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Strafverteidiger für Rendsburg und Umgebung

Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich am Amtsgericht Rendsburg — und wenn es in die Berufung geht, vor dem Landgericht Kiel. Meine Kanzlei liegt in Kiel, über die A 210 direkt mit Rendsburg verbunden.

Strafverteidigung für Rendsburg: vom Ermittlungsverfahren bis zur Berufung

Rendsburg liegt in der Mitte Schleswig-Holsteins am Nord-Ostsee-Kanal und zählt rund 30.300 Einwohner (Datenstand: 31. Dezember 2025). Nach Kiel sind es rund 32 Kilometer; die A 210 verbindet beide Städte direkt. Für Strafverfahren aus Rendsburg und dem Umland heißt das: Das zuständige Amtsgericht liegt vor Ort in der Königstraße — Staatsanwaltschaft und Berufungsgericht sitzen in Kiel. In diesem Dreieck arbeite ich: Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich an allen Gerichten des Landgerichtsbezirks Kiel.

Das Wichtigste vorab: Verhandelt wird in aller Regel vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht des Amtsgerichts Rendsburg. Die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft Kiel, über Berufungen entscheidet das Landgericht Kiel. Ich verteidige an beiden Gerichten — von meiner Kanzlei in Kiel aus, ohne Zweigstelle in Rendsburg.

Das Amtsgericht Rendsburg: Strafrichter und Schöffengericht

Das Amtsgericht Rendsburg hat seinen Sitz in der Königstraße 17, 24768 Rendsburg, und ist erstinstanzliches Gericht für Zivil-, Familien- und Strafverfahren. Seine Zuständigkeit in Strafsachen endet dort, wo im Einzelfall mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten sind — solche Anklagen erhebt die Staatsanwaltschaft von vornherein zum Landgericht (§ 24 GVG).

Innerhalb des Gerichts entscheidet der Strafrichter über Vergehen, wenn keine höhere Strafe als zwei Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten ist, sowie über Privatklagesachen (§ 25 GVG). Wiegt der Vorwurf schwerer, wird das Schöffengericht tätig, in dem ehrenamtliche Schöffen an der Entscheidung mitwirken (§ 28 GVG). Vor beiden Spruchkörpern verteidige ich — vom ersten Anhörungsbogen bis zum Urteil.

Amtsgericht Rendsburg — auf einen BlickKönigstraße 17, 24768 Rendsburg · Telefon: 04331 139-0. Strafsachen verhandeln Strafrichter und Schöffengericht; Berufungsinstanz ist das Landgericht Kiel.

Welche Orte zum Gerichtsbezirk Rendsburg gehören

Der Bezirk des Amtsgerichts reicht weit über die Stadt hinaus: Zu ihm gehören neben Rendsburg unter anderem Büdelsdorf, Fockbek, Osterrönfeld, Westerrönfeld, Schacht-Audorf, Borgstedt und Alt Duvenstedt, außerdem Nortorf, Hohenwestedt, Jevenstedt, Hohn, Hamdorf, Hanerau-Hademarschen, Langwedel, Wattenbek und Nübbel. Auch Gemeinden im südlichen Umland von Kiel wie Flintbek und Bordesholm zählen zum Rendsburger Bezirk — Strafverfahren aus diesen Orten werden deshalb häufig nicht in Kiel, sondern in Rendsburg verhandelt.

Nach dem Urteil: Berufung vor dem Landgericht Kiel

Das Amtsgericht Rendsburg gehört zum Bezirk des Landgerichts Kiel; dieser umfasst im Wesentlichen die Kreise Rendsburg-Eckernförde, Plön und Segeberg sowie die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster. Die Ermittlungsverfahren führt dementsprechend die Staatsanwaltschaft Kiel. Gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts ist die Berufung statthaft (§ 312 StPO) — verhandelt wird sie vor einer Strafkammer des Landgerichts Kiel (§ 74 Abs. 3 GVG).

Für Mandanten aus Rendsburg ist dieser Zuschnitt wichtig: Erste und zweite Instanz liegen in einem Bezirk, in dem ich ohnehin arbeite. Ich führe Verfahren deshalb durchgängig — die Verteidigung vor dem Amtsgericht lege ich von Beginn an so an, dass eine Berufung vorbereitet ist. Ein Verteidigerwechsel zwischen den Instanzen, bei dem Aktenkenntnis verloren geht, entfällt. Wie ein Strafverfahren insgesamt abläuft, habe ich auf der Seite zum Ablauf des Strafverfahrens beschrieben.

