Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl wird von der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht beantragt und dem Beschuldigten per Post zugestellt — ohne mündliche Verhandlung, ohne dass Sie vorher gehört werden. Er kommt vor allem bei Verkehrsstrafsachen, Diebstahl, Körperverletzung, Betrug und Verstößen gegen das BtMG zum Einsatz.
Das Problem: Viele Empfänger unterschätzen den Strafbefehl, weil er wie ein behördliches Formular aussieht. Tatsächlich steht er einem Urteil gleich. Wer ihn ignoriert, wird verurteilt — mit Eintrag im Bundeszentralregister und gegebenenfalls im Führungszeugnis.
Was kann ein Strafbefehl enthalten?
Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze, Fahrverbot bis sechs Monate, Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist, Einziehung von Gegenständen und sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung (nur bei anwaltlicher Vertretung).
Wann lohnt sich ein Einspruch?
In vielen Fällen lohnt sich ein Einspruch — aber nicht immer. Sinnvoll ist er, wenn die Beweislage angreifbar ist, die Strafe unverhältnismäßig hoch ausfällt, ein Eintrag im Führungszeugnis vermieden werden soll, die Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht oder verfahrensrechtliche Fehler vorliegen. Ob ein Einspruch in Ihrem Fall empfehlenswert ist, kann erst nach Akteneinsicht beurteilt werden.
Der Einspruch kann bis zum Beginn der Hauptverhandlung zurückgenommen werden — Sie gehen also kein unumkehrbares Risiko ein. Aber: In der Hauptverhandlung kann das Gericht auch eine härtere Strafe aussprechen als im Strafbefehl. Diese Risikoabwägung gehört in die Hände eines erfahrenen Strafverteidigers. Informationen zu den Kosten finden Sie unter Was kostet ein Strafverteidiger?