenstände freiwillig herausgeben müssen Sie jedoch nicht. Rufen Sie sofort einen Strafverteidiger an, bevor Sie irgendetwas erklären. Ausführlich lesen →
Ich habe eine Vorladung von der Polizei — wie reagiere ich?
Eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter müssen Sie nicht wahrnehmen — Sie sind weder zum Erscheinen noch zur Aussage verpflichtet. Eine Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts ist dagegen verbindlich. Klären Sie Ihren Status und das richtige Vorgehen vorher mit einem Verteidiger. Ausführlich lesen →
Darf ich bei der Polizei einfach schweigen?
Ja. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht; verpflichtend sind nur die Angaben zur Person nach § 111 OWiG — Name, Geburtsort und -tag, Familienstand, Beruf, Wohnung und Staatsangehörigkeit. Ihr Schweigen darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden — eine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht und Verteidiger schadet dagegen häufig. Ausführlich lesen →
Kann ich als Beschuldigter meine Akte selbst einsehen?
Ja, mit Einschränkungen. Nach § 147 Abs. 4 StPO darf ein Beschuldigter, der keinen Verteidiger hat, die Akten einsehen — soweit der Untersuchungszweck auch in einem anderen Strafverfahren nicht gefährdet werden kann und keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen Dritter entgegenstehen. Einen festen Anspruch, die Akte oder vollständige Kopien überlassen zu bekommen, gibt es nicht — praktisch bleibt es häufig bei einem Lesetermin in den Räumen von Gericht oder Staatsanwaltschaft. Meine Erfahrung: Schon kurz nach einer solchen Einsicht ist Wesentliches vergessen oder verwechselt. Als Verteidiger erhalte ich die Akte dagegen in die Kanzlei übermittelt — im Regelfall vollständig — und werte sie in Ruhe systematisch aus.
Erkennungsdienstliche Behandlung — muss ich mitmachen?
Die erkennungsdienstliche Behandlung — Fingerabdrücke und Lichtbilder nach § 81b StPO — können Sie durch bloße Weigerung nicht verhindern; sie ist notfalls zwangsweise durchsetzbar. Angreifbar sind aber die Anordnung selbst und vor allem die anschließende Speicherung Ihrer Daten. Lassen Sie die Verhältnismäßigkeit anwaltlich prüfen. Ausführlich lesen →
Mein Handy wurde beschlagnahmt — muss ich den PIN herausgeben?
Ihren PIN oder Ihr Passwort müssen Sie nicht herausgeben — niemand muss aktiv an der eigenen Überführung mitwirken. Die Entsperrung per Fingerabdruck oder Gesichtsscan kann allerdings erzwungen werden; im Zweifel schalten Sie diese vorsorglich ab. Gegen die Beschlagnahme selbst ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung möglich. Ausführlich lesen →

Strafbefehl, Geldstrafe & Folgen

Ich habe einen Strafbefehl per Post bekommen — was tun?
Ein Strafbefehl wird nach zwei Wochen rechtskräftig, wenn Sie keinen Einspruch einlegen — diese Frist ist kurz und wird streng gehandhabt. Mit Einspruch und Akteneinsicht lässt sich oft noch eine Einstellung oder ein milderes Ergebnis erreichen. Melden Sie sich unbedingt vor Fristablauf. Ausführlich lesen →
Geldstrafe: Wie werden Tagessätze berechnet?
Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen: Ihre Anzahl richtet sich nach der Schwere der Tat, die Höhe des einzelnen Tagessatzes nach Ihrem Nettoeinkommen — grob Ihr Monatsnetto geteilt durch 30. So trifft dieselbe Tat unterschiedlich Verdienende gleich spürbar. Eine zu hohe Einkommensschätzung lässt sich korrigieren. Ausführlich lesen →
Was bedeutet Bewährung — und was passiert bei Verstößen?
Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren kann das Gericht zur Bewährung aussetzen (§ 56 StGB) — meist verbunden mit Auflagen und einer Bewährungszeit. Bei einer neuen Straftat oder einem Verstoß gegen Auflagen droht der Widerruf und die Vollstreckung der Strafe. Entscheidend ist eine günstige Sozialprognose, auf die die Verteidigung gezielt hinarbeitet. Ausführlich lesen →
Was steht im Führungszeugnis — und wann verschwindet der Eintrag?
Nicht jede Verurteilung erscheint im Führungszeugnis: Eine Geldstrafe bis 90 Tagessätze oder eine Freiheitsstrafe bis drei Monate bleibt außen vor, solange im Register keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Wird die Verurteilung aufgenommen, fällt sie nach drei, fünf oder zehn Jahren wieder aus dem Führungszeugnis heraus (§ 34 BZRG); bei der Fünf- und der Zehn-Jahres-Frist verlängert sie sich um die Dauer der Freiheitsstrafe, im erweiterten Führungszeugnis gelten längere Fristen. Im Bundeszentralregister bleibt sie darüber hinaus gespeichert und für Gerichte und Strafverfolgungsbehörden sichtbar. Schon im Verfahren lässt sich auf ein eintragungsfreies Ergebnis hinwirken. Ausführlich lesen →

