Erfolge vor dem Bundesverfassungsgericht
Stand: August 2026
Dokumentiert sind hier fünf Verfassungsbeschwerdeverfahren mit neun Beschlüssen. In vier Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeitsentscheidung aufgehoben; 2 BvR 894/19 endete ohne Sachentscheidung mit einer Einstellung, zuvor hatte das Oberlandesgericht seine Zulässigkeitsentscheidung selbst aufgehoben. Die Verfassungsbeschwerden habe ich teils für eigene Mandanten geführt, teils als Verfasser für Kollegen erarbeitet. Die Entscheidungen sind öffentlich zugänglich; hier anonymisiert, jeweils mit dem amtlichen Aktenzeichen als Beleg.
Fünf erfolgreiche BVerfG-Verfahren
Schwerpunkt meiner Verfassungsbeschwerden: drohende menschenunwürdige Haftbedingungen (Art. 4 GRCh / Art. 3 EMRK) und politische Verfolgung bei Auslieferungsersuchen.
Auslieferung eines Beschwerdeführers tschetschenischer Herkunft zur Strafverfolgung nach Russland. Gerügt: drohende politische Verfolgung und Defizite beim effektiven Rechtsschutz.
→ Verfassungsbeschwerde erfolgreich: Zulässigkeitsentscheidung des OLG aufgehoben (Art. 19 IV GG), Sache zurückverwiesen.
Auslieferung zur Strafvollstreckung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls, zugleich Folgeverfahren zu 2 BvR 37/18. Gerügt: drohende Haftbedingungen unterhalb des unionsgrundrechtlich gebotenen Mindeststandards (Haftraumgröße).
→ Verfassungsbeschwerde erfolgreich: Übergabe vorab per einstweiliger Anordnung untersagt, danach OLG-Beschluss wegen Verletzung von Art. 4 GRCh aufgehoben.
Die rumänischen Behörden hatten für den halboffenen oder offenen Vollzug lediglich einen individuellen Mindestraum von 2 m² einschließlich Bett und Möbel zugesichert. Es ging um eine mögliche Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 I GG) und um die Frage einer Vorlage an den EuGH.
→ Verfassungsbeschwerde erfolgreich: Übergabe zunächst per einstweiliger Anordnung gestoppt; sodann OLG-Beschluss aufgehoben — Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 I 2 GG) durch unterlassene EuGH-Vorlage.
Weiteres Auslieferungsverfahren zur Strafvollstreckung (Europäischer Haftbefehl). Auch hier standen die zu erwartenden Haftbedingungen im Zielstaat im Mittelpunkt.
→ Verfassungsbeschwerde erfolgreich: Übergabe zunächst per einstweiliger Anordnung gestoppt; sodann Auslieferungsbeschluss des OLG aufgehoben — Verletzung von Art. 4 GRCh (unzureichende Gesamtwürdigung der Haftbedingungen).
Auslieferung zur Strafverfolgung nach Russland. Nach einer einstweiligen Anordnung hob das Oberlandesgericht seine Zulässigkeitsentscheidung auf und entschied neu; diese zweite Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in 2 BvR 1661/19 aufgehoben.
→ Einstweilige Anordnung: Übergabe untersagt; Verfahren nach Erledigungserklärung ohne Sachentscheidung eingestellt, Auslagenerstattung durch das Land.
Die dargestellten Verfahren sind anonymisiert; die zugrunde liegenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind amtlich veröffentlicht und unter dem jeweiligen Aktenzeichen abrufbar. Ergebnisse in einzelnen Verfahren lassen keine Rückschlüsse auf den Ausgang künftiger Verfahren zu — jeder Fall wird individuell beurteilt. Eine einstweilige Anordnung sichert das Verfahren; sie ist keine endgültige Sachentscheidung.
Spezialportal für Auslieferungsverfahren
Alle fünf Verfahren betreffen Auslieferungsersuchen — mein besonderer Schwerpunkt neben der allgemeinen Strafverteidigung. Ausführliche Hintergründe zu Europäischem Haftbefehl, Auslieferungshaft und Verfassungsbeschwerde finden Sie auf meinem Spezialportal.
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