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Krank am Verhandlungstag — reicht die Krankschreibung?

Kurzantwort: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht. Sie besagt, dass Sie nicht arbeiten können — nicht, dass Sie nicht verhandeln können. Über die genügende Entschuldigung entscheidet das Gericht selbst und ist an die Bescheinigung nicht gebunden. Brauchbar ist ein Attest, das Art, Schwere und Auswirkungen der Erkrankung so beschreibt, dass das Gericht die Verhandlungsfähigkeit daran beurteilen kann.

Wer am Terminstag krank wird, hat wenige Stunden Zeit. In dieser Zeit entscheidet sich, ob der Termin verlegt wird oder ob ein Haftbefehl ergeht.

Arbeitsunfähig ist nicht verhandlungsunfähig

Die beiden Begriffe messen Verschiedenes. Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit; Verhandlungsfähigkeit fragt danach, ob Sie in der Lage sind, Ihre Interessen in der Verhandlung vernünftig wahrzunehmen. Ein Attest, auf dem nur „arbeitsunfähig bis …" steht, beantwortet die Frage des Gerichts nicht.

Ob das Ausbleiben genügend entschuldigt ist, beurteilt das Gericht (§ 230 Abs. 2 StPO). Es ist dabei an eine ärztliche Bescheinigung nicht gebunden. Deshalb entscheidet die Qualität des Attests, nicht seine Existenz.

Was das Attest leisten muss: Es sollte Art und Schwere der Erkrankung benennen, die konkreten Auswirkungen beschreiben — Schmerzen, Fieber, Bewusstseinslage, Medikamentenwirkung — und dazu Stellung nehmen, ob und wie lange die Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung ausgeschlossen ist. Schicken Sie es unverzüglich an das Gericht, mit Aktenzeichen, und rufen Sie zusätzlich in der Geschäftsstelle an. Warten Sie nicht bis zum nächsten Tag.

Was das Gericht daraufhin tun kann

Zweifelt das Gericht an der Verhandlungsunfähigkeit, kann es einen Arzt als Sachverständigen hinzuziehen — für den Fall der selbst herbeigeführten Verhandlungsunfähigkeit schreibt § 231a StPO das sogar vor. In der Praxis läuft das häufig auf eine amtsärztliche Untersuchung hinaus. Wer Verhandlungsunfähigkeit geltend macht und sich der Untersuchung entzieht, wird sie kaum belegen können.

Selbst herbeigeführte Verhandlungsunfähigkeit

Hat sich der Angeklagte vorsätzlich und schuldhaft in einen Zustand versetzt, der seine Verhandlungsfähigkeit ausschließt, und verhindert er dadurch wissentlich die ordnungsgemäße Durchführung der Hauptverhandlung, kann ohne ihn verhandelt werden (§ 231a Abs. 1 StPO). Voraussetzung ist, dass er nach Eröffnung des Hauptverfahrens bereits Gelegenheit hatte, sich vor dem Gericht oder einem beauftragten Richter zur Anklage zu äußern.

Das Gericht beschließt darüber nach Anhörung eines Arztes als Sachverständigen; gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde eröffnet. Die Vorschrift zielt auf bewusste Verzögerung — sie trifft nicht, wer tatsächlich erkrankt.

Das Gefälligkeitsattest

Ein unrichtiges Attest ist für beide Seiten gefährlich. Wer als Arzt oder andere approbierte Medizinalperson zur Täuschung im Rechtsverkehr ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 278 StGB). Wer von einem solchen Zeugnis zur Täuschung im Rechtsverkehr Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (§ 279 StGB).

Aus einem versäumten Termin wird auf diesem Weg ein zweites Verfahren. Der Preis steht in keinem Verhältnis zu dem, was ein Verlegungsantrag gekostet hätte.