So arbeite ich für Mandanten aus Rendsburg

Am Anfang steht ein Telefonat — in dringenden Lagen wie Festnahme, Durchsuchung oder Haftbefehl erreichen Sie mich rund um die Uhr, auch am Wochenende. Ob der Anhörungsbogen vom Polizeirevier Rendsburg stammt, das zur Polizeidirektion Neumünster gehört, oder die Post direkt von der Staatsanwaltschaft Kiel kommt: Der erste Schritt ist immer derselbe. Ich zeige die Verteidigung an und beantrage Akteneinsicht — bis die Akte vorliegt, gilt ein einziger Rat: keine Angaben zur Sache. Was in den ersten Stunden zählt, steht auf der Erste-Hilfe-Seite.

Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft?Machen Sie keine Angaben zur Sache — auch nicht „nur kurz zur Klärung". Sagen Sie ohne anwaltlichen Rat keinen Vernehmungstermin zu und rufen Sie zuerst an: 0171 – 40 75 75 8.

Ein Rendsburger Büro werden Sie bei mir allerdings nicht finden: Ich arbeite an der Holstenbrücke in Kiel und mache daraus kein Geheimnis. Ihrer Verteidigung schadet das nicht — zu Hauptverhandlungen und Haftterminen bin ich am Amtsgericht Rendsburg persönlich vor Ort, Besprechungen führe ich mit Ihnen in Kiel, telefonisch oder per Videoanruf. Eine Justizvollzugsanstalt gibt es in Rendsburg nicht; das Land unterhält Anstalten unter anderem in Kiel und Neumünster — auch die Verteidigung in Untersuchungshaft organisiere ich daher von Kiel aus. Wie ich Verfahren an den Gerichten jenseits des Landgerichtsbezirks führe, zeigt die Seite Strafverteidigung in Schleswig-Holstein.

Kanzleigebäude an der Holstenbrücke in Kiel — Ausgangspunkt für Verteidigungen am Amtsgericht Rendsburg
Die Kanzlei an der Holstenbrücke in Kiel.

Häufige Fragen aus Rendsburg

Mein Verfahren läuft am Amtsgericht Rendsburg — brauche ich einen Anwalt aus Rendsburg?
Nein. Rechtsanwälte sind nicht an den Ort ihrer Zulassung gebunden und dürfen die Verteidigung vor jedem deutschen Gericht übernehmen (§ 3 BRAO). Entscheidend ist nicht der Briefkopf, sondern die Vertrautheit mit dem Gerichtsbezirk — mit dem Amtsgericht Rendsburg, der Staatsanwaltschaft Kiel und dem Landgericht Kiel als Berufungsgericht. Auch Kolleginnen und Kollegen vor Ort leisten gute Arbeit; achten Sie vor allem auf einen strafrechtlichen Tätigkeitsschwerpunkt.
Kommen Sie für Gerichtstermine nach Rendsburg?
Ja. Verteidigt wird dort, wo Ihr Verfahren geführt wird — zu Hauptverhandlungen und anderen Terminen bin ich am Amtsgericht Rendsburg persönlich anwesend. Meine Kanzlei liegt in Kiel; die A 210 verbindet beide Städte direkt. Mandantengespräche führe ich in Kiel, telefonisch oder per Videoanruf.
Was kann ich gegen ein Urteil des Amtsgerichts Rendsburg tun?
Gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts ist die Berufung statthaft (§ 312 StPO). Sie muss binnen einer Woche nach der Urteilsverkündung eingelegt werden (§ 314 StPO) — melden Sie sich deshalb unmittelbar nach dem Urteil. Über die Berufung verhandelt eine Strafkammer des Landgerichts Kiel; die Sache wird dort neu verhandelt.
Die Polizei in Rendsburg hat mich zur Vernehmung geladen — muss ich hingehen?
Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht folgen; erscheinen müssen Sie nur auf Ladung von Staatsanwaltschaft oder Gericht (§§ 133, 163a StPO). Machen Sie keine Angaben zur Sache und sagen Sie den Termin nicht ohne anwaltlichen Rat zu. Besser ist meist der umgekehrte Weg: Ich melde mich als Verteidiger, beantrage Akteneinsicht — danach entscheide ich gemeinsam mit Ihnen, ob und wie Sie sich äußern.
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