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Rechtsanwalt Andreas Meyer

Fachanwalt für Strafrecht mit über zwei Jahrzehnten Berufserfahrung, spezialisiert auf Auslieferungsrecht, Beamten-/Wehrstrafrecht und komplexe Wirtschafts- und Betäubungsmittelverfahren. Fünf erfolgreich geführte Verfassungsbeschwerden beim BVerfG.

Über zwei Jahrzehnte Strafverteidigung

Rechtsanwalt Andreas Meyer, Fachanwalt für Strafrecht in Kiel

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und seit über zwei Jahrzehnten als Strafverteidiger tätig. In dieser Zeit habe ich mehrere tausend Verfahren in sämtlichen Instanzen begleitet und abgeschlossen — von Amts- und Landgerichten über die Oberlandesgerichte bis hin zum Bundesgerichtshof und zum Bundesverfassungsgericht, wo ich bereits vielfach erfolgreich war.

Meine Kanzlei Meyer Criminal Law hat ihren Sitz in Kiel, Holstenbrücke 2 im Herzen der Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins. Von Kiel aus verteidige ich Mandanten bundesweit — und in internationalen Verfahren auch darüber hinaus.

Seit Juni 2025 bin ich an der Holstenbrücke 2 Teil einer Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Axel Höper und der Rechtsanwaltskanzlei Bruck & Goerke. Die anwaltliche Tätigkeit übe ich dabei eigenständig und in eigener Verantwortung aus — die Bürogemeinschaft dient dem kollegialen fachlichen Austausch und der gemeinsamen Nutzung der Kanzleiräume, nicht der gemeinschaftlichen Mandatsbearbeitung.

Was mich auszeichnet, ist die konsequente Spezialisierung: Kein Familien- oder Zivilrecht, keine Allgemeinpraxis. Ausschließlich Strafrecht. Diese Fokussierung schlägt sich in einer Tiefe der Sachkunde und Erfahrung nieder, die Mandanten in kritischen Situationen spüren — und die sich an Ergebnissen messen lässt: an fünf erfolgreichen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und an Revisionen vor dem Bundesgerichtshof.

Acht strafrechtliche Schwerpunkte prägen meine Kanzlei: Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Auslieferungsrecht, Beamtenstrafrecht und Wehrstrafrecht. In jedem dieser Gebiete verteidige ich seit vielen Jahren regelmäßig — mit einer über zwei Jahrzehnte gewachsenen Verfahrenspraxis in sämtlichen Instanzen.

Strafverteidigung verstehe ich nicht als reaktives Pflichtprogramm, sondern als aktive, strategische Arbeit für den Mandanten — vom ersten Telefonat bis zur letzten Instanz.

20+
Jahre als Strafverteidiger
2.000+
Abgeschlossene Verfahren
8
Schwerpunkte
3
Int. Berufsverbände

Holstenbrücke 2
24103 Kiel
Schleswig-Holstein

0171 – 40 75 75 8
0431 – 25 93 94 52
kanzlei@meyer-legal.info

Visitenkarte und Murano-Gläser auf dem Besprechungstisch — Meyer Criminal Law, Kiel

Wie ich arbeite

Akteneinsicht als Fundament

Keine Verteidigung ohne vollständige Kenntnis der Ermittlungsakte. Ich beantrage Akteneinsicht nach § 147 StPO unmittelbar nach Mandatsübernahme und analysiere die Beweislage, bevor ich eine Verteidigungsstrategie entwickle. Gutachten, Zeugenaussagen und digitale Beweismittel werte ich systematisch aus.

Kommunikation auf Augenhöhe

Ich informiere meine Mandanten regelmäßig und verständlich über den Verfahrensstand, erkläre juristische Zusammenhänge in klarer Sprache und bespreche jeden Schritt, bevor ich ihn unternehme. Das Mandat ist eine Zusammenarbeit — keine Einbahnstraße.

Erreichbarkeit in Notfällen

Strafrechtliche Notfälle kennen keine Geschäftszeiten. Bei Festnahme, Durchsuchung oder Haftbefehl bin ich rund um die Uhr erreichbar und kann sofort tätig werden — noch bevor ein formelles Mandat geschlossen wird. In Kiel und bundesweit.

Verteidigung bis zur letzten Instanz

Ich verteidige nicht nur in der Hauptverhandlung, sondern begleite Mandanten durch alle Verfahrensstadien: Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Berufung, Revision und Verfassungsbeschwerde. Das Ziel ist nicht der schnellste, sondern der beste Ausgang.

