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Schmerzensgeld im Strafverfahren einklagen?

Kurzantwort: Ja, über das Adhäsionsverfahren. Der Verletzte oder sein Erbe kann einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch im Strafverfahren geltend machen, wenn er zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehört und nicht anderweitig anhängig ist (§ 403 StPO). Vor dem Amtsgericht gilt das ohne Rücksicht auf den Streitwert. Gibt das Gericht dem Antrag statt, haben Sie einen vollstreckbaren Titel — ohne zweiten Prozess.

Der Umweg über das Zivilgericht kostet Zeit, Geld und einen weiteren Termin, bei dem alles noch einmal erzählt wird. Das Adhäsionsverfahren erspart genau das.

Was sich geltend machen lässt

Erfasst sind vermögensrechtliche Ansprüche aus der Straftat — Schmerzensgeld ebenso wie Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Sachschäden und Fahrtkosten. Voraussetzung ist, dass der Anspruch zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehört und nicht bereits anderweitig gerichtlich anhängig gemacht wurde (§ 403 StPO). Vor dem Amtsgericht spielt der Wert des Streitgegenstands keine Rolle.

Wie das Gericht entscheidet

Dem Antrag gibt das Gericht in dem Urteil statt, mit dem der Angeklagte schuldig gesprochen oder eine Maßregel angeordnet wird; es kann sich dabei auf einen Teil des Anspruchs beschränken (§ 406 Abs. 1 StPO). Von einer Entscheidung sieht es ab, wenn der Antrag unzulässig oder unbegründet ist oder wenn die weitere Prüfung das Verfahren erheblich verzögern würde.

Für das Schmerzensgeld gilt eine Besonderheit: Hier darf das Gericht nur wegen Unzulässigkeit oder Unbegründetheit absehen, nicht wegen Verzögerung. Der Schmerzensgeldantrag ist damit deutlich schwerer abzuweisen als andere Positionen.

Wenn das Gericht nicht entscheidet

Sieht das Gericht von einer Entscheidung ab, verlieren Sie nichts: Der Anspruch kann anderweit geltend gemacht werden (§ 406 Abs. 3 StPO). Sie stehen dann so, als hätten Sie den Antrag nicht gestellt, und können vor dem Zivilgericht klagen. Das Risiko des Adhäsionsantrags ist deshalb überschaubar — was fehlt, ist allein die Zeit, die bis zur Entscheidung vergangen ist.

Was ein Titel wert ist

Ein zugesprochener Anspruch ist ein Titel, aus dem vollstreckt werden kann. Ob daraus Geld wird, hängt davon ab, ob beim Verurteilten etwas zu holen ist — daran ändert auch das beste Urteil nichts. Wo die Vollstreckung aussichtslos erscheint, ist die staatliche Entschädigung der realistischere Weg; dazu die Seite Was kostet mich die Nebenklage?

Ein zweiter Punkt wird oft übersehen: Der Titel verjährt nicht so schnell wie der Anspruch selbst. Wer heute nichts bekommt, kann in einigen Jahren erneut vollstrecken, wenn sich die Verhältnisse des Verurteilten geändert haben.

Täter-Opfer-Ausgleich

Neben dem Adhäsionsantrag steht ein zweiter Weg, auf dem Geld fließen kann. Hat der Täter in dem Bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen, seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wiedergutgemacht oder deren Wiedergutmachung ernsthaft erstrebt, oder hat er den Verletzten unter erheblichen persönlichen Leistungen oder persönlichem Verzicht ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt, kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe absehen (§ 46a StGB). Von Strafe absehen darf es allerdings nur, wenn keine höhere Strafe als Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen verwirkt ist.

Für Sie als Verletzten heißt das: Der Täter hat ein handfestes Interesse an einer Einigung, und dieses Interesse ist Ihr Verhandlungsspielraum. Mitmachen müssen Sie nicht — der Ausgleich setzt Ihre Mitwirkung voraus, und eine Ablehnung darf Ihnen nicht angelastet werden. Wer zustimmt, sollte das Ergebnis schriftlich und vollständig fassen; eine Vereinbarung, die spätere Ansprüche mit abgilt, wirkt auch dann noch, wenn sich Folgeschäden erst später zeigen.

