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Wehrstrafrecht · Soldaten

Disziplinarverfahren nach WDO, Strafverfahren gegen Soldaten, Truppendienstgericht. Spezialisierte Verteidigung für die Bundeswehr.

Wehrstrafrecht und Wehrdisziplinarrecht in Kiel

Soldaten der Bundeswehr unterliegen neben dem allgemeinen Strafrecht einem eigenständigen Disziplinarrecht. Ein Vorwurf — ob Dienstvergehen, Straftat im Dienst oder außerdienstliches Fehlverhalten — kann zwei parallele Verfahren auslösen: ein Strafverfahren vor dem Amts- oder Landgericht und ein Disziplinarverfahren nach der Wehrdisziplinarordnung (WDO). Beide Verfahren erfordern eine koordinierte Verteidigung.

Auf dieser Seite: Dienstvergehen, Wehrdisziplinarordnung (WDO), Truppendienstgericht, Disziplinarmaßnahmen, Dienstgradherabsetzung, Entfernung aus dem Dienstverhältnis, Disziplinararrest, paralleles Straf- und Disziplinarverfahren, § 83 WDO, DBwV-Rechtsschutz.

Kiel als Marinestandort — besondere Kompetenz vor Ort

Kiel ist einer der wichtigsten Marinestandorte Deutschlands. Marinestützpunktkommando, Einsatzflottille, zahlreiche Dienststellen und die Marineschule Mürwik in der Nachbarstadt Flensburg prägen die Region. Ich kenne die spezifischen Strukturen der Bundeswehr und verteidige seit über 20 Jahren Soldaten aller Dienstgradgruppen — vom Mannschaftssoldaten bis zum Offizier — in Straf- und Disziplinarverfahren.

Das Dienstvergehen (§ 23 Soldatengesetz)

Ein Dienstvergehen liegt vor, wenn ein Soldat schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt. Das Soldatengesetz (SG) normiert die wesentlichen Dienstpflichten: Treuepflicht, Gehorsamspflicht, Kameradschaftspflicht, Wahrheitspflicht, Wohlverhaltenspflicht. Auch außerdienstliches Verhalten kann ein Dienstvergehen begründen, wenn es das Ansehen der Bundeswehr beeinträchtigt oder die dienstliche Vertrauenswürdigkeit erschüttert.

Typische Dienstvergehen Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst (AWOL), Befehlsverweigerung, Kameradschaftsverstöße, Diebstahl oder Unterschlagung im Dienst, Alkohol- und Drogenkonsum, sexuelle Übergriffe, unerlaubte Nebentätigkeit, Verstöße gegen die Pflicht zur politischen Mäßigung.

Disziplinarmaßnahmen nach der WDO

Die Wehrdisziplinarordnung unterscheidet zwei Stufen von Disziplinarmaßnahmen. Einfache Disziplinarmaßnahmen verhängt der Disziplinarvorgesetzte: Verweis, Disziplinarbuße (bis zu einem Monatsgehalt), Ausgangsbeschränkung und Disziplinararrest (bis zu drei Wochen). Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen kann nur das Truppendienstgericht aussprechen: Kürzung der Dienstbezüge, Beförderungsverbot, Dienstgradherabsetzung und — als schwerste Maßnahme — die Entfernung aus dem Dienstverhältnis.

Entfernung aus dem Dienstverhältnis Die schwerste Disziplinarmaßnahme beendet das Soldatenverhältnis vollständig. Der Soldat verliert Dienstgrad, Besoldungsansprüche und Versorgungsanwartschaften. Gegen diese Maßnahme muss frühzeitig und konsequent verteidigt werden.

Paralleles Straf- und Disziplinarverfahren

Bei Soldaten, die einer Straftat beschuldigt werden, laufen häufig Straf- und Disziplinarverfahren parallel. Die Wehrdisziplinarordnung regelt das Verhältnis beider Verfahren: Nach § 83 WDO wird das gerichtliche Disziplinarverfahren in der Regel ausgesetzt, wenn ein sachgleiches Strafverfahren anhängig ist. Die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils binden das Truppendienstgericht. Deshalb ist die Verteidigung im Strafverfahren zugleich Weichenstellung für das Disziplinarverfahren.

Eine koordinierte Verteidigungsstrategie berücksichtigt von Anfang an beide Verfahrenswege. Ein Freispruch im Strafverfahren kann die Grundlage für schwere Disziplinarmaßnahmen entziehen. Umgekehrt kann eine Verurteilung — selbst zu einer milden Strafe — im Disziplinarverfahren erhebliche Folgen haben, bis hin zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis.

Bücherregal mit Fachliteratur zum Wehrdisziplinarrecht in der Kanzlei
Fachliteratur zum Wehrdisziplinarrecht in meiner Kanzlei.