Einstellung des Verfahrens

Die Staatsanwaltschaft bietet Einstellung gegen eine Geldauflage an — was heißt das?
Bei einem Vergehen kann die Staatsanwaltschaft vorläufig von der Anklage absehen und Ihnen dafür eine Auflage erteilen, meist eine Geldzahlung (§ 153a Abs. 1 StPO). Zustimmen müssen Sie selbst, in der Regel auch das Gericht. Erfüllen Sie die Auflage fristgerecht, kann die Tat als Vergehen nicht mehr verfolgt werden; ein Schuldspruch ergeht nicht. Ausführlich lesen →
Wie hoch fällt eine Geldauflage aus, und kann ich sie in Raten zahlen?
Einen Betrag oder eine Berechnungsformel nennt das Gesetz nicht; maßgeblich sind das Gewicht des Vorwurfs, ein etwaiger Schaden und Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Frist beträgt bei der Geldauflage höchstens sechs Monate und lässt sich einmal um drei Monate verlängern (§ 153a Abs. 1 Satz 3 und 4 StPO). Teilzahlungen innerhalb der Frist sind möglich, eine Herabsetzung mit Ihrer Zustimmung ebenfalls. Ausführlich lesen →
Bin ich nach einer Einstellung gegen Geldauflage vorbestraft?
Nein. In das Bundeszentralregister kommen Entscheidungen eines Strafgerichts (§ 4 BZRG); eine Einstellung nach § 153a StPO gehört nicht dazu und erscheint deshalb auch nicht im Führungszeugnis. Vermerkt wird sie im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, in das nur Strafverfolgungs- und einzelne Sicherheitsbehörden sehen. Dienstherr, Aufsichtsbehörde und Ausländerbehörde bewerten den Sachverhalt gleichwohl eigenständig. Ausführlich lesen →

Festnahme, Verkehr & Jugend

Mein Angehöriger wurde verhaftet — was kann ich tun?
Bewahren Sie Ruhe und beauftragen Sie umgehend einen Strafverteidiger — Angehörige selbst erhalten keine Akteneinsicht und keinen unüberwachten Zugang zum Inhaftierten, der Verteidiger beides. Wirken Sie darauf hin, dass Ihr Angehöriger keine Angaben zur Sache macht. Gerade in den ersten Stunden nach der Festnahme werden die wichtigsten Weichen gestellt. Ausführlich lesen →
Ab wie viel Promille verliere ich meinen Führerschein?
Ab 0,5 ‰ drohen Bußgeld und Fahrverbot; ab 1,1 ‰ steht die Fahruntüchtigkeit fest, strafbar ist die Fahrt bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit (§ 316 StGB). Wer als Kraftfahrer verurteilt wird, gilt in der Regel als ungeeignet und verliert die Fahrerlaubnis (§ 69 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 StGB); diese Regel lässt sich widerlegen. Zeigen Sie Ausfallerscheinungen oder bauen einen Unfall, kann schon ab 0,3 ‰ eine Straftat vorliegen. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige gilt 0,0 ‰. Ausführlich lesen →
Mein Kind ist in ein Strafverfahren geraten — was jetzt?
Für Jugendliche von 14 bis 17 und häufig auch für Heranwachsende von 18 bis 20 gilt das Jugendstrafrecht, in dem der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht — vorrangig sind Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel statt Strafe. Die Eltern werden eng eingebunden. Eine frühe Verteidigung kann den Verlauf und die Folgen für die Zukunft Ihres Kindes entscheidend beeinflussen. Ausführlich lesen →

Was es für den Job bedeutet

Erfährt mein Arbeitgeber von dem Ermittlungsverfahren?
Ein privater Arbeitgeber von sich aus nicht: Das Ermittlungsverfahren ist nicht öffentlich, eine Mitteilungspflicht ihm gegenüber besteht nicht, und ein Führungszeugnis sieht er nur, wenn Sie es vorlegen. Spätestens die Hauptverhandlung ist jedoch öffentlich (§ 169 Abs. 1 GVG). Für Beamte, Kammerberufe und Aufsichtsbehörden gelten eigene Mitteilungswege. Ausführlich lesen →
Muss ich meinem Arbeitgeber von dem Verfahren erzählen?
Eine allgemeine Offenbarungspflicht kennt das private Arbeitsverhältnis nicht. Wichtig ist etwas anderes: Ihr strafprozessuales Schweigerecht gilt gegenüber dem Arbeitgeber nicht. Was Sie im Personalgespräch einräumen, kann er als Zeuge weitergeben — gehen Sie dort nicht unvorbereitet hinein. Ausführlich lesen →
Kann mir gekündigt werden, obwohl noch kein Urteil da ist?
Ja. Schon der auf konkrete Tatsachen gestützte dringende Verdacht kann eine Kündigung tragen, wenn Sie zuvor angehört wurden (BAG, Urteil vom 24. Mai 2012 – 2 AZR 206/11). Gegen die Kündigung müssen Sie binnen drei Wochen klagen (§ 4 Satz 1 KSchG), sonst gilt sie als wirksam (§ 7 KSchG) — unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens. Ausführlich lesen →

