Strafverteidigung in der Justizhauptstadt des Landes
Schleswig zählt gut 25.000 Einwohner (Datenstand: 31.12.2024) — und wird zugleich als Justizhauptstadt Schleswig-Holsteins bezeichnet: Die Kreisstadt des Kreises Schleswig-Flensburg beherbergt neben dem Amtsgericht unter anderem das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft des Landes.
Für Beschuldigte hat diese Nähe eine oft übersehene Pointe: Die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Schleswig führt nicht in das Obergericht der eigenen Stadt, sondern zum Landgericht Flensburg; das Oberlandesgericht kommt erst bei der Revision ins Spiel. Diesen Weg denke ich von Beginn an mit.
Das Amtsgericht Schleswig am Lollfuß
Das Amtsgericht Schleswig — eines von 22 Amtsgerichten in Schleswig-Holstein — hat seinen Sitz im Lollfuß 78, 24837 Schleswig und ist unter 04621 815-0 erreichbar. Strafsachen gehören zu seinen zentralen Aufgaben. Je nach Gewicht des Vorwurfs entscheidet der Strafrichter allein oder das Schöffengericht, in dem zwei ehrenamtliche Richter mitwirken (§§ 25, 28, 29 GVG); mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe kann ein Amtsgericht nicht verhängen (§ 24 GVG).
Zuständig ist das Gericht weit über die Stadtgrenzen hinaus: Zum Bezirk gehören unter anderem die Städte Kappeln und Arnis sowie Süderbrarup, Kropp, Erfde, Böklund, Schuby, Silberstedt, Bergenhusen, Süderstapel, Fahrdorf, Busdorf und Jübek — dazu zahlreiche weitere Umlandgemeinden.
Berufung nach Flensburg, Revision zurück nach Schleswig
Der Amtsgerichtsbezirk Schleswig gehört zum Landgerichtsbezirk Flensburg, der mit den Amtsgerichten Flensburg, Husum, Niebüll und Schleswig nach Angaben des Landgerichts rund 450.000 Einwohner umfasst. Deshalb führt die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Flensburg die Ermittlungsverfahren aus der Region — und deshalb wandert eine Berufung gegen Urteile von Strafrichter oder Schöffengericht (§ 312 StPO) an eine Strafkammer des Landgerichts Flensburg im Südergraben 22 (§ 74 Abs. 3 GVG).
Gottorfstraße 2: Oberlandesgericht und Generalstaatsanwaltschaft
Erst in der dritten Stufe kehrt ein Schleswiger Verfahren in die Stadt zurück: Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in der Gottorfstraße 2 ist das höchste Gericht des Landes in Zivil- und Strafsachen. In Strafsachen entscheidet es insbesondere über Revisionen gegen Berufungsurteile der kleinen Strafkammern der Landgerichte und über Beschwerden gegen landgerichtliche Beschlüsse, etwa in Strafvollstreckungssachen (§ 121 Abs. 1 GVG); außerdem prüft es die Fortdauer von Untersuchungshaft, die länger als sechs Monate andauert (§§ 121, 122 StPO). Im selben Haus sitzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes. Die Revision prüft keine Tatsachen mehr, sondern Rechtsfehler (§ 337 StPO) — was das für Ihre Verteidigung bedeutet, erläutere ich auf der Seite Revision im Strafrecht.
So arbeite ich für Mandanten aus Schleswig
Am Anfang steht ein Anruf: 0171 – 40 75 75 8 — bei Haftbefehl, Festnahme oder Durchsuchung jederzeit, auch am Wochenende. Bis Sie mit mir gesprochen haben, sagen Sie nichts zur Sache; was in den ersten Stunden zählt, fasst die Seite Erste Hilfe im Notfall zusammen. Sobald ich mandatiert bin, melde ich mich bei der Staatsanwaltschaft in Flensburg als Verteidiger, nehme Akteneinsicht und bespreche mit Ihnen, ob eine Einlassung sinnvoll ist — und wenn ja, welche.
Meine Kanzlei liegt in der Holstenbrücke 2 in Kiel — in Schleswig selbst bin ich nicht ansässig. Zu Hauptverhandlungen, Haftterminen und wichtigen Anhörungen bin ich persönlich vor Ort — Schleswig ist von Kiel über die B 76 gut zu erreichen. Besprechungen finden telefonisch, per Videokonferenz oder in meiner Kieler Kanzlei statt. Auch Haftsachen übernehme ich kurzfristig — wie ich bei Haftbefehl, Haftprüfung und Haftbeschwerde vorgehe, steht auf der Seite Untersuchungshaft; wo ich im Land sonst noch verteidige, bündelt die Seite Strafverteidigung in Schleswig-Holstein.