Von Kiel aus in ganz Schleswig-Holstein
Ich verteidige von Kiel aus in ganz Schleswig-Holstein. Meine Kanzlei hat ihren Sitz an der Holstenbrücke 2 in der Landeshauptstadt — verhandelt wird aber dort, wo Ihr Verfahren geführt wird: am Amtsgericht Husum ebenso wie am Landgericht Lübeck oder vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig. Für eine sorgfältige Verteidigung ist die Entfernung zum Gerichtsort kein Hindernis: Akteneinsicht nehme ich elektronisch, Besprechungen führe ich persönlich in Kiel, telefonisch oder per Videokonferenz — und zu Hauptverhandlungen, Haftterminen und Haftbesuchen fahre ich an das jeweilige Gericht oder in die jeweilige Anstalt.
Die ordentliche Gerichtsbarkeit des Landes besteht aus 22 Amtsgerichten, den vier Landgerichten Kiel, Lübeck, Flensburg und Itzehoe sowie dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht mit Sitz in Schleswig. Kiel liegt dafür verkehrsgünstig: Die Landgerichte Lübeck, Flensburg und Itzehoe sowie das Oberlandesgericht erreiche ich mit dem Auto in rund 45 Minuten bis etwa eineinviertel Stunden; Amts- und Landgericht Kiel liegen nur wenige Minuten von meiner Kanzlei entfernt.
Die vier Landgerichtsbezirke
Welches Gericht über eine Anklage verhandelt, richtet sich nach dem Ort der Tat, dem Wohnort und der Schwere des Vorwurfs. Den Großteil der Strafsachen verhandeln die Amtsgerichte: der Strafrichter bei Vergehen mit einer Straferwartung bis zu zwei Jahren (§ 25 GVG), das Schöffengericht in den übrigen amtsgerichtlichen Strafsachen (§ 28 GVG) — auf mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe darf das Amtsgericht nicht erkennen (§ 24 GVG). Die Strafkammern der Landgerichte sind im ersten Rechtszug zuständig, wenn eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten ist oder ein Verbrechen nicht zur Zuständigkeit des Amts- oder Oberlandesgerichts gehört (§ 74 Abs. 1 GVG); bei Tötungsdelikten wie Mord oder Totschlag verhandelt die Strafkammer als Schwurgericht (§ 74 Abs. 2 GVG). Daneben entscheiden die Landgerichte über Berufungen gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts (§ 312 StPO, § 74 Abs. 3 GVG).
Landgericht Kiel
Der Landgerichtsbezirk Kiel umfasst sieben Amtsgerichte — von Eckernförde im Norden bis Norderstedt im Süden. Die Staatsanwaltschaft Kiel ist für die Kreise Plön, Rendsburg-Eckernförde und Segeberg sowie die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster zuständig, ein Einzugsgebiet mit rund einer Million Einwohnern. Hier liegt mein Kanzleisitz: Die Wege zu Amts- und Landgericht Kiel sind kurz, und ich verteidige an allen Gerichten des Bezirks.
Landgericht Lübeck
Der Bezirk des Landgerichts Lübeck erstreckt sich von Oldenburg in Holstein und Eutin über die Hansestadt bis nach Ahrensburg, Reinbek und Schwarzenbek am südlichen Landesrand. Zu Hauptverhandlungen am Land- oder Amtsgericht Lübeck und zu Besuchen in der dortigen Justizvollzugsanstalt fahre ich von Kiel über die A 21 — rund eineinviertel Stunden.
Landgericht Flensburg
Der Landgerichtsbezirk Flensburg ist der nördlichste Deutschlands; in seinem Einzugsbereich leben rund 450.000 Menschen. Nach Flensburg führt die A 7 — von Kiel aus gut eine Stunde Fahrt; das Amtsgericht Schleswig erreiche ich in rund 45 Minuten. Auch an den Amtsgerichten Husum und Niebüll an der Westküste übernehme ich Verteidigungen.
Landgericht Itzehoe
Zum Bezirk des Landgerichts Itzehoe gehören die Amtsgerichte Elmshorn, Itzehoe, Meldorf und Pinneberg. Das Landgericht erreiche ich von Kiel aus in knapp einer Stunde; die Verteidigung übernehme ich an allen vier Amtsgerichten ebenso wie vor den Strafkammern in Itzehoe.
Oberlandesgericht Schleswig und der Instanzenzug
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig, Gottorfstraße 2, ist das einzige Oberlandesgericht des Landes und dessen höchstes Gericht in Zivil- und Strafsachen; über ihm steht im vierstufigen Gerichtsaufbau nur noch der Bundesgerichtshof. In Strafsachen ist es vor allem Revisions- und Beschwerdeinstanz, entscheidet über Rechtsbeschwerden in Ordnungswidrigkeitenverfahren und über die Fortdauer von Untersuchungshaft; hierfür bestehen zwei Strafsenate. Im selben Gebäude ist auch die Generalstaatsanwaltschaft untergebracht.