Termin, Krankheit, Vollstreckung

Muss ich persönlich zum Gerichtstermin erscheinen?
In der Hauptverhandlung erster Instanz ja — ohne den Angeklagten findet sie nicht statt (§ 230 Abs. 1 StPO), und unentschuldigtes Ausbleiben führt zu Vorführung oder Haftbefehl. Nach Einspruch gegen einen Strafbefehl und in der Berufung kann ein Verteidiger mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht an Ihre Stelle treten (§ 411 Abs. 2, § 329 Abs. 2 StPO). Ausführlich lesen →
Krank am Verhandlungstag — reicht die Krankschreibung?
Nicht für sich genommen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sagt etwas über Ihre Arbeitsfähigkeit, nichts über die Verhandlungsfähigkeit; über die genügende Entschuldigung entscheidet das Gericht selbst und ist an die Bescheinigung nicht gebunden. Das Attest muss Art, Schwere und Auswirkungen der Erkrankung benennen. Ausführlich lesen →
Ich kann die Geldstrafe nicht zahlen — muss ich ins Gefängnis?
Nicht ohne Weiteres. Zwei Tagessätzen entspricht ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB), und vor der Anordnung muss die Vollstreckungsbehörde auf Zahlungserleichterungen und die Abwendung durch freie Arbeit hinweisen (§ 459e Abs. 2 StPO). Bei unbilliger Härte unterbleibt die Vollstreckung (§ 459f StPO). Ausführlich lesen →

Waffenrecht

Ist meine Waffenbesitzkarte nach einer Verurteilung weg?
Ab einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder zwei geringeren Geldstrafen greift die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit — fünf Jahre lang, und die Tat muss mit Waffen nichts zu tun haben (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG). Die Erlaubnis ist dann zu widerrufen, Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung (§ 45 WaffG). Ausführlich lesen →
Messer dabei — Straftat, Bußgeld oder erlaubt?
Drei Ebenen: Verbotene Gegenstände wie Spring- und Butterflymesser oder Schlagringe sind schon im Besitz strafbar (Anlage 2 zum WaffG, § 52 WaffG). Einhandmesser und feststehende Messer über 12 cm Klingenlänge dürfen Sie besitzen, aber nicht führen — Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis 10.000 Euro (§§ 42a, 53 WaffG). Alles darunter ist erlaubt. Ausführlich lesen →
Unerlaubter Waffenbesitz — was droht mir?
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe für Erwerb, Besitz oder Führen einer Schusswaffe ohne Erlaubnis und für Munition (§ 52 Abs. 3 Nr. 2 WaffG); bei verbotenen Waffen beginnt der Rahmen bei sechs Monaten. Auch fahrlässiger Besitz ist strafbar (§ 52 Abs. 4 WaffG). Eine Amnestie zur straffreien Abgabe läuft derzeit nicht. Ausführlich lesen →

Wenn Sie das Opfer sind

Wer darf sich als Nebenkläger anschließen?
Verletzte der in § 395 Abs. 1 StPO genannten Taten — Sexualdelikte, versuchte Tötungsdelikte, Körperverletzungs- und Freiheitsdelikte, Gewaltschutzgesetz. Bei Getöteten können Angehörige sich anschließen (Abs. 2), bei anderen Taten, wenn es aus besonderen Gründen geboten erscheint (Abs. 3). Der Anschluss ist in jeder Lage des Verfahrens möglich. Ausführlich lesen →
Welche Rechte habe ich als Opfer im Strafverfahren?
Auch ohne Nebenklage: Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt (§ 406e StPO), anwaltlicher Beistand bei der Vernehmung (§ 406f StPO), psychosoziale Prozessbegleitung, für Sie kostenfrei (§ 406g StPO), und die Beschwerde gegen eine Einstellung binnen zwei Wochen (§ 172 StPO). Vereidigt werden Zeugen nur ausnahmsweise (§ 59 StPO). Ausführlich lesen →
Kann ich Schmerzensgeld gleich im Strafverfahren geltend machen?
Ja, über das Adhäsionsverfahren: vermögensrechtliche Ansprüche aus der Straftat — Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall — im Strafprozess statt in einem zweiten Verfahren (§ 403 StPO). Sieht das Gericht von einer Entscheidung ab, können Sie den Anspruch weiterhin zivilrechtlich verfolgen (§ 406 Abs. 3 StPO). Ausführlich lesen →
Was kostet mich die Nebenklage?
Wird der Angeklagte wegen einer Tat verurteilt, die Sie betrifft, fallen Ihre notwendigen Auslagen ihm zur Last (§ 472 Abs. 1 StPO) — der Höhe nach allerdings nur, was das Gesetz an Gebühren vorsieht. Daneben kommen Rechtsschutzversicherung und die staatliche Entschädigung nach dem SGB XIV in Betracht. Ausführlich lesen →

