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Untersuchungshaft & Haftprüfung

Festnahme, Haftbefehl, Vorführung — in Haftsachen zählt jede Stunde. Ich prüfe jeden Haftbefehl und handle sofort. 24/7 erreichbar.

Untersuchungshaft in Kiel und Schleswig-Holstein

Die Festnahme eines Angehörigen ist ein Schock. Ein Anruf, eine Durchsuchung am frühen Morgen — und plötzlich ist der Partner, der Sohn oder die Schwester nicht mehr erreichbar. Genau jetzt zählt Tempo: Die ersten 48 Stunden entscheiden häufig darüber, ob jemand in Untersuchungshaft bleibt oder wieder freikommt. Ich übernehme sofort — auch nachts, auch am Wochenende. Ich prüfe jeden Haftbefehl auf Schwachstellen und lege, wo es Erfolg verspricht, umgehend das passende Rechtsmittel ein.

Auf dieser Seite: Ablauf nach der Festnahme, die drei Haftgründe des § 112 StPO, Haftprüfung und Haftbeschwerde, Haftverschonung gegen Auflagen, Verhältnismäßigkeit und Beschleunigungsgebot — und was Angehörige jetzt konkret tun können.

Eine Schritt-für-Schritt-Übersicht für die ersten Stunden nach einer Verhaftung finden Sie in der FAQ „Angehöriger verhaftet — was kann ich tun?".

Der Ablauf nach der Festnahme

Wer festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Ergreifung einem Richter vorgeführt werden. Diese Vorführung findet beim Ermittlungsrichter des zuständigen Amtsgerichts statt — bei einer Festnahme im Raum Kiel also beim Amtsgericht Kiel. Der Richter verkündet den Haftbefehl: Er eröffnet dem Beschuldigten, welche Tat ihm vorgeworfen wird und aus welchem Grund er in Haft soll. Anschließend entscheidet er, ob der Haftbefehl vollzogen wird — oder ob der Beschuldigte unter Auflagen freikommt.

Dieser Termin ist die erste und oft beste Gelegenheit, die Haft abzuwenden. Wer dort ohne Verteidiger sitzt, verschenkt sie. Werde ich rechtzeitig erreicht, nehme ich an der Vorführung teil und trage vor, was gegen die Haft spricht: fester Wohnsitz, Arbeitsplatz, familiäre Bindungen, die Bereitschaft zu Auflagen.

Drei Voraussetzungen der UntersuchungshaftDringender Tatverdacht + ein Haftgrund + Verhältnismäßigkeit. Fehlt eine dieser drei Säulen, darf kein Haftbefehl ergehen — und ein bestehender ist aufzuheben.

Die drei Haftgründe des § 112 StPO

Untersuchungshaft ist keine Strafe. Sie soll allein sichern, dass das Strafverfahren durchgeführt werden kann — für den Inhaftierten gilt weiter die Unschuldsvermutung. Deshalb verlangt das Gesetz neben dem dringenden Tatverdacht, also einer hohen Wahrscheinlichkeit der Täterschaft, einen Haftgrund:

Fluchtgefahr: Das Gericht erwartet, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entzieht — etwa wegen einer hohen Straferwartung, wegen Kontakten ins Ausland oder weil ein fester Wohnsitz fehlt. Fluchtgefahr ist der häufigste Haftgrund. Und oft der angreifbarste: Arbeit, Familie und ein geordnetes Umfeld sprechen gegen sie.

Verdunkelungsgefahr: Die Sorge, der Beschuldigte werde Beweismittel beiseiteschaffen, Zeugen beeinflussen oder Mitbeschuldigte warnen — die Wahrheitsfindung also „verdunkeln". Dieser Haftgrund trägt meist nur in einer frühen Phase der Ermittlungen. Sind die Beweise erst gesichert, ist ihm der Boden entzogen.

Wiederholungsgefahr (§ 112a StPO): Bei bestimmten schweren Delikten kann Haft angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass weitere erhebliche Taten drohen. Ein Ausnahmetatbestand mit engen Voraussetzungen — die in der Praxis allerdings oft zu großzügig bejaht werden.