Für Rechtsmittel gilt: Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts können mit der Berufung zum Landgericht angefochten werden (§ 312 StPO); über die anschließende Revision gegen das Berufungsurteil entscheidet das Oberlandesgericht (§ 121 Abs. 1 Nr. 1 GVG). Statt der Berufung kann ein amtsgerichtliches Urteil auch unmittelbar mit der Sprungrevision angegriffen werden (§ 335 Abs. 1 StPO). Gegen erstinstanzliche Urteile der Landgerichte — etwa der Schwurgerichte — führt die Revision dagegen zum Bundesgerichtshof (§ 333 StPO, § 135 Abs. 1 GVG). Ob Berufung oder Revision der richtige Weg ist, hängt vom Urteil und vom Verfahrensverlauf ab — Einzelheiten habe ich auf der Seite Revision im Strafrecht zusammengestellt.
Untersuchungshaft und Justizvollzug in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein verfügt über fünf Justizvollzugsanstalten an den Standorten Flensburg, Itzehoe, Kiel, Lübeck und Neumünster; hinzu kommen die Jugendanstalt Schleswig und die Jugendarrestanstalt Moltsfelde in Neumünster. Dem Vollzug von Untersuchungshaft dienen überwiegend die Anstalten in Flensburg (60 Haftplätze) und Itzehoe (32 Haftplätze); auch in Lübeck (400 Haftplätze, darunter eine Frauenabteilung mit 81 Plätzen) und Neumünster (460 Haftplätze) wird neben anderen Haftarten Untersuchungshaft vollzogen. Die Justizvollzugsanstalt Kiel ist mit 262 Haftplätzen auf den Regelvollzug von Strafhaft und den offenen Vollzug ausgerichtet.
Wird ein Mandant verhaftet, zählt Geschwindigkeit: erster Haftbesuch, Akteneinsicht, Haftprüfung, Haftbeschwerde. Ich besuche inhaftierte Mandanten in den Justizvollzugsanstalten des Landes und nehme Hafttermine am jeweils zuständigen Gericht wahr. Was nach einer Festnahme zu tun ist und wie die Verteidigung in Haftsachen abläuft, erläutere ich auf der Seite Untersuchungshaft.
Steuerstrafrecht in Schleswig-Holstein
Ein Steuerstrafverfahren beginnt selten mit einem Anruf der Staatsanwaltschaft. Am Anfang steht meist die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts, die das Ermittlungsverfahren nach § 386 AO zunächst selbst führt — unterstützt von der Steuerfahndung. Für Beschuldigte ist das eine besondere Lage: Das Besteuerungsverfahren läuft parallel weiter, und Auskünfte, die dort erteilt werden, können im Strafverfahren gegen einen verwendet werden.
Der Vorwurf lautet in aller Regel Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Wie schwer er wiegt, hängt maßgeblich vom Hinterziehungsbetrag ab; hinzu kommen Hinterziehungszinsen und in Unternehmensfällen die Einziehung. Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO bleibt möglich, ist aber an strenge Vollständigkeits- und Zeitgrenzen gebunden — ein misslungener Versuch verschlechtert die Lage erheblich und sollte nie ohne vorherige Prüfung unternommen werden.
Ich verteidige in Steuerstrafverfahren in ganz Schleswig-Holstein — vor den Amtsgerichten der vier Landgerichtsbezirke ebenso wie vor den Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte. Die materiellen Einzelheiten und die Abgrenzung zu Betrug und Untreue habe ich auf meiner Seite zum Wirtschaftsstrafrecht zusammengestellt.
Verteidigung vor Ort
Für die Amtsgerichtsorte in allen vier Landgerichtsbezirken habe ich eigene Seiten zusammengestellt — mit dem, was dort für Beschuldigte wichtig ist:
- Landgerichtsbezirk Kiel: Bad Segeberg · Eckernförde · Kiel · Neumünster · Norderstedt · Plön · Rendsburg
- Landgerichtsbezirk Lübeck: Ahrensburg · Eutin · Lübeck · Oldenburg in Holstein · Ratzeburg · Reinbek · Schwarzenbek
- Landgerichtsbezirk Flensburg: Flensburg · Husum · Niebüll · Schleswig
- Landgerichtsbezirk Itzehoe: Elmshorn · Itzehoe · Meldorf · Pinneberg
Diese Ortsseiten ersetzen keine Beratung im Einzelfall — sie zeigen, wie ich Verteidigungen im ganzen Land organisiere: Kanzlei und Aktenarbeit in Kiel, Verhandlung und Hafttermine vor Ort.