Bevor angeklagt wird

Ich habe einen Anhörungsbogen bekommen — muss ich ihn ausfüllen?
Nein. Der Bogen ist die schriftliche Form der Beschuldigtenanhörung (§ 163a Abs. 1 StPO). Verpflichtend sind allein die Angaben zur Person (§ 111 OWiG); zur Sache dürfen Sie schweigen. Wichtig: Die Bekanntgabe des Verfahrens unterbricht die Verjährung (§ 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG) — auf Zeitablauf zu setzen, trägt nicht. Ausführlich lesen →
Wie komme ich an die Ermittlungsakte?
Über den Verteidiger: Das Einsichtsrecht des § 147 Abs. 1 StPO steht ihm zu. Ohne Verteidiger gibt es Auskünfte und Abschriften, soweit der Untersuchungszweck nicht gefährdet wird (§ 147 Abs. 4 StPO). Vor Abschluss der Ermittlungen kann die Einsicht versagt werden — in Haftsachen jedoch nicht, soweit es um die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung geht. Ausführlich lesen →

Reisen, Ausland, Vorstrafe

Darf ich reisen, während ein Strafverfahren läuft?
Ja — ein laufendes Verfahren begründet weder Ausreiseverbot noch Meldepflicht. Beschränkt wird das Reisen erst durch Auflagen bei ausgesetztem Haftbefehl (§ 116 StPO), Bewährungsweisungen (§ 56c StGB) oder Passversagung und -entzug (§§ 7, 8 PassG). Wichtig ist die Wirkung auf die Haftfrage: Eine angekündigte Reise mit Rückkehrdatum wirkt anders als eine unangekündigte. Ausführlich lesen →
Ich habe im Urlaub etwas angestellt — gilt dafür deutsches Strafrecht?
Häufig ja. Deutsches Strafrecht gilt für Auslandstaten unter anderem, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist und der Täter Deutscher ist (§ 7 StGB); war das Verhalten dort erlaubt, fehlt es daran. Eine Tat gilt zudem an jedem Ort als begangen, an dem gehandelt wurde oder der Erfolg eintrat (§ 9 StGB) — für Internetinhalte der entscheidende Punkt. Ausführlich lesen →
Werde ich nach einer Verurteilung ausgewiesen?
Nicht automatisch. Ausgewiesen wird nur, wenn die Abwägung zwischen Ausweisungs- und Bleibeinteresse zulasten des Ausländers ausfällt (§ 53 Abs. 1 AufenthG); zu berücksichtigen sind Aufenthaltsdauer, Bindungen und Folgen für die Familie. Weil viele Ausweisungsinteressen an die Strafhöhe anknüpfen, wird über den Aufenthalt im Strafverfahren entschieden. Ausführlich lesen →
Darf ich mit einer Vorstrafe ins Ausland reisen?
Aus der Verurteilung selbst folgt kein Reiseverbot. Eine Grenzkontrolle gleicht Fahndungsbestände ab und ruft kein Strafregister auf; entscheidend ist deshalb, ob die Vollstreckung abgeschlossen ist. Eng wird es bei einer unbezahlten Geldstrafe oder einer nicht angetretenen Freiheitsstrafe — und dort, wo ein Zielland ein Visum verlangt und selbst nach Verurteilungen fragt. Ausführlich lesen →