Mein Vorgehen

Ich beziffere den Antrag vor der Hauptverhandlung und lege die Belege bei — Atteste, Rechnungen, Verdienstnachweise. Ein Antrag, der erst im Termin gestellt und nicht belegt ist, lädt das Gericht dazu ein, wegen Verzögerung abzusehen. Wo der Angeklagte zahlungsfähig ist, verbinde ich den Antrag mit dem Gespräch über einen Vergleich; ein anerkannter Anspruch wirkt zugleich auf die Strafzumessung, was beiden Seiten entgegenkommt.

Häufige Fragen zum Adhäsionsverfahren

Kann ich Schmerzensgeld direkt im Strafverfahren geltend machen, statt extra zu klagen?
Ja, über den Adhäsionsantrag. Der Verletzte oder sein Erbe kann einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch im Strafverfahren geltend machen, wenn er zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehört und nicht bereits anderweitig anhängig ist (§ 403 StPO). Vor dem Amtsgericht gilt das ohne Rücksicht auf den Streitwert.
Kann ich neben Schmerzensgeld auch Arztkosten und Verdienstausfall verlangen?
Ja. § 403 StPO erfasst vermögensrechtliche Ansprüche aus der Straftat allgemein — Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Sachschäden und Fahrtkosten gehören dazu. Beziffern und belegen Sie die Positionen vor der Hauptverhandlung; ein unbelegter Antrag lädt das Gericht dazu ein, wegen Verzögerung von einer Entscheidung abzusehen.
Was passiert, wenn das Strafgericht über meinen Antrag am Ende gar nicht entscheidet?
Dann können Sie den Anspruch anderweit geltend machen (§ 406 Abs. 3 StPO) — also vor dem Zivilgericht klagen. Sie verlieren nichts außer der vergangenen Zeit. Beim Schmerzensgeld ist ein Absehen ohnehin nur wegen Unzulässigkeit oder Unbegründetheit zulässig, nicht wegen Verfahrensverzögerung.
Der Täter hat kein Geld — bringt mir ein Urteil über Schmerzensgeld dann überhaupt etwas?
Zunächst wenig, auf Sicht durchaus. Der Titel bleibt bestehen und lässt sich später erneut vollstrecken, wenn sich die Verhältnisse des Verurteilten geändert haben. Wo die Vollstreckung auf absehbare Zeit aussichtslos ist, kommt daneben die staatliche Entschädigung nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch in Betracht — die hängt nicht davon ab, ob beim Täter etwas zu holen ist.
Muss ich beim Täter-Opfer-Ausgleich mitmachen?
Nein. Der Ausgleich setzt Ihre Mitwirkung voraus, und Sie können sie verweigern, ohne dass Ihnen das angelastet wird. Für den Täter steht dabei einiges auf dem Spiel: Hat er die Tat im Bemühen um einen Ausgleich ganz oder überwiegend wiedergutgemacht oder Sie unter erheblichen persönlichen Leistungen entschädigt, kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe absehen (§ 46a StGB). Genau darin liegt Ihr Verhandlungsspielraum, wenn Sie sich auf ein Gespräch einlassen wollen.
Ist die Vereinbarung aus dem Täter-Opfer-Ausgleich für mich später bindend?
Das hängt an ihrem Wortlaut. Eine Abrede, die sämtliche Ansprüche aus der Tat abgilt, wirkt auch für Schäden, die sich erst später zeigen — bei Verletzungen mit ungewissem Verlauf ist das ein erhebliches Risiko. Lassen Sie den Text prüfen, bevor Sie unterschreiben, und nehmen Sie Spätfolgen ausdrücklich aus, wenn der Heilungsverlauf noch offen ist.
Muss ich für den Antrag im Strafverfahren Gerichtskosten vorschießen?
Einen Gebührenvorschuss wie bei der Zivilklage verlangt das Adhäsionsverfahren nicht; darin liegt einer seiner praktischen Vorteile. Die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung entstehen gleichwohl. Wie sie sich verteilen und was eine Rechtsschutzversicherung trägt, steht auf der Seite über die Kosten der Nebenklage.
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