Die vier entscheidenden Promillegrenzen
Ab 0,3 Promille — relative Fahruntüchtigkeit
Bereits ab 0,3 Promille können Sie sich strafbar machen — vorausgesetzt, es kommen alkoholbedingte Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzu. Man spricht von relativer Fahruntüchtigkeit nach § 316 StGB. Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist und drei Punkte in Flensburg. Entscheidend ist, ob die Fahrweise Auffälligkeiten zeigt, die auf den Alkoholkonsum zurückzuführen sind — etwa Schlangenlinien, ein Unfall oder eine rote Ampel.
Ab 1,1 Promille — absolute Fahruntüchtigkeit
Ab 1,1 Promille ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH absolute Fahruntüchtigkeit gegeben. Es kommt nicht mehr darauf an, ob Sie „noch gerade fahren konnten" — die Straftat steht allein durch den Promillewert fest. Es handelt sich um eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB (bei Eigengefährdung) oder § 315c StGB (bei Fremdgefährdung). Die Fahrerlaubnis wird in aller Regel entzogen, die Sperrfrist beträgt typischerweise 9 bis 15 Monate.
Ab 1,6 Promille — MPU-Grenze
Ab 1,6 Promille oder bei wiederholter Trunkenheitsfahrt ordnet die Fahrerlaubnisbehörde in aller Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an, bevor der Führerschein neu erteilt wird. Die MPU ist mit erheblichen Kosten verbunden (häufig 2.000–5.000 € einschließlich Vorbereitung) und die Durchfallquote ist hoch.
Was tun nach einer Trunkenheitsfahrt?
Wenn Sie wegen einer Alkoholfahrt angehalten oder in einen Unfall verwickelt wurden, gelten dieselben Grundregeln wie bei jeder Beschuldigtenvernehmung: Schweigen Sie zur Sache und kontaktieren Sie sofort einen Anwalt. Stimmen Sie keiner freiwilligen Blutentnahme zu — die Polizei benötigt dafür einen richterlichen Beschluss.
Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt Verkehrsstrafrecht kann prüfen, ob die Blutprobe verfahrensfehlerfrei gewonnen wurde, ob die Messwerte anfechtbar sind, ob die Sperrfrist verkürzt werden kann und ob im günstigsten Fall eine Verfahrenseinstellung erreichbar ist. Gerade bei Promillewerten knapp über einer Grenze und bei Ersttätern bestehen oft mehr Handlungsspielräume, als Betroffene zunächst annehmen. Erste Orientierung gibt unsere Erste-Hilfe-Seite.