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Angehöriger verhaftet — was kann ich tun?

Kurzantwort: Beauftragen Sie sofort einen Strafverteidiger. Noch am selben Tag. Jede Stunde zählt — insbesondere vor der Verkündung des Haftbefehls. Der Verteidiger kann den Inhaftierten in der JVA aufsuchen, Akteneinsicht nehmen und eine Haftprüfung beantragen.

Die ersten Stunden sind entscheidend

Wenn ein Familienmitglied festgenommen wird, erfahren Angehörige das oft erst Stunden später — per Telefonat aus der Haftanstalt oder durch die Polizei. In dieser Situation ist schnelles Handeln das Wichtigste, was Sie tun können. Denn in den ersten 24 bis 48 Stunden wird über Haftbefehl oder Freilassung entschieden.

Ein erfahrener Strafverteidiger kann bereits vor der Haftbefehlsverkündung beim Ermittlungsrichter vorsprechen und Argumente gegen die Inhaftierung vorbringen. In vielen Fällen gelingt es, die Untersuchungshaft durch Auflagen zu vermeiden — etwa Meldeverpflichtungen, Passabgabe oder eine Kaution.

Wichtig für Angehörige: Sie können den Verteidiger beauftragen, auch wenn der Inhaftierte Sie nicht ausdrücklich darum gebeten hat. Warten Sie nicht auf einen Anruf aus der Haftanstalt — handeln Sie sofort.

Welche Rechte hat der Inhaftierte?

Auch in Untersuchungshaft gelten fundamentale Rechte: das Recht auf richterliche Vorführung spätestens am Tag nach der Festnahme (Art. 104 Abs. 3 GG), das Recht auf einen Verteidiger zu jeder Zeit, das Recht auf Information über die Tatvorwürfe, das Recht auf Haftprüfung und Haftbeschwerde, das Recht auf Besuch durch Angehörige (nach richterlicher Genehmigung) und das Recht auf ärztliche Versorgung.

Die Sechs-Monats-Grenze des § 121 StPO begrenzt die Dauer der Untersuchungshaft — danach muss das OLG die Fortdauer ausdrücklich anordnen. Der BGH hat die Anforderungen an die Haftfortdauer kürzlich konkretisiert.

Was können Angehörige konkret tun?

Beauftragen Sie umgehend einen Strafverteidiger. Notieren Sie alles, was Sie über die Festnahme wissen: Zeitpunkt, Ort, beteiligte Behörde, Tatvorwurf. Bewahren Sie alle Schreiben auf, die Sie von Behörden oder der JVA erhalten. Bereiten Sie Unterlagen vor, die stabile Lebensverhältnisse belegen — Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Familienverhältnisse. Diese Informationen helfen dem Verteidiger, bei der Haftprüfung Argumente für eine Haftverschonung vorzubringen.

Und: Kommunizieren Sie nicht über den Tatvorwurf am Besuchstelefon oder in Briefen — diese Kommunikation wird in der Untersuchungshaft regelmäßig überwacht. Besprechen Sie alles ausschließlich mit dem Verteidiger. Unsere Erste-Hilfe-Seite gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Sofortmaßnahmen.