Der Disziplinararrest

Der Disziplinararrest ist eine Besonderheit des Wehrdisziplinarrechts. Er kann als einfache Disziplinarmaßnahme vom Disziplinarvorgesetzten verhängt werden und dauert bis zu drei Wochen. Gegen den Disziplinararrest steht dem Soldaten die Beschwerde nach der WDO zu. Die Verhängung unterliegt strengen Voraussetzungen: Der Arrest muss verhältnismäßig sein und darf nicht willkürlich eingesetzt werden. In der Praxis wird der Disziplinararrest kontrovers diskutiert — als letzte in Europa praktizierte Form der Freiheitsentziehung als Disziplinarmaßnahme im Militär.

Verteidigung vor dem Truppendienstgericht

Das Truppendienstgericht ist ein besonderes Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit und zuständig für gerichtliche Disziplinarmaßnahmen. Das Verfahren unterscheidet sich erheblich von einem Strafprozess: Es gelten die Grundsätze des Wehrdisziplinarrechts, nicht die der Strafprozessordnung. Die Beweisaufnahme folgt eigenen Regeln, und der Soldat hat das Recht, sich durch einen Verteidiger seiner Wahl vertreten zu lassen. Als Berufungsinstanz entscheidet das Bundesverwaltungsgericht (Wehrdienstsenate) in Leipzig.

Ausführliche Informationen zu den Verfahren vor dem Truppendienstgericht finden Sie auf der Unterseite zum Truppendienstgericht.

DBwV-Rechtsschutz und Anwaltskosten

Der Deutsche Bundeswehrverband (DBwV) gewährt seinen Mitgliedern in vielen Fällen Rechtsschutz für Disziplinarverfahren. Die Kostenübernahme umfasst regelmäßig die Verteidigung vor dem Truppendienstgericht. Ich nehme Mandate mit DBwV-Rechtsschutzdeckung an. Nähere Informationen zu Honorar und Kostenübernahme finden Sie auf der Honorarseite.

Weitere Informationen

Diese Übersichtsseite gibt einen ersten Überblick über das Wehrstrafrecht und Wehrdisziplinarrecht. Vertiefte Darstellungen finden Sie auf den Unterseiten:

Festnahme oder Durchsuchung? Sofort handeln.

Wenn Sie als Soldat mit einem strafrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Vorwurf konfrontiert werden: Machen Sie keine Aussage — weder gegenüber dem Disziplinarvorgesetzten noch gegenüber der Wehrdisziplinaranwaltschaft oder der Polizei. Kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger. Auf der Erste-Hilfe-Seite finden Sie eine Übersicht Ihrer Rechte bei Festnahme, Durchsuchung und Vorladung.

Wehrstrafrecht und Wehrdisziplinarrecht überschneiden sich häufig mit anderen Rechtsgebieten. Bei Betäubungsmitteldelikten in der Kaserne berate ich auch im Betäubungsmittelstrafrecht. Bei Vermögensdelikten im Dienst — etwa Unterschlagung oder Untreue — können Fragen des Wirtschaftsstrafrechts relevant werden.

Häufige Fragen

Was ist ein Dienstvergehen nach dem Soldatengesetz?
Ein Dienstvergehen liegt vor, wenn ein Soldat schuldhaft seine Pflichten verletzt (§ 23 SG). Dies umfasst dienstliche und außerdienstliche Pflichtverletzungen. Auch Straftaten außerhalb des Dienstes können ein Dienstvergehen begründen, wenn sie das Ansehen der Bundeswehr beeinträchtigen.
Kann neben dem Strafverfahren auch ein Disziplinarverfahren laufen?
Ja. Straf- und Disziplinarverfahren laufen grundsätzlich parallel. Das Disziplinarverfahren wird jedoch häufig nach § 83 WDO ausgesetzt, bis das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils sind für das Disziplinarverfahren bindend.
Welche Disziplinarmaßnahmen drohen Soldaten?
Die Wehrdisziplinarordnung unterscheidet einfache Disziplinarmaßnahmen (Verweis, Disziplinarbuße, Ausgangsbeschränkung, Disziplinararrest) und gerichtliche Disziplinarmaßnahmen (Kürzung der Dienstbezüge, Beförderungsverbot, Dienstgradherabsetzung, Entfernung aus dem Dienstverhältnis). Gerichtliche Maßnahmen kann nur das Truppendienstgericht verhängen.
Brauche ich als Soldat einen zivilen Anwalt oder reicht der DBwV-Rechtsschutz?
Der Deutsche Bundeswehrverband (DBwV) gewährt seinen Mitgliedern Rechtsschutz in Disziplinarverfahren. Es steht Ihnen jedoch frei, einen Verteidiger Ihrer Wahl zu beauftragen. Gerade bei schwerwiegenden Vorwürfen — Dienstgradherabsetzung oder Entfernung aus dem Dienstverhältnis — ist spezialisierte Strafverteidigung ratsam. Ich übernehme auch Mandate mit DBwV-Rechtsschutzdeckung.
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