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Angehöriger verhaftet — was kann ich tun?

Kurzantwort: Beauftragen Sie noch am selben Tag einen Strafverteidiger. Vor der Verkündung des Haftbefehls zählt jede Stunde. Ich suche den Inhaftierten in der JVA auf, nehme Akteneinsicht und greife den Haftbefehl an.

Die ersten Stunden nach der Festnahme

Wenn ein Familienmitglied festgenommen wird, erfahren Angehörige das oft erst Stunden später — per Telefonat aus der Haftanstalt oder durch die Polizei. In dieser Situation ist schnelles Handeln das Wichtigste, was Sie tun können. Denn in den ersten 24 bis 48 Stunden wird über Haftbefehl oder Freilassung entschieden.

Als Verteidiger kann ich bereits vor der Haftbefehlsverkündung beim Ermittlungsrichter vorsprechen und Argumente gegen die Inhaftierung vorbringen. Trägt allein die Fluchtgefahr den Haftbefehl, ist der Vollzug auszusetzen, sobald mildere Mittel ausreichen: eine Meldeanweisung, Aufenthaltsbeschränkungen oder eine Sicherheitsleistung (§ 116 Abs. 1 StPO). Bei Verdunkelungsgefahr entscheidet der Richter darüber nach Ermessen (§ 116 Abs. 2 StPO). Ich trage dafür vor, was für stabile Verhältnisse spricht.

Wichtig für Angehörige: Sie können mich auch dann beauftragen, wenn Ihr Angehöriger noch nicht selbst darum bitten konnte. Warten Sie nicht auf einen Anruf aus der Haftanstalt — das Mandat bestätigt Ihr Angehöriger bei meinem ersten Besuch in der JVA.

Welche Rechte hat der Inhaftierte?

Auch in Untersuchungshaft gelten fundamentale Rechte: das Recht auf richterliche Vorführung spätestens am Tag nach der Festnahme (Art. 104 Abs. 3 GG), das Recht auf einen Verteidiger zu jeder Zeit, das Recht auf Information über die Tatvorwürfe, das Recht, die Haft gerichtlich überprüfen zu lassen, das Recht auf Besuch durch Angehörige und das Recht auf ärztliche Versorgung. Eine Erlaubnis brauchen Besuche nur dann, wenn eine Anordnung nach § 119 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StPO ergangen ist. Sie trifft das Gericht. Ist dessen Entscheidung nicht rechtzeitig zu erreichen, können Staatsanwaltschaft oder Anstalt vorläufig anordnen; die vorläufige Anordnung muss dem Gericht binnen drei Werktagen zur Genehmigung vorgelegt werden (§ 119 Abs. 1 Sätze 3 bis 5 StPO).

Die Sechs-Monats-Grenze des § 121 StPO begrenzt die Dauer der Untersuchungshaft — danach muss das OLG die Fortdauer ausdrücklich anordnen. Der BGH hat die Anforderungen an die Haftfortdauer kürzlich konkretisiert.

Was können Angehörige konkret tun?

Beauftragen Sie umgehend einen Strafverteidiger. Notieren Sie alles, was Sie über die Festnahme wissen: Zeitpunkt, Ort, beteiligte Behörde, Tatvorwurf. Bewahren Sie alle Schreiben auf, die Sie von Behörden oder der JVA erhalten. Bereiten Sie Unterlagen vor, die stabile Lebensverhältnisse belegen — Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Familienverhältnisse. Diese Informationen helfen mir, bei der Haftprüfung Argumente für eine Haftverschonung vorzubringen.

Und: Sprechen Sie den Tatvorwurf nicht am Besuchstelefon an und schreiben Sie nicht darüber. Ob Besuche, Telefonate und Post überwacht werden, entscheidet das Gericht durch Anordnung nach § 119 Abs. 1 StPO, in Eilfällen vorläufig auch die Staatsanwaltschaft oder die Anstalt; von außen erfahren Sie nicht zuverlässig, was in Ihrem Fall angeordnet ist. Besprechen Sie den Vorwurf ausschließlich mit dem Verteidiger, dessen Verkehr mit dem Inhaftierten von diesen Anordnungen unberührt bleibt (§ 119 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 148 StPO). Die Erste-Hilfe-Seite gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Sofortmaßnahmen.

Darf ich meinen Angehörigen in der JVA besuchen?

Besuche sind möglich. Ob Sie dafür eine Erlaubnis brauchen, hängt davon ab, ob das Gericht den Besuchsverkehr beschränkt hat — die Beschränkungen des § 119 StPO knüpfen an den Haftgrund an und entstehen nicht von selbst. Was in Ihrem Fall angeordnet ist, wo der Antrag hingehört und welche Regeln daneben aus dem Vollzugsrecht des Landes gelten, steht auf der Seite Besuch, Post und Telefon.

Was darf ich meinem Angehörigen schicken?

Auch hier kommt es auf die gerichtliche Anordnung an: Schrift- und Paketverkehr werden nur überwacht, wenn das Gericht es angeordnet hat. Der Verkehr mit dem Verteidiger bleibt davon unberührt (§ 119 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 148 StPO). Für Geld, Pakete und Kleidung gilt Landesrecht, also die Regeln der jeweiligen Anstalt; die Einzelheiten habe ich unter Besuch, Post und Telefon zusammengestellt.

Was tun, wenn der Haftbefehl aufrechterhalten wird?

Auch nach der ersten Haftbefehlsverkündung ist das Verfahren nicht abgeschlossen. Gegen den Haftbefehl führen zwei Wege, die einander ausschließen: der Antrag auf Haftprüfung, den der Inhaftierte jederzeit stellen kann (§ 117 Abs. 1 StPO) und über den auf Antrag nach mündlicher Verhandlung entschieden wird (§ 118 Abs. 1 StPO), und die Haftbeschwerde (§ 304 StPO). Neben dem Antrag auf Haftprüfung ist die Beschwerde unzulässig (§ 117 Abs. 2 Satz 1 StPO); gegen die Entscheidung über den Antrag steht sie wieder offen (§ 117 Abs. 2 Satz 2 StPO). Dass zunächst nur einer der beiden Wege läuft, ist gesetzlich so vorgesehen. Welchen ich wähle, entscheide ich nach der Akteneinsicht anhand des Haftgrundes. Melden Sie sich deshalb, sobald der Haftbefehl verkündet ist.

Vergessen Sie auch die praktischen Dinge nicht: Arbeitgeber informieren, laufende Verpflichtungen regeln, gegebenenfalls Sozialleistungen beantragen. Ich helfe Ihnen, die richtigen Stellen zu kontaktieren.

Wie lange kann die Untersuchungshaft dauern?

Das Gesetz setzt Grenzen, aber keine feste Obergrenze. Nach einem halben Jahr Haft in derselben Sache muss das Oberlandesgericht prüfen, ob sie fortdauern darf; § 121 Abs. 1 StPO lässt das nur zu, wenn die Ermittlungen besonders schwierig oder besonders umfangreich sind oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Ergeht ein Urteil, das auf Freiheitsstrafe oder auf eine Maßregel mit Freiheitsentzug lautet, entfällt diese Prüfung. Als Entlassungstermin taugt das halbe Jahr trotzdem nicht, denn § 121 Abs. 3 StPO lässt die Frist ruhen, sobald die Akten rechtzeitig vorgelegt sind oder die Hauptverhandlung läuft. Wie der Verlauf tatsächlich aussieht, welche Ereignisse die Haft beenden und wie eine Entschädigung nach dem StrEG durchgesetzt wird, habe ich unter Dauer der Untersuchungshaft zusammengestellt.

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