Bei Delikten der Schwerkriminalität — etwa Mord oder Totschlag — erlaubt § 112 Abs. 3 StPO einen Haftbefehl auch ohne klassischen Haftgrund. Doch selbst hier verlangt die Rechtsprechung eine einschränkende Auslegung: Ganz ohne Anzeichen für Flucht oder Verdunkelung kommt auch bei schwersten Vorwürfen kein Haftbefehl aus.

Haftprüfung oder Haftbeschwerde?

Gegen einen Haftbefehl gibt es zwei Wege — und die Wahl zwischen ihnen ist eine taktische Entscheidung, keine Formalie.

Bei der Haftprüfung (§ 117 StPO) prüft dasselbe Gericht, das den Haftbefehl erlassen hat, die Haft erneut — auf Antrag in mündlicher Verhandlung, in der der Beschuldigte und sein Verteidiger angehört werden. Sie kann jederzeit beantragt werden, ohne Frist und beliebig oft. Sinnvoll ist sie vor allem, wenn neue Tatsachen auf den Tisch kommen: ein gesicherter Arbeitsplatz, eine angebotene Kaution, eine veränderte Beweislage.

Die Haftbeschwerde (§ 304 StPO) führt dagegen zur nächsthöheren Instanz: Über den Haftbefehl des Amtsgerichts entscheidet dann das übergeordnete Landgericht — für Kiel also das Landgericht Kiel —, im schriftlichen Verfahren. Sie ist das Mittel der Wahl, wenn der Haftbefehl Rechtsfehler enthält, die ein anderes Gericht sehen soll. Beide Wege schließen sich zeitweise aus: Solange über einen Haftprüfungsantrag nicht entschieden ist, ist die Beschwerde nicht zulässig.

Welcher Weg der richtige ist, entscheide ich nach Akteneinsicht. Ein vorschnell gestellter, schlecht begründeter Antrag verbrennt Argumente und festigt die Haltung des Gerichts. Erst die Akte, dann der Angriff.

Rechtsanwalt Andreas Meyer — persönlich erreichbar, auch im Notfall
Persönlich erreichbar — in Haftsachen auch nachts und am Wochenende.

Haftverschonung: frei gegen Auflagen

Oft realistischer als die sofortige Aufhebung des Haftbefehls ist seine Außervollzugsetzung (§ 116 StPO), meist Haftverschonung genannt. Der Haftbefehl bleibt dann bestehen, wird aber nicht vollzogen: Der Beschuldigte kommt frei und hält sich im Gegenzug an Auflagen — eine Sicherheitsleistung (Kaution), regelmäßige Meldeauflagen bei der Polizei, die Abgabe des Reisepasses oder Kontaktverbote. Ich entwickle für jeden Fall ein konkretes Auflagenpaket, das dem Gericht die Entscheidung für die Freiheit leicht macht.

Verhältnismäßigkeit und Beschleunigungsgebot

Untersuchungshaft trifft einen Menschen, der als unschuldig gilt. Sie ist deshalb nur zulässig, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur erwarteten Strafe steht — und wenn kein milderes Mittel genügt. Je länger die Haft dauert, desto strenger werden diese Anforderungen.

Hinzu kommt das Beschleunigungsgebot: In Haftsachen müssen Staatsanwaltschaft und Gerichte mit besonderem Nachdruck arbeiten. Verzögerungen, die die Justiz zu vertreten hat — liegen gebliebene Akten, späte Gutachten, schleppende Terminierung — können zur Aufhebung des Haftbefehls führen, selbst wenn der Tatverdacht fortbesteht.

Diese Maßstäbe sind keine Theorie. Das Bundesverfassungsgericht nimmt Haftsachen ernst und hebt Entscheidungen auf, die sie verfehlen. Ich habe fünf Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich geführt und scheue den Weg nach Karlsruhe nicht, wenn die Fachgerichte die Grundrechte meines Mandanten aus dem Blick verlieren.

