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Was kostet mich die Nebenklage?

Kurzantwort: Wird der Angeklagte wegen einer Tat verurteilt, die Sie als Nebenkläger betrifft, fallen Ihre notwendigen Auslagen ihm zur Last (§ 472 Abs. 1 StPO); das Gericht kann davon absehen, wenn die Belastung unbillig wäre. Erstattet wird der Höhe nach allerdings nur, was das Gesetz an Gebühren vorsieht. Endet das Verfahren ohne Verurteilung, bleiben die Kosten in der Regel bei Ihnen, soweit keine Versicherung eintritt; bei Einstellungen kann das Gericht sie dem Angeschuldigten auferlegen (§ 472 Abs. 2 StPO). Daneben steht die staatliche Entschädigung nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch.

Die Frage steht bei Geschädigten oft vor allen anderen, und sie hat keine Ein-Satz-Antwort. Drei Wege kommen in Betracht, und sie schließen einander nicht aus.

Erstattung durch den Verurteilten

Wird der Angeklagte wegen einer Tat verurteilt, die den Nebenkläger betrifft, hat er dessen notwendige Auslagen zu tragen (§ 472 Abs. 1 StPO). Davon kann das Gericht absehen, soweit es unbillig wäre, den Angeklagten damit zu belasten. Bei einer Einstellung, die im Ermessen des Gerichts steht, können die Auslagen dem Angeschuldigten nur auferlegt werden, soweit besondere Gründe der Billigkeit das rechtfertigen; wird das Verfahren nach § 153a StPO endgültig eingestellt, gilt dagegen die Erstattungsregel des Absatzes 1 entsprechend (§ 472 Abs. 2 StPO).

Wichtig ist die Grenze: Erstattet wird der Höhe nach nur, was das Gesetz an Gebühren vorsieht. Wer mit seinem Anwalt eine Vergütungsvereinbarung geschlossen hat, bekommt die Differenz zwischen vereinbartem Honorar und gesetzlicher Gebühr nicht ersetzt und bleibt insoweit auf einem Teil seiner Kosten sitzen. Und ein Erstattungsanspruch ist nur so viel wert, wie beim Verurteilten zu holen ist.

Rechtsschutzversicherung

Ein Straf-Rechtsschutz deckt in der Regel die Verteidigung; die Vertretung als Verletzter fällt häufig unter den Opfer-Rechtsschutz oder den Schadensersatz-Rechtsschutz. Ob und in welchem Umfang Ihre Police greift, steht in den Bedingungen und lässt sich vor der Beauftragung klären. Ich hole die Deckungszusage ein, bevor ich tätig werde, und rechne bei bestehender Deckung direkt mit dem Versicherer ab.

Staatliche Entschädigung

Seit dem 1. Januar 2024 richtet sich die staatliche Entschädigung nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch. Wer eine gesundheitliche Schädigung durch ein schädigendes Ereignis erlitten hat, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt, hat Anspruch auf Leistungen der sozialen Entschädigung (§§ 1, 4 SGB XIV). Zu den erfassten Ereignissen gehören Gewalttaten (§ 13 SGB XIV) — ein vorsätzlicher, rechtswidriger, unmittelbar gegen die Person gerichteter tätlicher Angriff, daneben schwerwiegendes vorsätzliches Verhalten gegen die freie Willensentscheidung, etwa bei Sexualdelikten, Menschenhandel, Nachstellung in schweren Fällen, Geiselnahme oder räuberischer Erpressung.

Entscheidend ist der Zeitpunkt des Antrags. Leistungen werden ab dem Monat erbracht, in dem die Voraussetzungen vorliegen, frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Für Zeiträume davor werden sie nur erbracht, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach dem schädigenden Ereignis gestellt worden ist; die Frist verlängert sich, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der Antragstellung gehindert waren (§ 11 SGB XIV). Wer noch nach dem Opferentschädigungsgesetz sucht, findet die geltenden Regeln dort nur noch für Altfälle, die bis Ende 2023 festgestellt oder beantragt waren (§ 142 SGB XIV).