Internationale Vernetzung

Die Mitgliedschaft in führenden internationalen Strafrechtsverbänden sichert den Zugang zu aktuellen Entwicklungen im europäischen und internationalen Strafrecht und ermöglicht Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg.

European Criminal Bar Association

Führende europäische Vereinigung von Strafverteidigern. Vernetzung und Fortbildung im europäischen Strafrecht, insbesondere im Bereich des Europäischen Haftbefehls und der Rechtshilfe.

International Bar Association

Weltweite Anwaltsorganisation mit über 80.000 Mitgliedern. Bedeutsam für internationale Mandate und grenzüberschreitende Verfahren im Auslieferungs- und Wirtschaftsstrafrecht.

Schleswig-Holsteinische Strafverteidigervereinigung

Regionale Vereinigung der Strafverteidiger in Schleswig-Holstein. Engagiert für Grundrechte und Verfahrensrechte in der strafrechtlichen Praxis des Landes.

Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein

Rechtsanwalt Andreas Meyer ist zugelassenes Mitglied der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein, Gottorfstraße 13, 24837 Schleswig.

Erfolge vor dem Bundesverfassungsgericht

In mehreren Verfassungsbeschwerdeverfahren habe ich die Rechte von Mandanten vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich durchgesetzt — teils als Verfahrensbevollmächtigter eigener Mandate, teils als Verfasser der Verfassungsbeschwerde für Kollegen. Alle nachfolgenden Entscheidungen sind öffentlich abrufbar.

BVerfG, 2 BvR 908/21 Beschluss vom 18.08.2021

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Auslieferung nach Rumänien. Das BVerfG hob den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen OLG auf und verwies die Sache zurück. Das Gericht stellte fest, dass die Fachgerichte ihrer Pflicht zur Prüfung der konkreten Haftbedingungen nicht hinreichend nachgekommen waren.

Entscheidung im Volltext bei HRRS →
BVerfG, 2 BvR 1285/20 Beschluss vom 14.01.2021

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Das BVerfG stellte eine Verletzung von Art. 4 der EU-Grundrechtecharta fest und hob den Auslieferungsbeschluss des Schleswig-Holsteinischen OLG auf. Das OLG hatte die Haftbedingungen in der Zieleinrichtung nicht ausreichend geprüft — insbesondere fehlte eine Gesamtwürdigung der Haftraumgröße und Aufschlusszeiten. Zuvor hatte das BVerfG die Übergabe bereits mit einstweiliger Anordnung vom 24.07.2020 gestoppt.

Entscheidung im Volltext bei HRRS →
BVerfG, 2 BvR 1661/19 Beschluss vom 22.10.2019

Stattgebender Kammerbeschluss zu einer Auslieferung an die Russische Föderation: Das BVerfG hob die Zulässigkeitsentscheidung des Schleswig-Holsteinischen OLG auf und verwies die Sache zurück. Gerügt wurden die unzureichende fachgerichtliche Prüfung des Auslieferungshindernisses der politischen Verfolgung sowie die fehlende Berücksichtigung einer Flüchtlingsanerkennung in einem anderen EU-Mitgliedstaat.

Entscheidung im Volltext beim BVerfG →
BVerfG, 2 BvR 894/19 Beschlüsse vom 24.06.2019 und 22.11.2019

Zwei einstweilige Anordnungen gegen eine Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung: Das BVerfG stoppte die Übergabe zunächst mit Beschluss vom 24.06.2019. Nachdem das OLG nach § 33a StPO erneut entschieden hatte, untersagte Karlsruhe die Übergabe mit Beschluss vom 22.11.2019 ein zweites Mal — bis das OLG die Auslieferung schließlich für unzulässig erklärte. Beanstandet wurden die unzureichende Prüfung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz sowie die mangelhafte Auseinandersetzung mit dem Auslieferungshindernis der politischen Verfolgung.

Einstweilige Anordnung v. 22.11.2019 im Volltext beim BVerfG →
BVerfG, 2 BvR 37/18 Beschluss vom 09.05.2018

Stattgebender Kammerbeschluss in einem Auslieferungsverfahren nach Rumänien. Das BVerfG untersagte zunächst per einstweiliger Anordnung die Überstellung und gab der Verfassungsbeschwerde anschließend statt. Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen OLG wurde aufgehoben, weil das Gericht die Haftbedingungen nicht ausreichend geprüft und eine EuGH-Vorlage unterlassen hatte.

Entscheidung im Volltext bei HRRS →

Diese Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht belegen die konsequente Verteidigung der Grundrechte meiner Mandanten — auch gegen fachgerichtliche Entscheidungen. Mehr zum Rechtsgebiet erfahren Sie auf der Seite Auslieferungsrecht.

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