Die Frage steht meist am Anfang, und sie lässt sich mit einem Blick in die Police nicht beantworten — es braucht die Bedingungen. Was sich allgemein sagen lässt, ist der Aufbau.
Das Gesetz regelt wenig
Bei der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherer verpflichtet, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen (§ 125 VVG). Mehr steht dort nicht. Welche Rechtsgebiete erfasst sind, welche Ausschlüsse gelten, ob eine Wartezeit vereinbart ist und wie hoch die Selbstbeteiligung ausfällt, ergibt sich allein aus den Versicherungsbedingungen — und die unterscheiden sich zwischen Anbietern und zwischen Vertragsgenerationen desselben Anbieters.
Wer im Internet liest, seine Versicherung „zahlt bei Vorsatz nicht", liest deshalb eine Faustregel, keine Rechtslage. Maßgeblich ist der eigene Vertrag.
Die Vorsatzklausel
Der praktisch wichtigste Baustein ist in den gängigen Bedingungen gleich aufgebaut. Vorsätzlich begangene Straftaten sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Weil aber zu Verfahrensbeginn niemand weiß, wie es ausgeht, wird die Klausel regelmäßig mit einer Rückwirkung verbunden: Der Versicherer stellt zunächst frei oder zahlt vorläufig; wird der Versicherungsnehmer am Ende rechtskräftig wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt, entfällt der Schutz rückwirkend und die verauslagten Kosten sind zu erstatten. Endet das Verfahren dagegen ohne Verurteilung wegen einer Vorsatztat — mit Freispruch, mit Einstellung oder mit einer Verurteilung nur wegen Fahrlässigkeit —, bleibt es bei der Leistung.
Daraus folgt zweierlei. Erstens: Ein Vorsatzvorwurf ist kein Grund, gar nicht erst zu fragen. Zweitens: Wer mit Rückforderung rechnen muss, sollte das von Anfang an wissen und nicht erst am Tag des Urteils.
Wann der Fall eintritt
Für den Zeitpunkt des Versicherungsfalls stellen die Bedingungen im Strafrechtsschutz regelmäßig auf den Verstoß ab, der dem Vorwurf zugrunde liegt — nicht auf den Tag, an dem Sie die Post bekommen. Wer den Vertrag erst abschließt, nachdem die Vorladung im Briefkasten lag, ist deshalb nicht gedeckt: Der Verstoß liegt vor Vertragsbeginn. Dasselbe gilt für vereinbarte Wartezeiten.
Deckungszusage und Beauftragung
Warten müssen Sie nicht. Fristen im Strafverfahren laufen unabhängig davon, ob eine Deckungszusage vorliegt — die zwei Wochen gegen einen Strafbefehl und die Wochenfrist für ein Rechtsmittel warten auf keinen Versicherer. Ich hole die Zusage parallel ein und werde in der Zwischenzeit tätig; das ist der übliche Weg und wird von den Versicherern erwartet.
Lehnt der Versicherer ab, weil er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg sieht oder Mutwilligkeit annimmt, muss der Vertrag ein Gutachterverfahren oder ein anderes Verfahren mit vergleichbaren Garantien für die Unparteilichkeit vorsehen, und der Versicherer muss Sie darauf hinweisen (§ 128 VVG). Unterbleibt der Hinweis oder ist ein solches Verfahren nicht vorgesehen, gilt das Rechtsschutzbedürfnis im Einzelfall als anerkannt. Ablehnungsschreiben lohnen deshalb einen genauen Blick.
Was Sie dem Versicherer erzählen
Der Versicherer kann jede Auskunft verlangen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs der Leistungspflicht erforderlich ist, und Belege anfordern, deren Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden kann (§ 31 VVG). Erforderlich ist dabei das Stichwort: Für die Deckungsprüfung braucht der Versicherer den Tatvorwurf, das Aktenzeichen und den Verfahrensstand — nicht Ihre Einlassung zur Sache.
Ich führe die Korrespondenz mit dem Versicherer deshalb selbst und beschränke sie auf das, was die Deckungsprüfung trägt. Was in der Ermittlungsakte steht, gehört nicht in eine Schadenmeldung.
Ohne Rechtsschutzversicherung
Dann tragen Sie die Kosten selbst, soweit sie Ihnen nicht erstattet werden. Bei Freispruch oder Einstellung durch das Gericht fallen die notwendigen Auslagen grundsätzlich der Staatskasse zur Last; bei einer Einstellung nach vorangegangener vorläufiger Einstellung ist das anders. Und erstattet wird der Höhe nach nur, was das Gesetz an Gebühren vorsieht: Wer eine Vergütungsvereinbarung geschlossen hat, bekommt die Differenz nicht ersetzt. Einzelheiten auf der Seite Was kostet ein Strafverteidiger?
Mein Vorgehen
Ich lasse mir vor der Beauftragung die Bedingungen geben, nicht nur die Policennummer — erst daraus ergibt sich, ob Strafrechtsschutz vereinbart ist, welche Ausschlüsse gelten und wie die Vorsatzklausel gefasst ist. Steht die Deckung, rechne ich direkt mit dem Versicherer ab. Steht sie nicht, sage ich Ihnen das, bevor Kosten entstehen.