Über zwei Jahrzehnte Strafverteidigung
Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und seit über zwei Jahrzehnten als Strafverteidiger tätig. In dieser Zeit habe ich mehrere tausend Verfahren in sämtlichen Instanzen begleitet und abgeschlossen — von Amts- und Landgerichten über die Oberlandesgerichte bis hin zum Bundesgerichtshof und zum Bundesverfassungsgericht, wo ich bereits vielfach erfolgreich war.
Meine Kanzlei Meyer Criminal Law hat ihren Sitz in Kiel, Holstenbrücke 2 im Herzen der Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins. Von Kiel aus verteidige ich Mandanten bundesweit — und in internationalen Verfahren auch darüber hinaus.
Seit Juni 2025 bin ich an der Holstenbrücke 2 Teil einer Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Axel Höper und der Rechtsanwaltskanzlei Bruck & Goerke. Die anwaltliche Tätigkeit übe ich dabei eigenständig und in eigener Verantwortung aus — die Bürogemeinschaft dient dem kollegialen fachlichen Austausch und der gemeinsamen Nutzung der Kanzleiräume, nicht der gemeinschaftlichen Mandatsbearbeitung.
Was mich auszeichnet, ist die konsequente Spezialisierung: Kein Familien- oder Zivilrecht, keine Allgemeinpraxis. Ausschließlich Strafrecht. Diese Fokussierung schlägt sich in einer Tiefe der Sachkunde und Erfahrung nieder, die Mandanten in kritischen Situationen spüren — und die sich an Ergebnissen messen lässt: an fünf erfolgreichen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und an Revisionen vor dem Bundesgerichtshof.
Acht strafrechtliche Schwerpunkte prägen meine Kanzlei: Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Auslieferungsrecht, Beamtenstrafrecht und Wehrstrafrecht. In jedem dieser Gebiete verteidige ich seit vielen Jahren regelmäßig — mit einer über zwei Jahrzehnte gewachsenen Verfahrenspraxis in sämtlichen Instanzen.
Strafverteidigung verstehe ich nicht als reaktives Pflichtprogramm, sondern als aktive, strategische Arbeit für den Mandanten — vom ersten Telefonat bis zur letzten Instanz.