Ablauf des Strafverfahrens
Von der Anzeige bis zum Urteil folgt jedes Strafverfahren festen Stationen. Ich erkläre Ihnen, was in jeder Phase geschieht — und was ich dort als Verteidiger für Sie erreichen kann.
Fünf Stationen — ein Verfahren.
Die meisten Menschen geraten unvorbereitet in ein Strafverfahren: eine Vorladung im Briefkasten, Beamte vor der Tür, ein Strafbefehl per Post. Was dann folgt, ist kein undurchschaubares Schicksal, sondern ein streng geregelter Ablauf nach der Strafprozessordnung — mit klaren Stationen, Fristen und Rechten.
Aus meiner täglichen Praxis als Fachanwalt für Strafrecht weiß ich: Wer versteht, was auf ihn zukommt, trifft bessere Entscheidungen. Und je früher die Verteidigung beginnt, desto mehr Wege stehen offen — die wichtigsten Weichen werden oft gestellt, bevor ein Gericht den Fall überhaupt sieht.
Alle Stationen des Strafverfahrens zum Nachlesen, Ausdrucken und Weitergeben: Broschüre „Das Strafverfahren" als PDF herunterladen — oder alle Broschüren ansehen.
Vom ersten Verdacht bis zur Rechtskraft.
Fünf Stationen, Schritt für Schritt erklärt — und jeweils dazu, was ich in dieser Phase für Sie tue.
Das Ermittlungsverfahren — hier wird vorentschieden
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1
Eine Strafanzeige, eine Kontrolle, ein Zufallsfund — die Staatsanwaltschaft prüft mit Hilfe der Polizei, ob ein Anfangsverdacht besteht. Oft erfahren Beschuldigte davon zunächst gar nichts.
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2
Meist kommt eine schriftliche Vorladung der Polizei. Als Beschuldigter müssen Sie dort weder erscheinen noch aussagen — Ihr Schweigerecht gilt ohne Ausnahme. Wie Sie richtig reagieren: Vorladung von der Polizei erhalten.
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3
Wohnung oder Geschäftsräume können durchsucht, Handys und Unterlagen beschlagnahmt werden. Für die Akutsituation: Erste Hilfe im Strafrecht. Ergeht ein Haftbefehl, zählt jede Stunde — mehr dazu auf der Seite Untersuchungshaft.
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4
Erst die Ermittlungsakte zeigt, was die Staatsanwaltschaft tatsächlich in der Hand hat. Sie selbst erhalten als Beschuldigter keine vollständige Einsicht — Ihr Verteidiger schon.
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5
Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO), Einstellung wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen (§§ 153, 153a StPO), Strafbefehl — oder Anklage.
Was ich hier für Sie tue: Zuerst beantrage ich Akteneinsicht — vorher wird keine Erklärung abgegeben. Auf dieser Grundlage verfasse ich eine Schutzschrift und wirke auf eine Einstellung hin. Die meisten Verfahren lassen sich an dieser Station entscheiden — ohne Anklage, ohne Gerichtssaal, ohne Öffentlichkeit.
Das Zwischenverfahren — das Gericht prüft die Anklage
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1
Mit der Anklage beantragt die Staatsanwaltschaft die Eröffnung des Hauptverfahrens. Sie erhalten die Anklageschrift vom Gericht — verbunden mit einer Frist zur Stellungnahme.
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2
Jetzt kann die Verteidigung Einwendungen gegen die Eröffnung erheben und einzelne Beweiserhebungen beantragen — die letzte Gelegenheit, eine öffentliche Hauptverhandlung noch abzuwenden.
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3
Das Gericht prüft, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Es kann die Eröffnung ablehnen, das Verfahren einstellen — oder die Anklage zur Hauptverhandlung zulassen.
Was ich hier tue: Ich nehme die Anklage auseinander — rechtlich wie tatsächlich —, erhebe Einwände gegen die Eröffnung und bereite Beweisanträge vor. So wird das Verfahren entweder gestoppt oder die Hauptverhandlung von Anfang an in die richtige Richtung gelenkt.
Die Hauptverhandlung — der Tag vor Gericht
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1
Die Verhandlung beginnt, die Anwesenheit wird festgestellt, Zeugen verlassen den Sitzungssaal.
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2
Hier geht es nur um Ihre Personalien — noch nicht um den Vorwurf.
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3
Die Staatsanwaltschaft verliest den Anklagesatz — erst jetzt ist der Vorwurf offiziell Gegenstand der Verhandlung.
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4
Ob Sie sich äußern, eine vorbereitete Erklärung abgeben oder schweigen, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Verteidiger. Auch hier gilt: Schweigen darf nicht gegen Sie gewertet werden.
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5
Zeugen und Sachverständige werden vernommen, Urkunden verlesen, Beweisanträge gestellt — das Herzstück der Verhandlung.
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6
Zuerst die Staatsanwaltschaft, gegebenenfalls die Nebenklage, zuletzt die Verteidigung.
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7
Es gehört immer dem Angeklagten — unmittelbar vor der Urteilsberatung.
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8
Freispruch, Verurteilung oder Einstellung — verkündet mit den wesentlichen Gründen.
Was ich hier tue: Ich befrage jeden Belastungszeugen kritisch, stelle Beweisanträge, achte auf Verfahrensfehler — und prüfe nüchtern, ob eine Verständigung (der sogenannte „Deal") in Ihrem Interesse liegt oder nicht.
Rechtsmittel — Berufung und Revision
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1
Gegen Urteile des Amtsgerichts. Vor dem Landgericht wird der Fall vollständig neu verhandelt — mit neuer Beweisaufnahme, neuen Zeugen, neuer Chance.
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2
Gegen Urteile des Landgerichts und wahlweise des Amtsgerichts. Geprüft werden ausschließlich Rechtsfehler — vor dem Oberlandesgericht oder dem Bundesgerichtshof. Wie das funktioniert, erkläre ich ausführlich auf der Revisions-Seite.
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3
Berufung und Revision müssen binnen einer Woche nach der Urteilsverkündung eingelegt werden. Wer diese Frist versäumt, akzeptiert das Urteil — endgültig.
Was ich hier tue: Ich lege das Rechtsmittel fristwahrend ein, prüfe Urteil und Protokoll auf angreifbare Fehler und berate Sie ehrlich, ob sich der Weg lohnt — manchmal ist die Rücknahme die klügere Entscheidung.
Nach dem Urteil — Rechtskraft und Folgen
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1
Legt niemand fristgerecht ein Rechtsmittel ein, wird das Urteil rechtskräftig — und damit vollstreckbar.
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2
Wird eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, gelten Auflagen und Weisungen über mehrere Jahre. Was das konkret bedeutet — und was bei Verstößen droht: Bewährung.
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3
Nicht jede Verurteilung erscheint im Führungszeugnis. Wann ein Eintrag erfolgt und wann er wieder verschwindet: Führungszeugnis.
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4
Geldstrafe mit Ratenzahlungsmöglichkeit, Ladung zum Strafantritt, Fragen des offenen Vollzugs — auch nach der Rechtskraft lässt sich noch vieles gestalten.
Zum Nachlesen: Diesen Leitfaden gibt es als kostenlose Broschüre „Das Strafverfahren" (PDF) — weitere Themen finden Sie bei den Broschüren.
Wo steht Ihr Verfahren gerade?
Je früher die Verteidigung beginnt, desto mehr lässt sich erreichen. Erste Einschätzung kostenlos — rufen Sie an, rund um die Uhr.