Wenn jemand in Haft ist

Was passiert mit meiner Wohnung, wenn ich in Haft muss — wer zahlt die Miete?
Der Mietvertrag läuft weiter, die Miete bleibt fällig. Bürgergeld gibt es während der Haft nicht: Der Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung ist dem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung gleichgestellt (§ 7 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB II). Der Weg führt über die Sozialhilfe: Sie umfasst ausdrücklich Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung (§§ 67, 68 Abs. 1 SGB XII). Ausführlich lesen →
Was muss ich dem Jobcenter melden, wenn mein Partner in Haft ist?
Die Inhaftierung selbst, und zwar unverzüglich: Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, sind unverzüglich mitzuteilen (§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I). Die Bedarfsgemeinschaft knüpft an den gemeinsamen Haushalt an (§ 7 Abs. 3 SGB II), den ein Inhaftierter nicht mehr führt. Wer weiter Leistungen entgegennimmt, die nicht mehr zustehen, steht vor einem Betrugsvorwurf (§ 263 StGB). Ausführlich lesen →
Muss man im Gefängnis arbeiten, und was verdient man dabei?
In der Strafhaft besteht eine Arbeitspflicht (§ 35 Abs. 1 LStVollzG SH), in der Untersuchungshaft nicht (§ 21 Abs. 1 UVollzG SH). Die Vergütung wird nicht ausgezahlt, sondern aufgeteilt in Hausgeld für den Einkauf, angespartes Überbrückungsgeld für die Zeit nach der Entlassung und Eigengeld. Rentenanwartschaften entstehen dadurch nicht; in der Arbeitslosenversicherung besteht dagegen Versicherungspflicht (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 SGB III). Ausführlich lesen →
Wie oft darf ich jemanden in der Haft besuchen?
Gefangene dürfen regelmäßig Besuch empfangen; die Gesamtdauer beträgt mindestens zwei Stunden im Monat, für Angehörige im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB kommen zwei Stunden hinzu und für minderjährige Kinder nochmals zwei (§ 42 LStVollzG SH, § 25 UVollzG SH). In der Untersuchungshaft entscheidet über die Erlaubnis das Gericht, wenn es Beschränkungen nach § 119 Abs. 1 StPO angeordnet hat. Der Verteidigerbesuch wird nicht überwacht. Ausführlich lesen →
Bin ich während der Haft krankenversichert?
Der Anspruch gegen die Krankenkasse ruht, solange Haft vollzogen wird — aber nur, soweit im Vollzug Gesundheitsfürsorge besteht (§ 16 Abs. 1 Nr. 4 SGB V). An die Stelle der Kasse tritt die Anstalt, und der Maßstab bleibt das SGB V (§ 79 Abs. 1 LStVollzG SH, § 50 Abs. 1 UVollzG SH). Über die Mitgliedschaft und die Beiträge sagt das Ruhen nichts. Ausführlich lesen →

Bußgeldbescheid und Einspruch

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Zwei Wochen ab Zustellung, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat (§ 67 Abs. 1 Satz 1 OWiG). Maßgeblich ist die Zustellung, nicht das Datum des Bescheids — heben Sie den Umschlag auf. Eine Begründung verlangt das Gesetz nicht; sinnvoll ist sie erst nach Akteneinsicht. Ausführlich lesen →
Was ist der Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat?
Die angedrohte Rechtsfolge, nicht die Schwere: Ordnungswidrig ist, was ein Gesetz mit Geldbuße bedroht (§ 1 Abs. 1 OWiG). Eine Geldbuße kommt nicht ins Bundeszentralregister und macht nicht vorbestraft. Achtung: Ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid sperrt nur die Verfolgung als Ordnungswidrigkeit, nicht die als Straftat (§ 84 Abs. 1 OWiG). Ausführlich lesen →
Wie hoch kann ein Bußgeld gegen mein Unternehmen ausfallen?
Gegen eine juristische Person kann eine Geldbuße festgesetzt werden, wenn eine Leitungsperson eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hat (§ 30 Abs. 1 OWiG) — bei vorsätzlicher Straftat bis zu zehn Millionen Euro (§ 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 OWiG). Der häufigste Weg dorthin ist die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG. Für die Abschöpfung des Vorteils darf das Höchstmaß überschritten werden. Ausführlich lesen →

Wenn der Beruf auf dem Spiel steht

Ist meine Approbation in Gefahr, wenn ein Strafverfahren läuft?
Das Ruhen kann schon angeordnet werden, wenn wegen des Verdachts einer Straftat, aus der sich Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit ergeben kann, ein Strafverfahren eingeleitet ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 BÄO). Entscheidend ist später der Widerruf — und der kennt kein Ermessen: Ist die Voraussetzung nachträglich weggefallen, ist die Approbation zu widerrufen (§ 5 Abs. 2 Satz 1 BÄO). Ausführlich lesen →
Darf mein Arzt der Polizei erzählen, was ich ihm gesagt habe?
Grundsätzlich nicht: Wer unbefugt ein anvertrautes Geheimnis offenbart, macht sich strafbar (§ 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB), und im Strafverfahren besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO). Es entfällt mit der Entbindung von der Schweigepflicht (§ 53 Abs. 2 Satz 1 StPO). Für den beschuldigten Arzt gilt das Beschlagnahmeverbot des § 97 StPO gerade nicht. Ausführlich lesen →
Kann mir ein Gericht verbieten, weiter in meinem Beruf zu arbeiten?
Möglich, aber nicht automatisch: Nötig sind eine Tat unter Missbrauch des Berufs oder unter grober Verletzung der damit verbundenen Pflichten und die Gefahr weiterer erheblicher Taten dieser Art (§ 70 Abs. 1 Satz 1 StGB). Die Dauer beträgt ein bis fünf Jahre. Schon vor dem Urteil ist ein vorläufiges Verbot möglich (§ 132a StPO). Ausführlich lesen →