Wenn das Gericht die Entschuldigung nicht anerkennt

Dann drohen Vorführung oder Haftbefehl (§ 230 Abs. 2 StPO). Im Verfahren nach Einspruch gegen einen Strafbefehl und in der Berufung droht stattdessen die Verwerfung, wenn weder Sie noch ein Verteidiger erschienen sind (§ 412, § 329 Abs. 1 StPO). Gegen eine Verwerfung hilft die Wiedereinsetzung binnen einer Woche nach Zustellung des Urteils (§ 329 Abs. 7 StPO). Welche Erscheinenspflicht Sie in Ihrem Verfahren trifft, steht auf der Seite Muss ich persönlich zum Gerichtstermin?

Mein Vorgehen

Ich rufe am Terminstag selbst beim Gericht an und kündige den Verlegungsantrag an, bevor der Termin aufgerufen wird. Parallel spreche ich mit der behandelnden Praxis darüber, was in das Attest gehört — die meisten Atteste sind nicht falsch, sondern zu dünn. Wenn absehbar ist, dass die Erkrankung länger trägt, beantrage ich die Aussetzung statt einer Vertagung um eine Woche.

Häufige Fragen zu Krankheit und Termin

Reicht eine normale Krankschreibung vom Hausarzt, damit ich dem Gericht fernbleiben darf?
Nicht für sich genommen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sagt etwas über Ihre Arbeitsfähigkeit, nichts über die Verhandlungsfähigkeit. Ob das Ausbleiben genügend entschuldigt ist, beurteilt das Gericht selbst (§ 230 Abs. 2 StPO); an die Bescheinigung ist es nicht gebunden. Brauchbar ist ein Attest, das Art und Schwere der Erkrankung, die konkreten Auswirkungen und die Frage der Teilnahmefähigkeit benennt.
Kann das Gericht trotz meines Attests einfach weiterverhandeln?
Erkennt es die Entschuldigung nicht an, behandelt es Sie als unentschuldigt ausgeblieben — mit Vorführung oder Haftbefehl (§ 230 Abs. 2 StPO), nach Einspruch gegen einen Strafbefehl und in der Berufung mit Verwerfung (§ 412, § 329 Abs. 1 StPO). Ohne den Angeklagten verhandeln darf das Gericht sonst nur in den gesetzlich geregelten Fällen, etwa nach den §§ 232, 233 StPO oder bei selbst herbeigeführter Verhandlungsunfähigkeit nach § 231a StPO.
Darf das Gericht einen Amtsarzt schicken, der prüft, ob ich wirklich zu krank bin?
Zweifelt das Gericht an der Verhandlungsunfähigkeit, kann es einen Arzt als Sachverständigen hinzuziehen; für den Fall der selbst herbeigeführten Verhandlungsunfähigkeit schreibt § 231a Abs. 1 StPO die Anhörung eines Arztes ausdrücklich vor. Praktisch läuft das häufig auf eine amtsärztliche Untersuchung hinaus. Wer Verhandlungsunfähigkeit geltend macht und sich der Untersuchung entzieht, wird sie kaum belegen können.
Ist eine Krankschreibung aus Gefälligkeit strafbar?
Ja, auf beiden Seiten. Wer als Arzt oder andere approbierte Medizinalperson zur Täuschung im Rechtsverkehr ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 278 StGB). Wer von einem solchen Zeugnis zur Täuschung im Rechtsverkehr Gebrauch macht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe (§ 279 StGB). Aus einem versäumten Termin wird damit ein zweites Verfahren.
Läuft die Verjährung weiter, solange das Verfahren wegen meiner Krankheit stillsteht?
Vor dem Urteil läuft die Verfolgungsverjährung grundsätzlich weiter, wird aber durch bestimmte Handlungen unterbrochen — darunter die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Hauptverhandlung (§ 78c Abs. 1 StGB); danach beginnt sie neu. Eine äußerste Grenze zieht § 78c Abs. 3 StGB. Ist vor Ablauf der Frist ein Urteil des ersten Rechtszuges ergangen, läuft die Verjährung nicht vor dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens ab (§ 78b Abs. 3 StGB). Auf Zeitablauf zu setzen, trägt daher selten.
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