Wer am Terminstag krank wird, hat wenige Stunden Zeit. In dieser Zeit entscheidet sich, ob der Termin verlegt wird oder ob ein Haftbefehl ergeht.
Arbeitsunfähig ist nicht verhandlungsunfähig
Die beiden Begriffe messen Verschiedenes. Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit; Verhandlungsfähigkeit fragt danach, ob Sie in der Lage sind, Ihre Interessen in der Verhandlung vernünftig wahrzunehmen. Ein Attest, auf dem nur „arbeitsunfähig bis …" steht, beantwortet die Frage des Gerichts nicht.
Ob das Ausbleiben genügend entschuldigt ist, beurteilt das Gericht (§ 230 Abs. 2 StPO). Es ist dabei an eine ärztliche Bescheinigung nicht gebunden. Deshalb entscheidet die Qualität des Attests, nicht seine Existenz.
Was das Gericht daraufhin tun kann
Zweifelt das Gericht an der Verhandlungsunfähigkeit, kann es einen Arzt als Sachverständigen hinzuziehen — für den Fall der selbst herbeigeführten Verhandlungsunfähigkeit schreibt § 231a StPO das sogar vor. In der Praxis läuft das häufig auf eine amtsärztliche Untersuchung hinaus. Wer Verhandlungsunfähigkeit geltend macht und sich der Untersuchung entzieht, wird sie kaum belegen können.
Selbst herbeigeführte Verhandlungsunfähigkeit
Hat sich der Angeklagte vorsätzlich und schuldhaft in einen Zustand versetzt, der seine Verhandlungsfähigkeit ausschließt, und verhindert er dadurch wissentlich die ordnungsgemäße Durchführung der Hauptverhandlung, kann ohne ihn verhandelt werden (§ 231a Abs. 1 StPO). Voraussetzung ist, dass er nach Eröffnung des Hauptverfahrens bereits Gelegenheit hatte, sich vor dem Gericht oder einem beauftragten Richter zur Anklage zu äußern.
Das Gericht beschließt darüber nach Anhörung eines Arztes als Sachverständigen; gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde eröffnet. Die Vorschrift zielt auf bewusste Verzögerung — sie trifft nicht, wer tatsächlich erkrankt.
Das Gefälligkeitsattest
Ein unrichtiges Attest ist für beide Seiten gefährlich. Wer als Arzt oder andere approbierte Medizinalperson zur Täuschung im Rechtsverkehr ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 278 StGB). Wer von einem solchen Zeugnis zur Täuschung im Rechtsverkehr Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (§ 279 StGB).
Aus einem versäumten Termin wird auf diesem Weg ein zweites Verfahren. Der Preis steht in keinem Verhältnis zu dem, was ein Verlegungsantrag gekostet hätte.
Wenn das Gericht die Entschuldigung nicht anerkennt
Dann drohen Vorführung oder Haftbefehl (§ 230 Abs. 2 StPO). Im Verfahren nach Einspruch gegen einen Strafbefehl und in der Berufung droht stattdessen die Verwerfung, wenn weder Sie noch ein Verteidiger erschienen sind (§ 412, § 329 Abs. 1 StPO). Gegen eine Verwerfung hilft die Wiedereinsetzung binnen einer Woche nach Zustellung des Urteils (§ 329 Abs. 7 StPO). Welche Erscheinenspflicht Sie in Ihrem Verfahren trifft, steht auf der Seite Muss ich persönlich zum Gerichtstermin?
Mein Vorgehen
Ich rufe am Terminstag selbst beim Gericht an und kündige den Verlegungsantrag an, bevor der Termin aufgerufen wird. Parallel spreche ich mit der behandelnden Praxis darüber, was in das Attest gehört — die meisten Atteste sind nicht falsch, sondern zu dünn. Wenn absehbar ist, dass die Erkrankung länger trägt, beantrage ich die Aussetzung statt einer Vertagung um eine Woche.