Dauer, Verjährung, Gesamtstrafe

Wie lange dauert ein Strafverfahren?
Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Maßstab ist die Angemessenheit nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und dem Verhalten der Beteiligten (§ 198 Abs. 1 GVG). Wer sich später auf die überlange Dauer berufen will, muss vorher die Verzögerungsrüge erhoben haben (§ 198 Abs. 3 Satz 1 GVG). Ausführlich lesen →
Wann verjährt eine Straftat?
Die Frist hängt am Höchstmaß der Strafdrohung des Grundtatbestands — ohne Rücksicht auf Schärfungen oder Milderungen für besonders schwere oder minder schwere Fälle (§ 78 Abs. 3 und 4 StGB). Sie beginnt mit der Beendigung der Tat (§ 78a StGB) und läuft nach jeder Unterbrechung von neuem (§ 78c Abs. 3 Satz 1 StGB); schon ein Anhörungsbogen genügt dafür. Mord verjährt nicht. Ausführlich lesen →
Warum können manche meiner Urteile nicht zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst werden?
Wegen der Zäsur: Eine nachträgliche Gesamtstrafe setzt voraus, dass die neue Tat vor der früheren Verurteilung begangen wurde und die frühere Strafe noch nicht vollstreckt, verjährt oder erlassen ist (§ 55 Abs. 1 StGB). Wo sie gebildet werden kann, muss sie unter der Summe der Einzelstrafen bleiben (§ 54 Abs. 2 Satz 1 StGB) — das kann über Bewährung entscheiden. Ausführlich lesen →

Deal, Befangenheit, Öffentlichkeit

Was ist ein „Deal“ vor Gericht, und worüber darf verhandelt werden?
Eine Verständigung nach § 257c StPO. Gegenstand dürfen nur die Rechtsfolgen sein; der Schuldspruch und Maßregeln der Besserung und Sicherung sind ausdrücklich ausgenommen (§ 257c Abs. 2 Satz 3 StPO). Das Gericht nennt keine feste Strafe, sondern kann eine Ober- und Untergrenze angeben (Abs. 3 Satz 2). Platzt die Verständigung, darf das Geständnis nicht verwertet werden (Abs. 4 Satz 3). Ausführlich lesen →
Der Richter behandelt mich sichtbar voreingenommen — was kann ich tun?
Ihn wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen. Dafür genügt ein Grund, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit zu rechtfertigen (§ 24 Abs. 2 StPO) — beweisen müssen Sie nichts, glaubhaft machen schon (§ 26 Abs. 2 StPO). Entscheidend ist der Zeitpunkt (§ 25 StPO). Die Verhandlung läuft dabei weiter (§ 29 Abs. 2 Satz 1 StPO). Ausführlich lesen →
Ist die Verhandlung öffentlich, und kann ich das verhindern?
Die Hauptverhandlung ist öffentlich, einschließlich der Urteilsverkündung (§ 169 Abs. 1 Satz 1 GVG); gefilmt werden darf nicht (Satz 2). Ausgeschlossen werden kann die Öffentlichkeit, wenn Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich zur Sprache kommen (§ 171b Abs. 1 GVG) — und auf Antrag der betroffenen Person muss sie ausgeschlossen werden (§ 171b Abs. 3 Satz 1 GVG). Ausführlich lesen →

Wiederaufnahme, Führungsaufsicht, Gnade

Das Urteil ist rechtskräftig — geht wirklich nichts mehr?
Die Wiederaufnahme ist der enge Ausnahmeweg. Zugunsten des Verurteilten ist sie nur aus den Gründen des § 359 StPO zulässig, praktisch fast immer über neue Tatsachen oder Beweismittel (Nr. 5). Eine Frist gibt es nicht, auch der Tod des Verurteilten schließt den Antrag nicht aus (§ 361 StPO). Eine falsche Rechtsanwendung trägt dagegen keinen Antrag — dafür war die Revision da. Ausführlich lesen →
Warum bekomme ich Führungsaufsicht, obwohl ich die Strafe voll abgesessen habe?
Weil sie in diesen Fällen kraft Gesetzes eintritt: Ist eine Freiheits- oder Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen vorsätzlicher Straftaten vollständig vollstreckt, beginnt sie mit der Entlassung (§ 68f Abs. 1 Satz 1 StGB). Sie dauert zwei bis fünf Jahre (§ 68c Abs. 1 StGB); das Gericht ordnet ihr Entfallen an, wenn sie nicht mehr nötig ist (§ 68f Abs. 2 StGB). Ausführlich lesen →
Was bringt ein Gnadengesuch, und wer entscheidet darüber?
Gnade greift nicht das Urteil an, sondern die Rechtsfolge — Erlass, Aussetzung, Aufschub, Änderung von Auflagen. Zuständig ist in Sachen der Bundesgerichtsbarkeit der Bund, sonst das Land (§ 452 StPO); für den Bund übt der Bundespräsident das Recht aus (Art. 60 Abs. 2 GG). Einen Anspruch gibt es nicht, und die Vollstreckung läuft während der Prüfung weiter. Ausführlich lesen →

