Die Frage steht bei Geschädigten oft vor allen anderen, und sie hat keine Ein-Satz-Antwort. Vier Wege kommen in Betracht, und sie schließen einander nicht aus.
Erstattung durch den Verurteilten
Wird der Angeklagte wegen einer Tat verurteilt, die den Nebenkläger betrifft, hat er dessen notwendige Auslagen zu tragen (§ 472 Abs. 1 StPO). Davon kann das Gericht absehen, soweit es unbillig wäre, den Angeklagten damit zu belasten. Bei einer Einstellung, die im Ermessen des Gerichts steht, können die Auslagen dem Angeschuldigten nur auferlegt werden, soweit besondere Gründe der Billigkeit das rechtfertigen.
Wichtig ist die Grenze: Erstattet wird der Höhe nach nur, was das Gesetz an Gebühren vorsieht. Wer mit seinem Anwalt eine Vergütungsvereinbarung geschlossen hat, bekommt die Differenz zwischen vereinbartem Honorar und gesetzlicher Gebühr nicht ersetzt und bleibt insoweit auf einem Teil seiner Kosten sitzen. Und ein Erstattungsanspruch ist nur so viel wert, wie beim Verurteilten zu holen ist.
Rechtsschutzversicherung
Ein Straf-Rechtsschutz deckt in der Regel die Verteidigung; die Vertretung als Verletzter fällt häufig unter den Opfer-Rechtsschutz oder den Schadensersatz-Rechtsschutz. Ob und in welchem Umfang Ihre Police greift, steht in den Bedingungen und lässt sich vor der Beauftragung klären. Ich hole die Deckungszusage ein, bevor ich tätig werde, und rechne bei bestehender Deckung direkt mit dem Versicherer ab.
Was das Gesetz an Beiordnung vorsieht
Zur Vollständigkeit der Rechtslage gehört § 397a StPO. Danach ist dem Nebenkläger auf Antrag ein Rechtsanwalt als Beistand zu bestellen, wenn er durch bestimmte schwere Taten verletzt ist — genannt sind unter anderem Verbrechen nach § 177 StGB und den §§ 232 bis 233a StGB, versuchte Tötungsdelikte und Angehörige von Getöteten, schwere körperliche oder seelische Schäden durch die dort aufgeführten Verbrechen sowie Minderjährige, die durch Sexual- oder Misshandlungsdelikte verletzt sind. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kommt Prozesskostenhilfe in Betracht, wenn der Nebenkläger seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann oder ihm das nicht zuzumuten ist (§ 397a Abs. 2 StPO). Über beides entscheidet das Gericht auf Antrag.
Staatliche Entschädigung
Seit dem 1. Januar 2024 richtet sich die staatliche Entschädigung nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch. Wer eine gesundheitliche Schädigung durch ein schädigendes Ereignis erlitten hat, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt, kann Leistungen der sozialen Entschädigung erhalten (§ 1 SGB XIV). Zu den erfassten Ereignissen gehören Gewalttaten (§ 13 SGB XIV) — ein vorsätzlicher, rechtswidriger, unmittelbar gegen die Person gerichteter tätlicher Angriff, daneben schwerwiegendes vorsätzliches Verhalten gegen die freie Willensentscheidung, etwa bei Sexualdelikten, Menschenhandel, Nachstellung, Geiselnahme oder Erpressung.
Entscheidend ist der Zeitpunkt des Antrags. Leistungen werden ab dem Monat erbracht, in dem die Voraussetzungen vorliegen, frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Für Zeiträume davor werden sie nur erbracht, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach dem schädigenden Ereignis gestellt worden ist; die Frist verlängert sich, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der Antragstellung gehindert waren (§ 11 SGB XIV). Wer noch nach dem Opferentschädigungsgesetz sucht, findet die geltenden Regeln dort nicht mehr.
Mein Vorgehen
Ich kläre die Kostenfrage im Erstgespräch, bevor ich beauftragt werde — Versicherungsdeckung, Erstattungsaussicht, Antrag auf staatliche Entschädigung. Die erste telefonische Einschätzung kostet nichts. Und ich sage Ihnen offen, wenn der Aufwand in keinem Verhältnis zu dem steht, was am Ende erreichbar ist; das kommt vor, und es früh zu sagen, gehört zur Beratung.