Untersuchungshaft in Kiel und Schleswig-Holstein
Die Festnahme eines Angehörigen ist ein Schock. Ein Anruf, eine Durchsuchung am frühen Morgen — und plötzlich ist der Partner, der Sohn oder die Schwester nicht mehr erreichbar. Ihr Angehöriger muss unverzüglich dem Richter vorgeführt werden; in diesem Termin entscheidet sich, ob er in Untersuchungshaft bleibt oder wieder freikommt. Ich übernehme sofort — auch nachts, auch am Wochenende. Ich prüfe jeden Haftbefehl auf Schwachstellen und lege, wo es Erfolg verspricht, umgehend das passende Rechtsmittel ein.
Eine Schritt-für-Schritt-Übersicht für die ersten Stunden nach einer Verhaftung finden Sie in der FAQ „Angehöriger verhaftet — was kann ich tun?".
Der Ablauf nach der Festnahme
Wer aufgrund eines Haftbefehls ergriffen wird, ist unverzüglich dem zuständigen Gericht vorzuführen; bei einer Festnahme im Raum Kiel ist das der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Kiel. Der Richter eröffnet den Haftbefehl und entscheidet, ob er vollzogen wird oder ob der Beschuldigte unter Auflagen freikommt. Dieser Termin ist die erste und oft beste Gelegenheit, die Haft abzuwenden; werde ich rechtzeitig erreicht, nehme ich daran teil. Fristen, Ablauf und die Anforderungen an den Haftbefehl stehen auf der Seite Vorführung beim Haftrichter.
Die Haftgründe
Untersuchungshaft ist keine Strafe. Sie soll allein sichern, dass das Strafverfahren durchgeführt werden kann — für den Inhaftierten gilt weiter die Unschuldsvermutung. Deshalb verlangt das Gesetz neben dem dringenden Tatverdacht, also einer hohen Wahrscheinlichkeit der Täterschaft, einen Haftgrund. Drei nennt § 112 Abs. 2 StPO: die festgestellte Flucht oder das Sichverborgenhalten in Nummer 1, die Fluchtgefahr in Nummer 2 und die Verdunkelungsgefahr in Nummer 3. Die Wiederholungsgefahr steht nicht dort, sondern in § 112a StPO — ein eigener Haftgrund mit eigenen Voraussetzungen:
Fluchtgefahr nach Nummer 2 ist der Haftgrund, gegen den sich mit Tatsachen arbeiten lässt. Wie sich die Prognose angreifen lässt und welche Unterlagen ein Gericht dafür annimmt, steht auf der Seite Fluchtgefahr.
Verdunkelungsgefahr nach Nummer 3 verlangt, dass das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde Beweismittel beiseiteschaffen oder auf Zeugen und Mitbeschuldigte unlauter einwirken. Schweigen und Bestreiten gehören nicht dazu, und mit dem Abschluss der Beweissicherung verliert dieser Haftgrund seine Grundlage.
Wiederholungsgefahr steht in § 112a StPO und ist ein eigener Haftgrund neben denen des § 112 Abs. 2 StPO. Der Katalog des Absatzes 1 ist abschließend, und die meisten Vorwürfe stehen nicht darin; welche Taten er erfasst und wo die Grenzen liegen, steht auf der Seite Wiederholungsgefahr.
§ 112 Abs. 3 StPO enthält einen Katalog schwerster Vorwürfe — unter anderem Mord und Totschlag —, bei denen ein Haftbefehl auch ohne Haftgrund nach Absatz 2 ergehen kann. Was in einem Verfahren wegen Mordes oder Totschlags darüber hinaus auf Beschuldigte und Angehörige zukommt, steht unter Tötungsdelikte.
Haftprüfung oder Haftbeschwerde?
Die Haftprüfung nach § 117 StPO führt zurück zu dem Gericht, das den Haftbefehl erlassen hat; sie ist an keine Frist gebunden. Die Haftbeschwerde nach § 304 StPO bringt die Sache zur nächsthöheren Instanz und eröffnet über § 310 Abs. 1 Nr. 1 StPO den Weg zum Oberlandesgericht. Beide Wege lassen sich nicht nebeneinander betreiben — § 117 Abs. 2 StPO gibt dem Haftprüfungsantrag den Vorrang.
Welcher Weg der richtige ist, entscheide ich nach Akteneinsicht. Woran ein Haftbefehl scheitert und wie sich beide Rechtsbehelfe unterscheiden, steht auf der Seite Haftbefehl angreifen.
Haftverschonung: frei gegen Auflagen
Oft realistischer als die sofortige Aufhebung des Haftbefehls ist seine Außervollzugsetzung nach § 116 StPO, meist Haftverschonung genannt: Der Haftbefehl bleibt bestehen, wird aber nicht vollzogen, und der Beschuldigte hält sich im Gegenzug an Auflagen wie eine Sicherheitsleistung, Meldepflichten oder die Abgabe des Reisepasses. Das Gesetz unterscheidet dabei nach dem Haftgrund: Absatz 1 gilt für einen Haftbefehl, der lediglich wegen Fluchtgefahr gerechtfertigt ist, Absatz 2 für die Verdunkelungsgefahr und Absatz 3 für Haftbefehle nach § 112a StPO. Welche Auflagen in Betracht kommen, wie ein tragfähiges Paket aufgebaut wird und was bei einem Verstoß droht, steht auf der Seite Haftverschonung.