Anzeige, Zeugenstellung und der Saal

Kann ich eine Strafanzeige zurücknehmen?
Die Anzeige selbst nicht — über die Verfolgung entscheidet danach die Staatsanwaltschaft. Zurücknehmen lässt sich nur der Strafantrag, und den gibt es nur bei Antragsdelikten (§ 77d Abs. 1 StGB). Selbst dann kann die Behörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses von Amts wegen einschreiten (§ 230 Abs. 1 Satz 1 StGB) — und die Rücknahme kostet: Der Antragsteller trägt die Kosten und die Auslagen des Beschuldigten (§ 470 Satz 1 StPO). Ausführlich lesen →
Muss ich als Zeuge zur Polizei kommen?
Nur, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt (§ 163 Abs. 3 Satz 1 StPO). Vor Gericht (§ 48 Abs. 1 StPO) und vor der Staatsanwaltschaft (§ 161a Abs. 1 Satz 1 StPO) besteht die Pflicht dagegen unmittelbar. Angehörige dürfen das Zeugnis verweigern (§ 52 StPO); jeder Zeuge darf Fragen nicht beantworten, die ihn selbst belasten würden (§ 55 StPO). Ausführlich lesen →
Wie läuft eine Hauptverhandlung ab?
In fester Reihenfolge: Aufruf der Sache, Feststellung der Anwesenheit, die Zeugen verlassen den Saal, Vernehmung zur Person, Verlesung des Anklagesatzes, Mitteilung über Verständigungsgespräche, Belehrung über das Schweigerecht (§ 243 StPO). Dann Beweisaufnahme, Schlussvorträge und das letzte Wort des Angeklagten (§ 258 Abs. 2 StPO), zuletzt die Urteilsverkündung (§ 260 Abs. 1 StPO). Ausführlich lesen →

Beschlagnahme, Netz, offener Vollzug

Wie bekomme ich beschlagnahmte Sachen zurück?
Wird die Sache für Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, ist sie an den letzten Gewahrsamsinhaber herauszugeben (§ 111n Abs. 1 StPO) — von selbst geschieht das aber selten. Der Betroffene kann jederzeit die gerichtliche Entscheidung beantragen (§ 98 Abs. 2 Satz 2 StPO). Wichtig ist der Unterschied zwischen Sicherstellung, Beschlagnahme und Einziehung. Ausführlich lesen →
Ich habe einen fremden Beitrag nur geteilt — kann ich dafür bestraft werden?
Ja. Mehrere Tatbestände knüpfen nicht ans Verfassen an, sondern ans Verbreiten oder Zugänglichmachen — so § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB und § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB. Auf die Privatheit einer Chatgruppe ist kein Verlass, und Löschen beseitigt eine vollendete Tat nicht; es wirkt erst bei der Strafzumessung (§ 46 Abs. 2 StGB). Ausführlich lesen →
Wie komme ich in den offenen Vollzug?
Er ist der gesetzliche Regelfall für geeignete Gefangene: Sie sollen im offenen Vollzug untergebracht werden, wenn sie dessen Anforderungen genügen und die Erprobung verantwortet werden kann (§ 16 Abs. 2 LStVollzG SH). Gegen eine Ablehnung führt der Antrag zur Strafvollstreckungskammer — binnen zwei Wochen (§§ 109, 112 Abs. 1 StVollzG). Ausführlich lesen →

Verbeamtung, Schuldfähigkeit, Sozialbeiträge

Kann ich mit einer Vorstrafe überhaupt noch Beamter werden?
Ein automatisches Hindernis ist sie nicht — Ernennungen erfolgen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (§ 9 BeamtStG). Entscheidend ist etwas anderes: Ein leeres Führungszeugnis heißt nicht, dass die Behörde nichts weiß. Gegenüber Stellen mit Recht auf unbeschränkte Auskunft gilt das Recht, sich als unbestraft zu bezeichnen, nicht (§ 53 Abs. 2 BZRG). Ausführlich lesen →
Wann ist jemand schuldunfähig, und was folgt daraus?
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat aus einem der in § 20 StGB genannten Gründe unfähig ist, das Unrecht einzusehen oder danach zu handeln. Bei erheblicher Verminderung kann die Strafe gemildert werden (§ 21 StGB) — zwingend ist das nicht. Und ein Freispruch nach § 20 StGB kann in die zeitlich unbegrenzte Unterbringung nach § 63 StGB führen. Ausführlich lesen →
Ich konnte die Löhne nicht zahlen — muss ich trotzdem Sozialbeiträge abführen?
Ja. § 266a Abs. 1 StGB erfasst das Vorenthalten der Arbeitnehmerbeiträge ausdrücklich „unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird“; der Rahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Die Arbeitgeberanteile erfasst erst Absatz 2, und dort nur bei unrichtigen Angaben oder pflichtwidrigem Verschweigen. Ausführlich lesen →

