Vorwürfe
Verkehrsstrafrecht Wirtschaftsstrafrecht Betäubungsmittelstrafrecht Gewalt & Konflikte Diebstahl & Eigentumsdelikte Sexualstrafrecht Tötungsdelikte Jugendstrafrecht
Verfahren
Ablauf des Strafverfahrens Untersuchungshaft Revision Strafvollstreckung Auslieferungsrecht
Beruf & Amt
Wehrstrafrecht Beamtenstrafrecht
Hilfe & Wissen
Erste Hilfe im Notfall FAQ — häufige Fragen Aktuelles Broschüren & Downloads
Kanzlei
Rechtsanwalt Meyer Die Kanzlei Erfolge Honorar & Erstberatung Kontakt Für Kolleginnen & Kollegen
Notfall · 0171 – 40 75 75 8
Anrufen24/7

Nach der Durchsuchung passiert nichts: was das bedeutet

Kurzantwort: Das Schweigen ist keine Entwarnung. Nach der Sicherstellung folgt die Durchsicht der Datenträger nach § 110 StPO, die sich über Monate ziehen kann; erst danach entscheidet die Staatsanwaltschaft. In dieser Zeit lässt sich Akteneinsicht nehmen, der Beschlagnahme widersprechen und die Herausgabe der Originale betreiben.

Nach einer Durchsuchung sind die Geräte weg, und dann geschieht über Wochen und oft über Monate nichts. Viele Betroffene deuten das als Zeichen dafür, dass sich die Sache erledigt hat. Tatsächlich läuft das Verfahren weiter; es bleibt nur unsichtbar.

Was in dieser Zeit geschieht

Auf die Sicherstellung folgt die Durchsicht der Papiere und Datenträger nach § 110 StPO. Ein einzelner Datenträger umfasst schnell mehrere Terabyte, und die Auswertungsstellen der Polizei sind ausgelastet; in umfangreichen Verfahren vergeht bis zum Auswertungsbericht regelmäßig mehr als ein Jahr. Erst wenn er vorliegt, entscheidet die Staatsanwaltschaft über Anklage, Strafbefehl oder Einstellung.

Eine gesetzliche Frist für die Durchsicht gibt es nicht. Maßgeblich ist, ob die Gegenstände für Zwecke des Strafverfahrens noch benötigt werden. Das ist keine feste Größe, sondern eine Frage, über die sich streiten lässt.

Warum Sie nicht warten sollten

Der Zeitraum bis zum Auswertungsbericht ist der, in dem sich die meisten Weichen stellen lassen. Ich beantrage Akteneinsicht und erfahre daraus, worauf der Verdacht beruht und welches Datum der Beschluss trägt. Ist die Beschlagnahme angreifbar, widerspreche ich ihr; ohne ausdrücklichen Widerspruch unterbleibt die richterliche Prüfung häufig. Und ich dringe auf die Rückgabe der Originale, sobald eine gesicherte Kopie für die Akte genügt, denn die Verhältnismäßigkeit verlangt keine Aufbewahrung der Geräte selbst.

Wenn es sehr lange dauert

Zieht sich das Verfahren über Gebühr, gibt es zwei getrennte Wege. Für das Ergebnis zählt, dass eine rechtsstaatswidrige Verzögerung im Urteil auszugleichen ist; die Gerichte erklären dafür einen Teil der Strafe für vollstreckt. Daneben steht der Entschädigungsanspruch wegen überlanger Verfahrensdauer, der eine Verzögerungsrüge voraussetzt. Wie beides zusammenspielt, stelle ich in der FAQ zur Dauer des Strafverfahrens dar.

Was Sie in der Zwischenzeit lassen sollten

Erkundigen Sie sich nicht selbst bei der Polizei nach dem Stand; solche Anrufe enden regelmäßig in Fragen zur Sache und werden aktenkundig. Sprechen Sie nicht mit anderen Betroffenen desselben Verfahrens ab, was gesagt werden soll. Und ersetzen Sie beschlagnahmte Geräte nicht durch neue in der Annahme, das alte Gerät sei erledigt — es ist es nicht, und der Datenbestand darauf bleibt Gegenstand des Verfahrens.

Häufige Fragen zur Zeit nach der Durchsuchung

Wie lange dauert die Auswertung meiner Geräte?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Maßgeblich ist, ob die Gegenstände für Zwecke des Strafverfahrens noch benötigt werden. In der Praxis vergehen bei umfangreichen Datenbeständen regelmäßig mehr als zwölf Monate bis zum Auswertungsbericht, weil die Auswertungsstellen ausgelastet sind. Beschleunigen lässt sich das nur über Anträge, nicht über Nachfragen.
Heißt langes Schweigen, dass das Verfahren eingestellt wurde?
Nein. Eine Einstellung wird bekanntgegeben; solange Sie keine Mitteilung erhalten haben, läuft das Verfahren. Sicherheit gibt allein die Akte. Über einen Verteidiger lässt sich der Stand jederzeit erfragen, ohne dass Sie selbst mit der Ermittlungsbehörde sprechen.
Kann ich meinen Rechner zurückbekommen, bevor alles ausgewertet ist?
Häufig ja. Das Argument lautet, dass für die Zwecke des Verfahrens eine gesicherte Kopie genügt und das Original entbehrlich ist. Vorgetragen werden muss es allerdings, sonst bleibt das Gerät liegen. Bleibt der Antrag bei der Staatsanwaltschaft erfolglos, entscheidet auf Antrag das Gericht.
Soll ich bei der Polizei nach dem Stand fragen?
Davon rate ich ab. Solche Gespräche führen erfahrungsgemäß zu Fragen zur Sache, und was dabei gesagt wird, steht anschließend im Vermerk. Die Nachfrage gehört über den Verteidiger, der zugleich Akteneinsicht beantragen kann.
Termin buchen