Mein Vorgehen

Ich kläre die Kostenfrage im Erstgespräch, bevor ich beauftragt werde — Versicherungsdeckung, Erstattungsaussicht, Antrag auf staatliche Entschädigung. Die erste telefonische Einschätzung kostet nichts. Und ich sage Ihnen offen, wenn der Aufwand in keinem Verhältnis zu dem steht, was am Ende erreichbar ist; das kommt vor, und es früh zu sagen, gehört zur Beratung.

Häufige Fragen zu Kosten und Entschädigung

Wer trägt die Kosten für einen Anwalt an meiner Seite, wenn ich das Opfer bin?
Wird der Angeklagte wegen einer Tat verurteilt, die Sie als Nebenkläger betrifft, fallen Ihre notwendigen Auslagen ihm zur Last (§ 472 Abs. 1 StPO); das Gericht kann davon absehen, soweit die Belastung unbillig wäre. Erstattet wird der Höhe nach nur, was das Gesetz an Gebühren vorsieht — die Differenz zu einer Vergütungsvereinbarung bleibt bei Ihnen. Endet das Verfahren ohne Verurteilung, bleiben die Kosten in der Regel bei Ihnen, soweit keine Versicherung eintritt; nur bei einer endgültigen Einstellung nach § 153a StPO gilt die Erstattungsregel entsprechend, und bei anderen Ermessenseinstellungen kann das Gericht Ihre Auslagen dem Angeschuldigten aus besonderen Billigkeitsgründen auferlegen (§ 472 Abs. 2 StPO).
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung, wenn ich als Opfer einen Anwalt nehme?
Häufig ja, aber es hängt am Tarif: Die Vertretung als Verletzter fällt meist unter den Opfer-Rechtsschutz oder den Schadensersatz-Rechtsschutz, nicht unter den Straf-Rechtsschutz. Ob und in welchem Umfang Ihre Police greift, steht in den Bedingungen. Ich hole die Deckungszusage ein, bevor ich tätig werde, und rechne bei bestehender Deckung direkt mit dem Versicherer ab.
Bekomme ich staatliche Opferentschädigung, und wo stelle ich den Antrag?
Die staatliche Entschädigung richtet sich seit dem 1. Januar 2024 nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch; das frühere Opferentschädigungsgesetz gilt nur noch für Altfälle, die bis Ende 2023 festgestellt oder beantragt waren (§ 142 SGB XIV). Erfasst sind Gewalttaten im Sinne des § 13 SGB XIV. Der Antrag wird bei der zuständigen Behörde des Landes gestellt, in dem Sie wohnen. Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung; für die Zeit davor nur, wenn der Antrag binnen eines Jahres nach der Tat gestellt wurde (§ 11 SGB XIV).
Gibt es eine Frist für den Antrag auf Opferentschädigung, oder geht das auch Jahre später?
Ein Antrag ist auch Jahre später möglich, aber er wirkt dann nicht zurück. Leistungen werden ab dem Monat erbracht, in dem die Voraussetzungen vorliegen, frühestens ab dem Monat der Antragstellung; rückwirkend nur bei einem Antrag innerhalb eines Jahres nach dem schädigenden Ereignis (§ 11 SGB XIV). Die Jahresfrist verlängert sich, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der Antragstellung gehindert waren — was nach schweren Taten vorkommt.
Muss ich Anzeige erstattet haben, um Opferentschädigung zu bekommen?
Das Gesetz verlangt keine Strafanzeige als Anspruchsvoraussetzung; Leistungen können aber ganz oder teilweise versagt werden, wenn Sie es unterlassen haben, das Ihnen Mögliche und Zumutbare zur Aufklärung und zur Verfolgung des Täters beizutragen (§ 17 Abs. 2 SGB XIV). Maßgeblich bleibt die Gewalttat im Sinne des § 13 SGB XIV. Praktisch ist die Anzeige gleichwohl das wichtigste Beweismittel, weil die Behörde den Sachverhalt aufklären muss und ohne Ermittlungsakte auf Ihre Angaben und ärztliche Unterlagen angewiesen ist. Wer keine Anzeige erstattet hat, sollte die Dokumentation umso sorgfältiger zusammentragen.
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