Was Angehörige jetzt tun können

Einen Verteidiger beauftragen. Sie müssen nicht warten, bis Ihr Angehöriger selbst anrufen kann. Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister — Angehörige dürfen einen Verteidiger beauftragen. Das Mandat bestätigt der Beschuldigte dann beim ersten Besuch in der Anstalt.

Keine Aussagen bei der Polizei. Machen Sie keine Angaben zur Sache — auch nicht in der Absicht zu helfen. Gut gemeinte Erklärungen von Angehörigen landen in der Akte und lassen sich nicht zurückholen. Als naher Angehöriger steht Ihnen zudem ein Zeugnisverweigerungsrecht zu (§ 52 StPO): Sie müssen nicht aussagen.

Besuchserlaubnis beantragen. Besuche in der Untersuchungshaft sind nur mit einer Besuchserlaubnis (Sprechschein) möglich. Ich beantrage sie für Sie und kümmere mich um die Formalitäten mit Gericht und Anstalt.

Den Verteidiger als Brücke nutzen. Verteidigerbesuche und Verteidigerpost sind unüberwacht (§ 148 StPO) — anders als gewöhnliche Besuche und Briefe, die kontrolliert werden dürfen. Ich bin damit der sichere Draht zwischen Ihnen und Ihrem Angehörigen.

Wie Sie sich bei einer Durchsuchung, Vorladung oder Festnahme richtig verhalten, ist auf der Erste-Hilfe-Seite Schritt für Schritt erklärt.

Kostenlose Broschüre: Untersuchungshaft — Ihre Rechte

Die wichtigsten Rechte von Inhaftierten und Angehörigen, kompakt und verständlich erklärt — zum Lesen, Ausdrucken und Weitergeben: Broschüre als PDF herunterladen.

Häufige Fragen zur Untersuchungshaft

Wie lange darf Untersuchungshaft dauern?
Grundsätzlich höchstens sechs Monate wegen derselben Tat (§ 121 StPO). Länger darf die Haft nur dauern, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen ein Urteil noch nicht zulassen. Ob das so ist, prüft nicht das Haftgericht, sondern das Oberlandesgericht in einer besonderen Haftprüfung. Spätestens hier zahlt es sich aus, wenn die Verteidigung jede Verzögerung des Verfahrens dokumentiert hat.
Darf ich meinen Angehörigen besuchen?
In der Regel ja — aber nur mit einer Besuchserlaubnis (Sprechschein), die bei Gericht oder Staatsanwaltschaft beantragt wird. Besuche sind zeitlich begrenzt und können überwacht werden. Ich beantrage die Besuchserlaubnis und halte daneben als Verteidiger unüberwachten Kontakt zu Ihrem Angehörigen — so reißt die Verbindung nicht ab.
Was kostet die Verteidigung in Haftsachen?
Die erste telefonische Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Das Honorar vereinbare ich erst nach Durchsicht der Akte — als Pauschalvereinbarung, zugeschnitten auf den Fall. Keine versteckten Stundensätze: Sie wissen von Anfang an, womit Sie rechnen.
Was ist eine Haftverschonung?
Haftverschonung bedeutet: Der Haftbefehl bleibt bestehen, wird aber nicht vollzogen (§ 116 StPO) — der Beschuldigte kommt frei. Im Gegenzug ordnet das Gericht Auflagen an, etwa eine Sicherheitsleistung (Kaution), regelmäßige Meldepflichten bei der Polizei oder die Abgabe des Reisepasses. Wer gegen Auflagen verstößt, muss zurück in die Haft.

Ich verteidige in Haftsachen in Kiel, Schleswig-Holstein und bundesweit — von der Vorführung über Haftprüfung und Haftbeschwerde bis zur Verfassungsbeschwerde. Geht es um einen Haftbefehl aus dem Ausland oder einen Europäischen Haftbefehl, finden Sie weitere Informationen auf der Seite zum Auslieferungsrecht.

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