Verhältnismäßigkeit und Beschleunigungsgebot
Untersuchungshaft trifft einen Menschen, der als unschuldig gilt. Sie ist deshalb nur zulässig, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur erwarteten Strafe steht — und wenn kein milderes Mittel genügt. Je länger die Haft dauert, desto strenger werden diese Anforderungen.
Hinzu kommt das Beschleunigungsgebot: In Haftsachen müssen Staatsanwaltschaft und Gerichte mit besonderem Nachdruck arbeiten. Wie lange eine Untersuchungshaft dauern darf, wann das Oberlandesgericht über die Fortdauer entscheidet und welche Verzögerungen der Justiz zugerechnet werden, steht auf der Seite Dauer der Untersuchungshaft.
Diese Maßstäbe sind keine Theorie. Das Bundesverfassungsgericht nimmt Haftsachen ernst und hebt Entscheidungen auf, die sie verfehlen. Ich habe fünf Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich geführt und scheue den Weg nach Karlsruhe nicht, wenn die Fachgerichte die Grundrechte meines Mandanten aus dem Blick verlieren.
Was Angehörige jetzt tun können
Einen Verteidiger beauftragen. Sie müssen nicht warten, bis Ihr Angehöriger selbst anrufen kann. Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister — Sie können mich beauftragen, und ich werde sofort tätig. Ein eigenes Wahlrecht hat nach § 137 Abs. 2 StPO allerdings nur der gesetzliche Vertreter; ist Ihr Angehöriger volljährig, wird das Mandat erst mit seiner Bestätigung wirksam. Die hole ich beim ersten Besuch in der Anstalt ein.
Keine Aussagen bei der Polizei. Machen Sie keine Angaben zur Sache — auch nicht in der Absicht zu helfen. Gut gemeinte Erklärungen von Angehörigen landen in der Akte und lassen sich nicht zurückholen. Als naher Angehöriger steht Ihnen zudem ein Zeugnisverweigerungsrecht zu (§ 52 StPO): Sie müssen nicht aussagen.
Den Besuch klären. Eine Besuchserlaubnis brauchen Sie nicht immer: Der Erlaubnisvorbehalt entsteht erst, wenn das Gericht eine Beschränkung nach § 119 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StPO angeordnet hat. Ohne eine solche Anordnung richtet sich der Besuch nach dem Vollzugsrecht des Landes. Ich sehe nach, was in Ihrem Fall angeordnet ist, und stelle den Antrag dort, wo er hingehört; Einzelheiten zu Besuch, Post und Telefon stehen auf der Seite Besuch, Post und Telefon.
Den Verteidiger als Brücke nutzen. Verteidigerbesuche und Verteidigerpost sind unüberwacht (§ 148 Abs. 1 StPO), anders als gewöhnliche Besuche und Briefe, die bei einer entsprechenden Anordnung kontrolliert werden dürfen; nur beim dringenden Verdacht einer Tat nach § 129a StGB sollen Schriftstücke zurückgewiesen werden, sofern der Absender sie nicht dem Kontrollrichter vorlegen lässt (§§ 148 Abs. 2, 148a StPO). Unbelauscht bleibt das Gespräch auch dann. Ich bin damit der sichere Draht zwischen Ihnen und Ihrem Angehörigen.
Wie Sie sich bei einer Durchsuchung, Vorladung oder Festnahme richtig verhalten, ist auf der Erste-Hilfe-Seite Schritt für Schritt erklärt.
Die wichtigsten Rechte von Inhaftierten und Angehörigen, kompakt und verständlich erklärt — zum Lesen, Ausdrucken und Weitergeben: Broschüre als PDF herunterladen.
Häufige Fragen zur Untersuchungshaft
Wie lange darf Untersuchungshaft dauern?
Darf ich meinen Angehörigen besuchen?
Was kostet die Verteidigung in Haftsachen?
Was ist eine Haftverschonung?
Ich verteidige in Haftsachen in Kiel, Schleswig-Holstein und bundesweit — von der Vorführung über Haftprüfung und Haftbeschwerde bis zur Verfassungsbeschwerde. Geht es um einen Haftbefehl aus dem Ausland oder einen Europäischen Haftbefehl, finden Sie weitere Informationen auf der Seite zum Auslieferungsrecht.
- Offener Haftbefehl — welche Art vorliegt
- Vorführung beim Haftrichter
- Fluchtgefahr entkräften
- Haftbefehl angreifen
- Dauer der Untersuchungshaft
- Haftverschonung gegen Auflagen
- Besuch, Post und Telefon
- Wiederholungsgefahr nach § 112a StPO
- Jugendliche in Untersuchungshaft
- Angehöriger verhaftet — die ersten Stunden
Entscheidungen zu diesem Thema
Rechtsprechung, die ich unter Aktuelles besprochen habe:
-
Haftfortdauer über neun Monate
Wie streng die Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft jenseits der Sechsmonatsfrist sind.