Ausgleich, Kosten und Verwertbarkeit

Bringt mir ein Täter-Opfer-Ausgleich im Verfahren etwas?
Erheblich: Das Gericht kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB mildern oder bei nicht mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe oder 360 Tagessätzen ganz von Strafe absehen (§ 46a StGB). Nummer 1 verlangt das Bemühen um einen Ausgleich mit dem Verletzten, Nummer 2 eine Wiedergutmachung, die erhebliche persönliche Leistungen oder Verzicht erfordert hat — bloßes Zahlen genügt dafür nicht. Ausführlich lesen →
Das Verfahren ist eingestellt — wer zahlt jetzt meinen Anwalt?
Bei Einstellung, Freispruch und Nichteröffnung fallen die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse zur Last (§ 467 Abs. 1 StPO). Erstattet wird allerdings nur, was das Gesetz an Gebühren vorsieht. Prozesskostenhilfe für die eigene Verteidigung sieht die Strafprozessordnung nicht vor. Ausführlich lesen →
Ich wurde nicht belehrt — ist meine Aussage unverwertbar?
Ein Verwertungsverbot kommt in Betracht, tritt aber nicht von selbst ein: Nach der Rechtsprechung muss der Verwertung bis zu dem Zeitpunkt widersprochen werden, den § 257 StPO bezeichnet (BGHSt 38, 214). Anders bei § 136a StPO — dort gilt das Verbot auch dann, wenn der Beschuldigte der Verwertung zustimmt (Abs. 3 Satz 2). Ausführlich lesen →

Rechtsmittel & Kosten

Berufung oder Revision — was ist der Unterschied?
Die Berufung rollt das Urteil vollständig neu auf — in Tat- und Rechtsfragen, mit erneuter Beweisaufnahme. Die Revision prüft dagegen nur Rechtsfehler, ohne neue Beweise. Welcher Weg möglich und sinnvoll ist, hängt vom Gericht der ersten Instanz und der Strategie ab; die Frist zur Einlegung beträgt jeweils eine Woche. Ausführlich lesen →
Was kostet ein Strafverteidiger — und wer bezahlt das?
Die erste telefonische Einschätzung ist kostenlos. Die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes bilden den Mindestrahmen; regelmäßig vereinbare ich darüber hinaus ein Pauschalhonorar, das dem Aufwand des Verfahrens entspricht. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Strafverteidigung nur eingeschränkt — ob Ihr Tarif einsteht, kläre ich im Erstgespräch. Und warum ein Pflichtverteidiger am Ende nicht kostenlos ist, erkläre ich in der ausführlichen Antwort. Ausführlich lesen →
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung im Strafverfahren?
Was gedeckt ist, steht nicht im Gesetz, sondern in Ihrem Vertrag: § 125 VVG verpflichtet den Versicherer nur zur Leistung im vereinbarten Umfang. Die gängigen Bedingungen nehmen Vorsatztaten aus, zahlen aber rückwirkend, wenn es nicht zur Verurteilung wegen einer Vorsatztat kommt. Auf die Deckungszusage warten sollten Sie nicht — die Fristen laufen unabhängig davon. Ausführlich lesen →

Digitale Inhalte & Durchsuchung

Sind KI-generierte Bilder strafbar?
Es kommt darauf an, wie die Darstellung einzuordnen ist. § 184b Abs. 3 StGB erfasst Abruf und Besitz nur bei einem tatsächlichen oder wirklichkeitsnahen Geschehen; erkennbar künstliche Darstellungen fallen nicht darunter. Bei § 184c Abs. 3 StGB ist der Besitztatbestand sogar auf ein tatsächliches Geschehen beschränkt. Straflos ist damit aber nur diese eine Tathandlung: Das Verbreiten und das Zugänglichmachen gegenüber der Öffentlichkeit erfassen jede Kategorie. Ausführlich lesen →
Mein Kind hat ein Nacktbild von sich verschickt — was droht?
Das Anfertigen der Aufnahme nimmt § 184c Abs. 4 StGB aus, solange sie zum persönlichen Gebrauch bleibt. Für das Verschicken gilt die Ausnahme nicht, weil Absatz 4 die Nummern 1 und 2 des Absatzes 1 unberührt lässt. War die abgebildete Person noch keine vierzehn, gilt § 184b StGB ohne vergleichbare Ausnahme. Ausführlich lesen →
Mir wurde strafbares Material geschickt — muss ich das anzeigen?
Strafrechtlich nicht: § 138 StGB zählt die §§ 184b, 184c StGB nicht auf. Leiten Sie die Datei aber nicht weiter, auch nicht zur Anzeige — das Weitergeben ist eine eigene Tathandlung, und § 184b Abs. 5 StGB deckt Privatpersonen regelmäßig nicht. Schildern Sie stattdessen den Sachverhalt. Ausführlich lesen →
Nach der Durchsuchung höre ich seit Monaten nichts — ist das gut?
Es ist keine Entwarnung. Auf die Sicherstellung folgt die Durchsicht der Datenträger nach § 110 StPO, die sich lange hinziehen kann; erst danach entscheidet die Staatsanwaltschaft. In dieser Zeit lassen sich Akteneinsicht nehmen, der Beschlagnahme widersprechen und die Originale herausverlangen. Ausführlich lesen →

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