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Was bedeutet Bewährung — und was passiert bei Verstoß?

Kurzantwort: Bewährung bedeutet: Das Gericht verhängt eine Freiheitsstrafe, setzt deren Vollstreckung aber aus — wenn es erwartet, dass Sie sich künftig straffrei führen werden. Sie bleiben auf freiem Fuß, müssen aber Auflagen erfüllen. Verstoßen Sie dagegen oder begehen eine neue Straftat, kann die Bewährung widerrufen und die Strafe vollstreckt werden.

Wann wird Bewährung gewährt?

Die Strafaussetzung zur Bewährung ist in § 56 StGB geregelt. Das Gericht kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zur Bewährung aussetzen, wenn es eine günstige Sozialprognose stellt — also erwartet, dass der Verurteilte sich in Zukunft straffrei verhält. Bei Strafen bis zu einem Jahr ist die Aussetzung der Regelfall, sofern keine besonderen Umstände dagegensprechen. Bei Strafen zwischen einem und zwei Jahren muss das Gericht besondere Umstände feststellen, die eine Aussetzung rechtfertigen.

Maßgeblich für die Prognose sind die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Tatumstände, sein Verhalten nach der Tat sowie seine Lebensverhältnisse. Ein stabiles soziales Umfeld, ein festes Arbeitsverhältnis, keine einschlägigen Vorstrafen und ein glaubhaftes Geständnis wirken sich positiv aus. Wer bereits mehrfach vorbestraft ist oder die Tat in einem laufenden Bewährungsverhältnis begangen hat, hat deutlich schlechtere Ausgangschancen.

Bewährungszeit und Bewährungsauflagen

Das Gericht legt eine Bewährungszeit fest — sie beträgt mindestens zwei und höchstens fünf Jahre (§ 56a StGB). In dieser Zeit muss der Verurteilte zeigen, dass er die in ihn gesetzte Erwartung erfüllt. Zusätzlich kann das Gericht Auflagen und Weisungen anordnen (§§ 56b, 56c StGB). Diese sind verbindlich und müssen aktiv erfüllt werden.

Typische Auflagen sind: Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Einrichtung oder die Staatskasse, Ableistung von gemeinnütziger Arbeit, Zahlung eines Teils des durch die Tat verursachten Schadens. Typische Weisungen sind: regelmäßige Meldung bei der Bewährungshilfe, Wohnsitznahme an einem bestimmten Ort, Abstinenz von Alkohol oder Drogen (mit Nachweispflicht), Teilnahme an einem Behandlungsprogramm, Kontaktverbot zu bestimmten Personen oder Verbot des Betretens bestimmter Örtlichkeiten.

Bewährungshelfer: Bei erstmalig Verurteilten und bei Bewährungszeiten über einem Jahr ordnet das Gericht in der Regel einen Bewährungshelfer an (§ 56d StGB). Der Bewährungshelfer ist kein Kontrolleur, sondern Unterstützer — er hilft bei der Wiedereingliederung und steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Bewährungshilfe berichtet jedoch dem Gericht über den Verlauf der Bewährungszeit.

Was passiert bei Verstoß gegen Auflagen?

Wer gegen Auflagen oder Weisungen verstößt, riskiert den Widerruf der Bewährung (§ 56f StGB). Der Widerruf ist jedoch kein Automatismus — das Gericht hat Ermessen. Es kann zunächst die Auflagen verschärfen, neue Weisungen erteilen oder die Bewährungszeit verlängern. Erst wenn diese Reaktionen nicht ausreichen oder ein grober Verstoß vorliegt, wird die Bewährung widerrufen.

Besonders ernst zu nehmen ist die Situation, wenn der Verstoß gegen Auflagen mit dem Beginn eines neuen Ermittlungsverfahrens zusammenfällt. Wird während der Bewährungszeit eine neue Straftat begangen, ist der Widerruf in den meisten Fällen nicht abzuwenden — selbst wenn die neue Tat noch nicht rechtskräftig abgeurteilt ist. Das Gericht darf bereits auf der Grundlage eines hinreichenden Tatverdachts widerrufen.

Wichtig: Melden Sie sich unverzüglich beim Bewährungshelfer, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert — Jobverlust, Wohnungswechsel, gesundheitliche Probleme. Unangekündigte Veränderungen werden vom Gericht oft schlechter bewertet als offen kommunizierte Schwierigkeiten.

Kann die Bewährung auch ohne neue Tat widerrufen werden?

Ja — auch hartnäckige Verstöße gegen Weisungen ohne neue Straftat können zum Widerruf führen. Beispiele: wiederholtes Nichterscheinen bei der Bewährungshilfe, Nichtleistung der angeordneten Geldauflage trotz Mahnung, Verstoß gegen ein Alkoholverbot. Das Gericht muss allerdings verhältnismäßig vorgehen und mildere Mittel zunächst ausschöpfen.

Ergeht ein Widerrufsbeschluss, kann dagegen sofortige Beschwerde eingelegt werden (§ 453 Abs. 2 StPO). Diese hat in vielen Fällen gute Erfolgsaussichten, wenn der Widerruf auf einem Einzelverstoß beruht oder wenn zwischenzeitlich wieder günstige Umstände eingetreten sind. Ein Verteidiger sollte sofort eingeschaltet werden — denn bis zur Beschwerdeentscheidung kann der Verurteilte in Haft genommen werden.

Strafaussetzung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht

Für Jugendliche und Heranwachsende gelten besondere Regelungen. Das Jugendstrafrecht setzt auf Erziehung statt auf Strafe — die Bewährung nach §§ 21 ff. JGG ist daher breiter ausgestaltet und wird häufiger gewährt als im Erwachsenenstrafrecht. Auch die Weisungen sind stärker auf Resozialisierung ausgerichtet.

Was passiert nach erfolgreichem Ablauf der Bewährungszeit?

Wenn die Bewährungszeit ohne Widerruf abläuft und alle Auflagen erfüllt wurden, erlässt das Gericht die Strafe (§ 56g StGB). Die Verurteilung bleibt im Bundeszentralregister eingetragen — verschwindet aber nach Ablauf der Tilgungsfrist aus dem Führungszeugnis. Das bedeutet: Arbeitgeber, die ein Führungszeugnis anfordern, sehen nach einigen Jahren nichts mehr davon — ein wichtiger Aspekt für die berufliche Zukunft.

Wie lange die Tilgungsfrist dauert, hängt von der verhängten Strafe ab. Bei zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen beträgt sie in der Regel fünf Jahre ab dem Tag des Urteils. Details dazu finden Sie auf unserer Führungszeugnis-Seite.

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